Kolumne

Parlamentarische Feigheit: Die CDU verachtet das freie Mandat – und nennt es Brandmauer

Bei der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt will die CDU den Saal verlassen. Damit offenbart sie ihr fragwürdiges Verständnis des freien Mandats.

Marcel Luthe
Marcel Luthe
11 Min
Die Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider (2.v.l, AfD) und Matthias Büttner (M, AfD) sowie Sven Schulze (Mitte r, CDU).

Die Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider (2.v.l, AfD) und Matthias Büttner (M, AfD) sowie Sven Schulze (Mitte r, CDU).

© Ronny Hartmann/dpa

Bonn, 13. März 1975. Der Bundestag streitet über den Terror der RAF, Herbert Wehner wirft der Union vor, Franz Josef Strauß wolle mit Verdächtigungen Stimmung machen, und als die Unionsfraktion daraufhin unter Protest den Saal verlässt, ruft er ihr vom Pult hinterher: „Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen.“

Der Satz war drei Jahre alt. Im April 1972, als Rainer Barzel Willy Brandt stürzen wollte und in der Koalition überlegt wurde, der Abstimmung fernzubleiben, damit an der Loyalität der eigenen Leute kein Zweifel aufkommen könne, hatte Wehner im Hessischen Rundfunk gesagt, er gehöre diesem Bundestag von Anfang an an, „und ich gehe nie raus, denn wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen“.

1999: Dieses Foto zeigt den damaligen SPD-Fraktionsführer Herbert Wehner während einer temperamentvollen Debatte am Rednerpult im Bundestag.

1999: Dieses Foto zeigt den damaligen SPD-Fraktionsführer Herbert Wehner während einer temperamentvollen Debatte am Rednerpult im Bundestag.

© Egon Steiner/dpa

Wer rausgeht, kommt kleiner zurück

Am Dienstag hat Sepp Müller den Satz auf X gestellt. Herr Müller ist Vize der Unionsfraktion im Bundestag, will Landesvorsitzender der CDU in Sachsen-Anhalt werden, und er meinte das Zitat als Fahrplan: Die fünfzehn CDU-Abgeordneten im Magdeburger Landtag sollen bei der Wahl des Ministerpräsidenten in den ersten beiden Wahlgängen hinausgehen und im dritten wiederkommen.

Ob Herr Müller verstanden hat, dass er sich sein Motto bei dem Mann geholt hat, der genau diesen Plan 1972 verworfen und 1975 verhöhnt hat, bezweifle ich. Wehner meinte den Satz als Drohung: Wer rausgeht, kommt kleiner zurück, als er gegangen ist, und alle haben zugesehen. In Magdeburg gilt er jetzt als Taktik.

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Magdeburg, Dienstag, 13. Oktober 2026. Drei Stunden Fraktionssitzung, dann der Beschluss: vierzehnmal Ja, eine Enthaltung. Sie kam von Guido Heuer, der die Fraktion bis September geführt hat und sich erst rechtlich beraten lassen will. Gewählt wird voraussichtlich im Dezember.

Die Vorgeschichte ist kurz. Am 6. Oktober wählte der neue Landtag den AfD-Abgeordneten Tobias Rausch zu seinem Präsidenten, mit vier Stimmen mehr, als AfD und BSW zusammen Sitze haben. Die CDU-Spitze hatte Enthaltung empfohlen. Die Taz fragte anschließend in der Fraktion herum: Acht Abgeordnete versicherten, sie hätten sich enthalten. Gezählt worden waren fünf.

Wer für Herrn Rausch gestimmt hat, weiß niemand; dafür gibt es die geheime Wahl, und sie hat getan, wofür es sie gibt. Dass mindestens drei der acht die Unwahrheit gesagt haben, weiß man dagegen genau. Die Fraktionsführung hat daraus den Schluss gezogen, dass die Frage das Problem sei. Die Vorwürfe gegen Fraktionsmitglieder hätten Grenzen überschritten, schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Ruland am Sonntag; deshalb schlage er vor, bei der Wahl des Ministerpräsidenten „geschlossen“ den Plenarsaal zu verlassen.

Geschlossen hinausgehen will also eine Fraktion, die geschlossenes Abstimmen offenbar nicht mehr zusichern kann. Sind die Vorwürfe falsch, gibt es nichts zu schützen; sind sie wahr, haben mindestens drei Kollegen gelogen, und die Taz hat es gemerkt. Einen Grund, vor die Tür zu gehen, liefert keine der beiden Lesarten.

