ONLINE-DURCHSUCHUNG - Das Bundesverfassungsgericht erlaubt das verdeckte Ausspähen von Computern. Allerdings nur unter strengen Auflagen. Die Regierung will nun rasch ein entsprechendes Gesetz vorlegen.

"Toller Tag für die Bürgerrechte"

Sigrid Averesch
2 Min

BERLIN. Die große Koalition rechnet damit, dass sie das Urteil zur heimlichen Online-Durchsuchung schnell im geplanten Gesetz für die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamts umsetzt. Allerdings fielen die Bewertungen des Urteils unterschiedlich aus. Für die SPD hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Niederlage erlitten. "Schäubles ausufernde Pläne für eine Online-Durchsuchung sind damit zunichte gemacht worden", sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil. Dagegen erklärte der CDU-Politiker Hans-Peter Uhl: "Das Bundesverfassungsgericht hat die von Union und Minister Schäuble geplante Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz für rechtmäßig erklärt."Die Opposition wertete das Urteil als Rückschlag für Schäuble. Von einem "tollen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland" sprach Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele, von einem "Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte" FDP-Chef Guido Westerwelle. Grünen-Chefin Claudia Roth wiederum attackierte Westerwelle. "Seine Aussagen sind eine bodenlose Dreistigkeit." Sie verwies darauf, dass das Gericht das Gesetz des NRW-Innenministers Ingo Wolf (FDP) verworfen habe. "Die versuchte Schönrednerei von Herrn Westerwelle soll nur vom liberalen Versagen beim Schutz von Bürgerrechten ablenken". sagte sie.Kritik vom AnwaltsvereinDer Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar rechnet nicht mit einer schnellen Umsetzung des Urteils. Es sei fraglich, ob die Koalition nach den strengen Vorgaben überhaupt ein Gesetz für den Zugriff auf die PC-Dateien formulieren könne. "Der Teufel sitzt im Detail."Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, beklagte die Geringschätzung des Grundgesetzes. "Es liegt offen auf der Hand, dass dem Gesetzgeber der verfassungsrechtliche Kompass abhanden gekommen ist", sagte Schellenberg, der auch Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins ist. Die Grenzen der Verfassung würden durch den Gesetzgeber nicht nur ausgelotet, sie würden oft wieder besseren Wissens bewusst überschritten.

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