PENDLER-PAUSCHALE - Die Bundesregierung muss vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Kürzung der Steuersubvention verteidigen. Das Thema spaltet auch den zweiten Senat.

Auf den Kilometer kommt es an

Christian Bommarius
4 Min

KARLSRUHE. Die Schlacht, die seit Monaten in Deutschland tobt, der Kampf um die Abschaffung der Pendler- Pauschale hat gestern das Bundesverfassungsgericht erreicht. Wer die Auseinandersetzung verfolgt hat, der verstand die einleitende Ermahnung des Vorsitzenden des zweiten Senats, Andreas Vosskuhle, an alle Beteiligten, zumindest im Gerichtssaal "rhetorisch abzurüsten". Das Niveau der Debatte habe "nicht immer der Komplexität der verfassungsrechtlichen Fragestellung" entsprochen, und die Sorge, die Widersacher könnten die Schranken des Gerichts mit den Sesseln der Talkshows verwechseln, war Vosskuhle deutlich anzumerken.Arbeit erst ab WerkstorEine unbegründete Befürchtung: Die Spannung der mündlichen Verhandlung hielt sich in den Grenzen, die eine verfassungsrechtliche Erörterung des 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erwarten lässt. Gegenstand des Streits ist die Neufassung dieses Paragrafen, wonach seit dem 1. Januar 2007 die Ausgaben eines Arbeitnehmers für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz keine Werbungskosten mehr sind. Lediglich Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer können noch "wie Werbungskosten" vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Eine entsprechende Härtefall-Regelung besteht auch für Freiberufler und Gewerbetreibende. Gegen diese Kürzung hatten mehrere Betroffene geklagt und vor den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlandes sowie vor dem Bundesfinanzhof (BFH) recht bekommen.Der BFH hatte unter anderem argumentiert, wenn der Gesetzgeber die Arbeit künftig erst am "Werkstor" beginnen lasse, die Fahrt zur Arbeit also Privatsache ist, dann dürfe er keine Ausnahme für Fernpendler machen. Mit der 21-Kilometer-Grenze verstoße der Gesetzgeber gegen das Gebot der "Folgerichtigkeit". Auch seien die Fahrtkosten trotz der privaten Wahl des Wohnorts nicht dem Privatbereich zuzuordnen. Vielmehr seien sie allein beruflich veranlasst, müssten also abzugsfähige Aufwendungen sein. Sowohl der Bundesfinanzhof als auch die beiden Finanzgerichte hatten die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) verteidigten gestern in der Verhandlung die Abschaffung der Entfernungspauschale. Steinbrück betonte, die Neu-Regelung stimme mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "völlig überein". Im Grunde handele es sich gar nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, sondern nur um eine politische Auseinandersetzung. Die Frage sei: "Gibt es ein Grundrecht auf die Pendler-Pauschale?" Sie zu bejahen würde bedeuten, den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers unangemessen ein zu schränken, etwa beim Abbau von Subventionen oder bei der Vereinfachung des Steuerrechts. Der Gesetzgeber habe den Wegfall der Pendler-Pauschale auch angesichts des damals desolaten Zustands des Bundeshaushalts beschlossen. Wegen der hohen Schulden sei der Etat sowohl nach den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Kriterien als auch nach den Vorgaben Brüssels rechtswidrig gewesen. Die Einsparungen durch die Abschaffung der Pendler-Pauschale in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bedeuteten eine spürbare Entlastung des Haushalts. Im übrigen seien von der Neuregelung wesentlicher weniger Pendler betroffen als allgemein behauptet. In den meisten Fällen seien die Fahrtkosten ohnehin im Arbeitnehmer-Pauschfreibetrag von 930 Euro eingerechnet.Im Verlauf der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass der Streit um die Pendler-Pauschale nicht nur quer durch die Parteien verläuft, sondern auch quer durch den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Fragen der Richter an die Prozessvertreter und geladenen Experten ließen darauf schließen, dass der Senat unter anderem in der Frage gespalten ist, ob die Fahrten zum Arbeitsplatz als rein berufliche Aufwendungen - also als Werbungskosten - anzusehen sind oder als teils beruflich, teils privat veranlasste Aufwendungen, die man nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann. Die Entscheidung ist offen. Sicher ist lediglich, was der Vorsitzende des Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, gleich zu Beginn der Verhandlung angekündigt hatte: Selbst wenn das geltende Recht verfassungswidrig sein sollte, würde über eine Wiedereinführung der Pendler-Pauschale nicht das Karlsruher Gericht entscheiden, sondern der Bundestag.------------------------------Es geht um 2,5 Milliarden EuroDie Pendler-Pauschale wurde 2007 gekürzt. Statt des gesamten Weges zum Job kann man seitdem nur mehr die Kosten ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen.Die Kürzung beschert den öffentlichen Haushalten Mehreinnahmen von bislang rund 2,5 Milliarden Euro.Der Bund hätte die größte Last zu tragen, wenn er nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur alten Regelung zurückkehren müsste: Im Bundesetat fehlten dann rund 1,2 Milliarden Euro.Der Bundesfinanzminister behauptet, von der Kürzung der Pauschale seien nur wenige Menschen betroffen. Nach seinen Berechnungen spürten von 27 Millionen Arbeitnehmern etwa 16 Millionen die Kürzung gar nicht. Ihre Aufwendungen für die Fahrt zum Arbeitsplatz seien bereits durch die Werbungskostenpauschale abgegolten.Die Mehrbelastung treffe von den übrigen 11 Millionen Arbeitnehmern rund die Hälfte mit weniger als 13 Euro im Monat.Die Wiedereinführung der Subvention wird unter anderm vom ADAC, der CSU und vom Steuerzahlerbund gefordert.------------------------------Foto: Muss der Weg zur Arbeit subventioniert werden? Der ADAC sagt eindeutig Ja, und zwar von Anfang an.Foto: Wegen des hohen Ölpreises wird die Bahn als Alternative für Pendler attraktiver.

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