Ulrich Siegmund (l, AfD) gratuliert dem neu gewählten stellvertretenden Landtagspräsidenten Carsten Borchert (CDU).

Ulrich Siegmund (l, AfD) gratuliert dem neu gewählten stellvertretenden Landtagspräsidenten Carsten Borchert (CDU).

© Jan Woitas/dpa

Die Rechnung

Herr Ruland schrieb noch einen zweiten Satz, und der ist der wichtigere: Eine Unterstützung eines AfD-Kandidaten schließe man weiterhin aus. Dafür gibt es im Plenarsaal eine Vorrichtung. Sie heißt Nein.

Stellen Sie sich den Dezember vor. Der Landtag hat 83 Mitglieder; im ersten Wahlgang braucht der Kandidat die Mehrheit von ihnen, 42 Stimmen, so steht es in Artikel 65 der Landesverfassung. Scheitert er, wird binnen sieben Tagen ein zweites Mal gewählt, mit derselben Hürde. Erst danach entscheidet der Landtag, ob er sich auflöst, und wenn er bleibt, folgt ein weiterer Wahlgang, in dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. In den ersten beiden Wahlgängen ist ein leerer CDU-Stuhl für Ulrich Siegmund, den Kandidaten der AfD, genau so viel wert wie ein besetzter, dessen Inhaber mit Nein stimmt: nichts.

Am Ergebnis ändert der Auszug kein Jota; er sorgt dafür, dass hinterher niemandem etwas nachzuweisen ist, und so hat Herr Müller es der Mitteldeutschen Zeitung auch gesagt: „Wer keinen Stimmzettel abgibt, dem kann hinterher niemand etwas unterstellen.“ Max Weber beschrieb 1919 in München, als er über Politik als Beruf sprach, die Versuchung des Politikers, nur noch nach dem „Eindruck“ zu fragen, den er macht. Gut hundert Jahre später hat eine Fraktion in Magdeburg die Versuchung zum Beschluss erhoben.

Der Magdeburger CDU-Abgeordnete Tobias Krull hat in einem Podcast der Volksstimme gesagt, er sei überzeugt, dass aus seiner Fraktion keine Stimme für einen AfD-Kandidaten komme. Glauben wir ihm das doch. Wer so überzeugt ist, kann nein sagen. Der Auszug nimmt ihm das Nein, und mit ihm den einzigen Beweis, den er führen könnte. Im dritten Wahlgang, wenn die einfache Mehrheit reicht, will die Fraktion übrigens zurück an die Urne. Das Wahlgeheimnis ist dann wieder da, samt allem, wovor man in den ersten beiden geflohen ist.

Die Fraktionsführung wird darauf eine Antwort haben, und sie wird Weber heißen: Man handle verantwortungsethisch, man rechne mit den Schwächen der eigenen Leute. Der Einwand hat eine Voraussetzung, und sie stimmt nicht. Eine Fraktionsführung hat nicht zu führen, sondern zu moderieren. Der Vorsitzende ist Primus inter pares, der Erste unter Gleichen; der parlamentarische Geschäftsführer ist ein gewählter, bezahlter Dienstleister der Kollegen.

Beide sind den anderen dreizehn gleichrangig. Das Bundesverfassungsgericht hat 1989 für den Dümmsten klargestellt, dass alle Abgeordneten gleiche Rechte und Pflichten haben, und die Landesverfassung beschreibt den Auftrag der Fraktionen in einem Verb: Sie unterstützen die parlamentarische Willensbildung. Unterstützen. Die Arbeit der Abgeordneten organisieren, die Sitzungen, die Anträge, die Redezeiten, damit fünfzehn Leute im Saal etwas ausrichten. In Magdeburg organisiert die Führung das Gegenteil, die Abwesenheit, und zwar bei dem Akt, den die Verfassung dem Landtag als wichtigsten zuweist: Er wählt den Ministerpräsidenten.

Soziologe, politischer Ökonom Max Weber. Geboren 1864, gestorben 1920.

Soziologe, politischer Ökonom Max Weber. Geboren 1864, gestorben 1920.

