Oliver Brüstles Patent vor dem Bundesgerichtshof auf dem Prüfstand

Stammzellen-Streit wird wohl europäisch

Anke Brodmerkel
5 Min

Der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle und der Tiermediziner Christoph Then von der Umweltschutzorganisation Greenpeace sind so etwas wie alte Bekannte: Seit fünf Jahren treffen sie sich regelmäßig vor Gericht.Damals, im Jahr 2004, verklagte Greenpeace Brüstle wegen eines Patents, das der Wissenschaftler auf ein Verfahren erhalten hatte, mit dem er aus embryonalen Stammzellen Nervenvorläuferzellen züchten will. Mit diesen Zellen könnten Patienten, die an neurologischen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, Multipler Sklerose oder Querschnittslähmung leiden, womöglich eines Tages geheilt werden.Greenpeace ist jedoch der Ansicht, dass Therapien, die auf embryonalen Stammzellen basieren, nicht patentiert werden dürfen. Schließlich seien für die Gewinnung der Zellen ursprünglich einmal Embryonen zerstört worden, lautet das Argument der Umweltschützer. "Letztlich wollen die Patentinhaber menschliche Embryonen vermarkten", sagt Christoph Then. Der Mensch sei aber nun mal keine Ware. Gestern prüfte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Fall. Das Urteil stand bei Redaktionsschluss noch aus.Allerdings wies der Vorsitzende Richter des Patentsenats am BGH, Peter Meier-Beck, bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass er den Rechtsstreit vermutlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergeben werde, da er auch Fragen der europäischen Biopatent-Richtlinie berühre.Oliver Brüstle forscht seit weit mehr als einem Jahrzehnt an embryonalen Stammzellen. Im Jahr 1999 stellte er im Fachblatt Science eine Studie vor, in der er beschrieb, wie er aus embryonalen Stammzellen von Mäusen spezielle Nervenzellen gezüchtet hatte, mit denen er Ratten von den Symptomen einer Multiplen Sklerose befreite. Er ließ sich das Verfahren patentieren, um es künftig auch bei Menschen anwenden zu können. Ein Jahr später beantragte Brüstle als erster deutscher Wissenschaftler bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Mittel, um seine Experimente auf menschliche embryonale Stammzellen auszudehnen. Diese wollte er von Kollegen in den USA beziehen.Sein Antrag löste in Deutschland eine Grundsatzdiskussion über ethische Grenzen in der Wissenschaft aus. Erst im Februar 2002 erlaubte der Bundestag den Import menschlicher embryonaler Stammzellen -allerdings auch nur dann, wenn die Zellen vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden waren. So wollte man sichergehen, dass für die Forschung in Deutschland keine Embryonen getötet werden. Erst im Mai 2008 wurde dieser Stichtag im Stammzellengesetz auf den 1. Mai 2007 verschoben.Im Dezember 2002 importierte Brüstle schließlich vier menschliche embryonale Stammzelllinien, um mit diesen weiter zu experimentieren. Doch obwohl seine Forschung nun per Gesetz gestattet war, gab das in erster Instanz zuständige Bundespatentgericht in München im Dezember 2006 der Klage von Greenpeace überwiegend statt: Das Gericht erklärte das Patent für nichtig, soweit es Zellen umfasst, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen worden sind. Denn hierzu, so urteilte das Gericht, müssten in einer vorgelagerten Situation Embryonen verbraucht werden -und das verstoße gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.Die Frage, die sich zwangsläufig stellt, ist nun folgende: Wie kann etwas, das per Gesetz erlaubt ist, gleichzeitig gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen? Der Vorsitzende Richter Meier-Beck betonte gestern bereits, dass Brüstle mit seinen Forschungsmethoden nicht gegen die in Deutschland geltenden Gesetze verstoßen habe. Damit sei die entscheidende Frage, ob ein Patent für Ergebnisse von Forschungen, die gesetzlich erlaubt seien, verweigert werden könne.Anders ausgedrückt: Wie kann es sein, dass die Forschung gestattet ist, die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse aber nicht? Voraussichtlich könne der BGH genau dieses nicht abschließend entscheiden, sagte Meier-Beck.Wer ein wenig länger über das Thema nachdenkt, dem könnten auch noch weitere Fragen einfallen: Wieso lassen sich beispielsweise Tretminen oder Feuerwerfer patentieren, embryonale Stammzellen aber nicht? Wird beim Gebrauch von Kampfmitteln kein menschliches Leben zerstört? Verstößt ihr Einsatz nicht gegen die guten Sitten?Oder aber: Warum ist es in Deutschland eigentlich erlaubt, Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungsversuchen übrig geblieben sind, wegzuwerfen? Sterben die Embryonen dabei etwa nicht? Warum ist es so viel verwerflicher, diesen winzigen Zellhäufchen vor ihrem unvermeidlichen Tod Stammzellen zu entnehmen, die Hoffnung für unzählige Patienten darstellen?Christoph Then von Greenpeace will so weit gar nicht gehen. Auch er hat an der eigentlichen Forschung Brüstles nichts auszusetzen. Er will nur nicht, dass deren Ergebnisse kommerzialisiert werden, und spricht gar von einem Ausverkauf des Lebens.Brüstle hingegen hält das für völligen Unsinn. Erstens, so argumentiert er, würde er keine Embryonen töten, sondern mit Stammzellen arbeiten, die ohnehin seit langem existierten. Tatsächlich haben embryonale Stammzellen im Vergleich zu anderen Zellen eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer, da sie sich immer wieder teilen, ohne sich dabei weiterzuentwickeln.Zweitens benötige er die Patente, um seine Therapiemethoden überhaupt in die Tat umsetzen zu können, sagt Brüstle. Die Verfahren seien teuer, weshalb Universitäten sie sich im Normalfall gar nicht leisten könnten. "Kein Unternehmen aber wird eine teure Entwicklung aufgreifen, die es gegenüber Konkurrenten nicht patentrechtlich schützen kann", sagt der Forscher.Für deutsche Wissenschaftler würde ein Greenpeace-gefälliges Urteil bedeuten, dass ihre Erfindungen direkt von ausländischen Firmen aufgegriffen und letztendlich sogar wieder in Deutschland verwertet werden könnten. Brüstle zufolge gibt es sogar schon ein US-Unternehmen, das auf Grundlage seiner Erfindung Vorläuferzellen herstellt und diese in Deutschland übers Internet anbietet. "Schlimmer kann man hierzulande geschaffenes geistiges Eigentum eigentlich nicht mit Füßen treten", sagt der Forscher.------------------------------Foto: Oliver Brüstle, StammzellforscherFoto: Aus Stammzellen können verschiedene Nervenzellen gezüchtet werden. Ziel der Forscher ist es, damit eines Tages Gehirnkrankheiten zu heilen.

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