Die Opposition aus CDU, FDP und Grünen wartet noch mit einer Verfassungsklage. Grund: Im Streit um einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2007 ist Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) den drei Oppositionsparteien ein Stück entgegen gekommen. Seine Juristen prüfen jetzt, ob der bestehende Haushaltsplan für 2007 verfassungswidrig und ein Nachtragshaushalt wirklich erforderlich ist.Wie berichtet, ist der Wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) im Abgeordnetenhaus in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Haushaltsplan gegen die Verfassung verstößt. Die Kreditaufnahmen seien höher als die Investitionen, so der WPD. Das sei aber nur bei einer extremen Haushaltsnotlage zulässig. Da aber das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem Urteil zur Haushaltslage Berlins zu dem Ergebnis kam, dass keine extreme Notlage vorliegt, sei der Haushaltsplan für 2007 also nicht verfassungskonform. Es muss nachgebessert werden, fordert deshalb die Opposition. Finanzsenator Sarrazin lehnt dies bislang ab - auch unter Hinweis auf die steigenden Steuereinnahmen.Am 17. Januar kommt der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Dann soll Sarrazin das Ergebnis der Prüfung vorlegen. Lehnt der Finanzsenator Änderungen an dem Haushaltsplan ab, wollen die drei Oppositionsparteien das Landesverfassungsgericht anrufen.Erfolg vor GerichtDas Landesverfassungsgericht hatte schon einmal, im Jahr 2003, einer Haushaltsklage von CDU, FDP und Grünen stattgegeben. Damals hatte dies jedoch kaum Folgen, da es sich die Klage gegen den Doppelhaushalt 2002/2003 gerichtet hatte und das Urteil erst Ende Oktober 2003 gefällt worden war. Es wurde eine Haushaltssperre für die letzten Wochen des Jahres verhängt. Eine Enquetekommission wurde eingesetzt, die Wege aus der Haushaltskrise aufzeigen sollte. An der konkreten Umsetzung dieser Vorschläge mangelt es jedoch.Nach Ansicht der Opposition muss noch mehr gespart werden, denn Berlin wird in den nächsten Jahren keine Bundeshilfen bekommen. So schlagen die Grünen vor, die Kindertagesstätten an private Träger abzugeben. Dies würde den Landeshaushalt um 50 Millionen Euro entlasten. Außerdem fordern sie die Erhöhung der Gewerbesteuer. Die FDP spricht sich dagegen für mehr Privatisierungen wie den Verkauf von Wohnungsbaugesellschaften aus.
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