© United Archives/kpa Keystone/imago

Eine Stimme Mehrheit

Wie fest diese Führung im Sattel sitzt, sagen die Zahlen. Beide Ämter sind mit acht zu sieben Stimmen besetzt worden: Sven Schulze, der geschäftsführende Ministerpräsident, im September gegen Herrn Heuer, Herr Ruland ohne Gegenkandidaten. Eine Stimme Mehrheit reicht, um den Saal von allen fünfzehn räumen zu lassen; so steht es nirgends, aber so läuft es. Ausgedacht haben es sich nach Herrn Rulands eigener Darstellung der Vorsitzende und er, am Wochenende. Der gewählte Dienstleister plant die Abwesenheit der Kollegen, für die er arbeitet.

Ich kenne die Haltung, die dahintersteht, aus der Nähe. Vor der ersten Sitzung eines Ausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus fragte mich der designierte Vorsitzende, ein erfahrener Sozialdemokrat, ob ich einer Regelung zustimme, die nur einstimmig zu beschließen war; mit meinem „Chef“ sei das bereits abgesprochen. Ich habe ihm geantwortet, ich hätte nie im Leben einen Chef gehabt, als frei gewählter Abgeordneter schon gar nicht, er müsse mich verwechseln. Die Zustimmung bekam er nicht.

Weber kannte den Typus, den diese Fraktionsführung sich wünscht. Der Parlamentarier, schrieb er, sei „normalerweise nichts anderes als gut diszipliniertes Stimmvieh“ und habe „zu erscheinen, wenn die Einpeitscher rufen“. Die Magdeburger Variante ist origineller: Der Einpeitscher ruft zum Verschwinden.

Die Anmaßung hat einen Vorläufer. Am 6. Februar 2020 steht Angela Merkel in Pretoria vor der Presse. Tags zuvor hat der Thüringer Landtag mit Stimmen der AfD einen Ministerpräsidenten gewählt, und die Kanzlerin nennt den Vorgang „unverzeihlich“; das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. Zwei Jahre später hat das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben, dass sie dabei in amtlicher Funktion sprach und die Chancengleichheit der AfD verletzte, und es hat vermerkt, wen sie meinte: in erster Linie die Landtagsabgeordneten ihrer eigenen Partei. So weit das Gericht. Mein Urteil geht weiter.

Eine Kanzlerin, die von Pretoria aus gewählten Landtagsabgeordneten vorschreibt, ihre Wahl zurückzunehmen, missbraucht ihr Amt. Heute verkündet ein Bundestagsabgeordneter, was Landtagsabgeordnete im dritten Wahlgang tun werden, und eine Fraktionsführung organisiert für die ersten beiden den Auszug. Rechtsbruch ist das nicht, die Anmaßung ist dieselbe. Damals sollte ein Ergebnis rückgängig gemacht werden; heute soll es gar nicht erst entstehen können.

Fraktionen und Parteien führen sich auf, als gehörten ihnen die Abgeordneten und nicht umgekehrt. Aus dem Diener ist der Vormund geworden, und der Vormund bemächtigt sich seiner Herren. Wer sich dieser Vorgabe beugt und im Dezember nicht im Plenarsaal erscheint, ist seines Mandats unwürdig.

Sven Schulze (l), geschäftsführenden Ministerpräsidenten und CDU-Fraktionsvorsitzender, und Stefan Ruland.

Sven Schulze (l), geschäftsführenden Ministerpräsidenten und CDU-Fraktionsvorsitzender, und Stefan Ruland.

© Matthias Bein/dpa

Weder Gesinnung noch Verantwortung

Weber hat in jenem Vortrag zwei Haltungen unterschieden, die ein Politiker haben kann. Die Gesinnungsethik handelt aus Überzeugung und überlässt die Folgen der Welt. Die Verantwortungsethik folgt der Maxime, „dass man für die (voraussehbaren) Folgen seines Handelns aufzukommen hat“. Weber hat die erste ausdrücklich nicht mit Verantwortungslosigkeit gleichgesetzt; auch die Gesinnung ist eine Haltung, und sie hat eine Eigenschaft, die hier zählt: Man sieht sie.

Die Abgeordneten, die im Dezember auf dem Flur stehen sollen, haben keine von beiden. Sie zeigen ihre Gesinnung nicht, und sie fliehen vor der Verantwortung. Gesinnung zeigt sich im sichtbaren Nein; Weber spricht von Taten, deren Wert darin liegt, dass sie ein Beispiel geben. Verantwortung heißt, dass einem die Folgen des eigenen Tuns zugerechnet werden, und der Auszug ist zu nichts anderem da, als das zu verhindern.

