Lohnsteuer-Freibetrag

Nur noch bis 30. November: Mit diesem Antrag landet im Dezember deutlich mehr Netto auf dem Konto

Lohnsteuer-Freibetrag 2026: Wer den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bis 30. November stellt, hat im Dezember mehr Netto. Fristen und Voraussetzungen.

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Mehr Netto im Dezember: Wer bis 30. November einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragt, bekommt ihn komplett mit dem Dezembergehalt angerechnet. (Symbolbild)

Mehr Netto im Dezember: Wer bis 30. November einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragt, bekommt ihn komplett mit dem Dezembergehalt angerechnet. (Symbolbild)

© IMAGO/Mario Hösel

Das Finanzamt hat Geld von Ihnen, das Sie normalerweise erst 2027 mit der Steuererklärung zurückbekommen. Mit einem Antrag bis zum 30. November holen Sie es sich schon mit dem Dezembergehalt.

Das Verfahren heißt Lohnsteuerermäßigung und klingt nach Amtsdeutsch. Dahinter steckt ein Freibetrag, von dem 2026 vor allem Pendler profitieren. Darauf weist aktuell die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Lohnsteuer-Freibetrag: Warum der November-Antrag so viel bringt

Wer hohe absetzbare Kosten hat, lässt sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen. Der Arbeitgeber zieht ihn vom Bruttogehalt ab, bevor er die Lohnsteuer berechnet.

Der Freibetrag wird auf die Monate verteilt, die nach dem Antrag noch übrig sind. Bei einem Antrag im November bleibt genau einer: der Dezember. Dann wirkt der komplette Jahresbetrag auf einen Schlag, wie Finanztip in seiner Übersicht zur Lohnsteuerermäßigung vorrechnet. 

Bei 1800 Euro Freibetrag und Antrag im Oktober würden November und Dezember um je 900 Euro entlastet. Wer im November beantragt, bekommt die vollen 1800 Euro im Dezember angerechnet.

Wie viel mehr Netto im Dezember?

Aufs Konto kommt nicht der Freibetrag selbst, sondern die Steuer, die darauf fällig gewesen wäre. Bei mittleren Einkommen ist das grob ein Viertel bis ein gutes Drittel des Freibetrags.

Der Steuersoftware-Anbieter Buhl hat einen Fall durchgerechnet: Ein Angestellter in Steuerklasse I mit 4000 Euro Monatsbrutto und 2000 Euro Weihnachtsgeld hat mit Freibetrag im Dezember rund 485 Euro mehr übrig.

Am meisten bringt der Antrag, wenn im Dezember ohnehin eine Sonderzahlung kommt. Dann ist die Steuerlast in diesem Monat besonders hoch, und genau dort wirkt der Freibetrag am stärksten.

600-Euro-Grenze: Wer einen Freibetrag bekommt

Eingetragen wird ein Freibetrag nur, wenn die absetzbaren Kosten zusammen über 600 Euro im Jahr liegen. Bei Jobkosten ist allerdings der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro schon eingerechnet.

Werbungskosten zählen deshalb erst ab 1830 Euro, wie der Lohnsteuerhilfeverein VLH erklärt. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleiben außen vor, die berücksichtigt der Arbeitgeber ohnehin.

Pendlerpauschale 2026: Ab 22 Kilometern reicht der Arbeitsweg allein

Für Pendler ist 2026 ein gutes Jahr. Die Pendlerpauschale beträgt seit Januar 38 Cent ab dem ersten Kilometer, vorher gab es auf den ersten 20 Kilometern nur 30 Cent.

Bei 220 Arbeitstagen genügen damit 22 Kilometer einfacher Arbeitsweg, um die 1830 Euro zu knacken. Wie die Pauschale genau berechnet wird, erklärt der ADAC.

Wer kürzer pendelt oder oft im Homeoffice arbeitet, braucht zusätzliche Jobkosten. Dazu zählen etwa Fortbildungen oder ein doppelter Haushalt.

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Handwerker und Putzhilfe: Hier gilt keine Mindestgrenze

Ohne 600-Euro-Hürde lassen sich Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen. Das gilt ausdrücklich auch für Mieter, etwa für die Putzhilfe oder den Maler.

Mit Mindestgrenze zählen unter anderem Unterhalt an den Ex-Partner, Kinderbetreuung und Schulgeld für eine Privatschule. Hinzu kommen Krankheits- und Pflegekosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Vermieter können Verluste aus der Vermietung angeben.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: So geht es per ELSTER

Am schnellsten geht der Antrag online über Mein ELSTER. Wer Papier vorzieht, findet das Formular im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Ehepaare stellen den Antrag gemeinsam.

Bis zum 30. November muss er beim Finanzamt eingegangen sein. Warten Sie trotzdem nicht bis zum letzten Tag: Das Amt muss den Freibetrag erst eintragen, bevor der Arbeitgeber ihn für die Dezemberabrechnung abrufen kann.

Der bayerische Verein rät deshalb, auch der Personalabteilung Bescheid zu geben. So geht der Freibetrag im Dezember nicht unter.

Für wen sich der Antrag nicht lohnt

Wer einen Freibetrag nutzt, muss für 2026 eine Steuererklärung abgeben. Die Erstattung im nächsten Jahr fällt dann kleiner aus oder entfällt, denn das Geld kam ja schon im Dezember.

Wer nur knapp über der Grenze liegt, gewinnt kaum etwas. Bei 700 Euro Freibetrag geht es um vielleicht 200 Euro, die mit der Steuererklärung ohnehin zurückkämen. Riskant wird es bei unsicheren Kosten: Fallen sie niedriger aus als angegeben, droht eine Nachzahlung.

Unsere Einschätzung: Für Pendler mit langem Arbeitsweg und alle, die im Dezember Weihnachtsgeld bekommen, lohnt sich der Antrag fast immer. Wer knapp über der Grenze liegt, kann sich den Papierkram sparen.

Freibetrag 2027 gleich mitbeantragen

Seit dem 1. November lässt sich auch schon der Freibetrag für 2027 beantragen. Er wird dann auf alle zwölf Monate verteilt, das Netto steigt jeden Monat ein wenig.

Mit einem Kreuz im Formular gilt er sogar zwei Jahre. Ändert sich in dieser Zeit etwas Wesentliches, etwa durch einen neuen Job mit kürzerem Arbeitsweg, müssen Sie das dem Finanzamt melden.

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