Oberstes Gericht kippt Staatsvertrag

Finanzierung jüdischer Gemeinden verfassungswidrig

Andrea Beyerlein
3 Min

POTSDAM/KARLSRUHE. Viele Experten haben die Niederlage vorausgesagt. Doch der Streit hat sich seit Jahren zugespitzt. Die Attacken wurden immer schärfer. Mittlerweile herrscht Funkstille zwischen der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde Brandenburg und dem Kulturministerium von Johanna Wanka (CDU). Jetzt muss wieder geredet werden: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einer Klage der "Gesetzestreuen" stattgegeben und die Finanzierung der jüdischen Gemeinden in Brandenburg für verfassungswidrig erklärt.Im Januar 2005 schloss Brandenburg als eines der letzten Bundesländer einen Staatsvertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden, in dem jährliche Zuwendungen von 200 000 Euro zugesichert werden. Das Problem: Der Landesverband wird quasi beauftragt, das Geld an alle jüdischen Gemeinden zu verteilten, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in der Dachorganisation. Dagegen hatten sich die "Gesetzestreuen", die nicht im Verband sind und nach eigenen Angaben etwa 450 Mitglieder zählen, von Anbeginn gewehrt und eine eigenständige Förderung verlangt.Das Verfassungsgericht gab ihnen recht. Die unterschiedliche Behandlung beider Organisationen verletze das Gebot staatlicher Unparteilichkeit gegenüber vergleichbaren Religionsgemeinschaften. Bei einer Landtagsanhörung zum Staatsvertrag hatte der liberale Rabbiner Walter Homolka gewarnt, dass der Vertrag ein Vertretungsrecht der Landesgemeinde für das gesamte jüdische Bekenntnis nahe lege: "Das würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten."Der Zentralrat der Juden in Deutschland reagierte empört auf die Gerichtsentscheidung. Sie sei "ein schwerwiegender und kurzsichtiger Eingriff in die Autonomie und Organisation der jüdischen Landesverbände als Partner der Länder", erklärte Generalsekretär Stephan Kramer. Künftig könnte auch die umstrittene Pius-Bruderschaft einen eigenen Anspruch auf staatliche Förderung neben der katholischen Kirche durchsetzen.Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Brandenburg, Ghennadi Cusnir, erklärte, sein Landesverband habe sich dagegen gewehrt, Gemeinden mitzufinanzieren, die gar kein Mitglied seien. Der Landesverband zählt etwa 1 400 Mitglieder. Cusnir sagt, die Gesetzestreue Gemeinde entstand durch ein Spaltung der jüdischen Gemeinde Potsdam.Schimon Nebrat, Geschäftsführer der "Gesetzestreuen", wollte sich gestern nicht äußern und verwies nur auf eine Presseerklärung von Ende Mai. Darin wirft er der Landesregierung vor, seit Jahren "eine große politische Judenshow abzuziehen". Ihr tatsächliches Ziel sei es jedoch, "Juden aus dem Land weiter zu vertreiben und das Judentum durch Scheinjudentum zu ersetzen". Die Jüdische Gemeinde Brandenburg sei überschuldet und handlungsunfähig, werde aber künstlich am Leben gehalten, während sich die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde seit zehn Jahren durch eigene Initiative finanzieren müsse.Das Kulturministerium betonte, nicht der gesamte Staatsvertrag sei vom Gericht gekippt worden, sondern lediglich die Finanzierungsregelungen. "Wir müssen jetzt Neuregelungen finden", sagte Sprecher Holger Drews. "Wir wollten nicht entscheiden, wer die richtige jüdische Gemeinde in Brandenburg ist." Das Urteil werde wohl Präzedenzwirkung haben: Sechs andere Länder, etwa Bayern und Thüringen, hätten zuvor ähnliche Regelungen wie das Land Brandenburg eingeführt.------------------------------"Wir wollten nicht entscheiden, wer die richtige jüdische Gemeinde ist." Holger Drews, Kulturministerium

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