Abgewälzt wird in drei Richtungen. Die Führung schiebt das Scheitern ihrer Enthaltungsempfehlung vom 6. Oktober auf die eigenen Abgeordneten. Friedrich Merz, der Kanzler, der nach der Präsidentenwahl laut darüber nachdachte, ob da nicht ein Täuschungsmanöver aus anderen Fraktionen im Spiel sei, sucht es bei fremden. Der einzelne Abgeordnete beruft sich auf einen Beschluss, der ihn nicht bindet.

Die letzte Ausflucht schließt die Verfassung selbst. Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss, den sie eingehen können; sie müssen nicht. Und was diese Fraktion beschlossen hat, ist nach den Worten ihres eigenen Geschäftsführers ein Vorschlag an den Vorstand, der Fraktion etwas zu empfehlen. Verbindlicher wird es nicht. Wer im Dezember draußen bleibt, hat das selbst entschieden, und er wird es selbst erklären müssen.

Jeder CDU-Abgeordnete, der bei der Wahl des Ministerpräsidenten nicht im Saal sitzt, ist ein rückgratloser Duckmäuser, der sich hinter einem offensichtlich nicht bindenden Beschluss versteckt.

Am Tag nach der Landtagswahl sagte Herr Schulze, die CDU habe keinen Regierungsauftrag mehr, der liege bei der AfD. Am 1. Oktober nannte er den Haushalt für 2027 das Wichtigste. Am 13. Oktober beriet seine Fraktion drei Stunden darüber, wie sie den Saal verlässt. Drei Daten, eine Linie, und sie führt vor die Tür.

Der Landtag des Bundeslands Sachsen-Anhalt.

Der Landtag des Bundeslands Sachsen-Anhalt.

© Olaf Schulz/imago

Herr Schulze ist beides, Vorsitzender dieser Fraktion und geschäftsführender Ministerpräsident, und die zweite Rolle macht die erste zum Problem. Die geordnete Übergabe der Macht ist der Kern der Demokratie. Sein Amt endete mit dem Zusammentritt des neuen Landtags am 6. Oktober; seither verpflichtet ihn die Verfassung, die Geschäfte weiterzuführen, bis sein Nachfolger sie übernimmt. Als Fraktionsvorsitzender organisiert er den Boykott von dessen Wahl. Eine Fraktion, die sich weigert, an der Wahl der Regierung mitzuwirken, disqualifiziert sich für jeden demokratischen Akt in diesem Parlament.

Was derweil liegen bleibt, hat sein eigener Finanzminister benannt: Das Jahr 2027 beginnt im Notbetrieb der vorläufigen Haushaltsführung. Die Bürger des Landes nennen Zuwanderung, Bildung und Wirtschaft als ihre größten Probleme, und sie haben eine Meinung dazu, wer sie lösen kann: Vor fünf Jahren trauten das 40 Prozent der CDU zu, im Juli waren es 16. Das ist die Zahl, die in der Fraktionssitzung auf dem Tisch hätte liegen müssen.

Spiegelfechtereien müssen ein Ende haben

Die Wähler haben ihren Teil getan. 77,8 Prozent sind am 6. September zur Wahl gegangen, so viele wie bei keiner freien Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zuvor. Was sie dafür an Regierung bekommen, hängt seit sechs Jahren an niemandem mehr außer den Gewählten: Die Frist, binnen derer ein Ministerpräsident gewählt sein musste, ist damals aus der Verfassung gestrichen worden, und eine Pflicht zur Wahl gibt es nach verbreiteter Ansicht nicht. Es gibt nur die Verantwortung derer, die man gewählt hat. Die Bürger haben verdient, dass sich endlich eine Regierung, irgendeine, um die echten Probleme dieses Landes kümmert statt um Spiegelfechtereien.

Das Wort meint ein Gefecht zum Schein, das vom Wesentlichen ablenkt: ein Fechter vor dem Spiegel, der sich mit seinem eigenen Abbild schlägt, so lange er will, ohne je zu treffen. Drei Stunden lang hat die CDU-Fraktion am Dienstag vor diesem Spiegel gestanden.

Wehner ging nie raus, hat er gesagt, weil man wieder reinkommen muss. Weber nannte es ergreifend, wenn ein reifer Mensch an irgendeinem Punkt sagt: „Ich kann nicht anders, hier stehe ich.“ Die Berufung zur Politik hat ihm zufolge, wer Überzeugung und Verantwortung in sich vereint. Im Dezember zeigen fünfzehn Gewählte in Magdeburg, wo sie stehen. Der Flur kommt bei Weber nicht vor.

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