Frau Kurz, Sie arbeiten am Lehrstuhl für Informatik in Bildung und Gesellschaft an der Humboldt-Universität. Sehen Sie mit dem BGH-Urteil die Privatsphäre besser geschützt?Eher das Gegenteil ist der Fall. Die Regierung hat ja schon gesagt, der Richterspruch interessiere sie nicht. Sie will nun die Online-Untersuchungen als polizeiliche Ermittlungsmethode gesetzlich regeln. Ich hoffe nur, dass das Bundesverfassungsgericht diese geplante Rechtsgrundlage dann für illegal erklärt.Was sind Ihre Bedenken?Online-Untersuchungen gehen viel weiter als Hausdurchsuchungen. Die Verdächtigen wissen nicht, dass ihre Kommunikation ausspioniert wird. Die Daten legen das ganze Leben offen: Chats, Mails, Fotos, angesurfte Websites. Gegen das war der Große Lauschangriff ein kleiner Angriff.Sind den Menschen die Ausmaße der staatlichen Spionage bewusst?Viele sind unwissend und hilflos. Es sind technisch ja auch einfach sehr komplexe Zusammenhänge. Und leider geht der Trend dahin, dass die allgegenwärtige Überwachung als unproblematisch angesehen wird. Doch die versprochene Sicherheit ist eine Illusion. Außerdem werden Nutzer, die ausschließlich verschlüsselt kommunizieren wollen, vor diesen Onlineuntersuchungen geschützt sein . Es betrifft also die große ahnungslose Masse.Können Sie sich Situationen vorstellen, bei denen Online-Untersuchungen auf gesetzlicher Basis gerechtfertigt sind?Das fällt mir sehr schwer. Selbst bei schwersten Straftaten wäre ein solcher Eingriff unverhältnismäßig. Es geht hier immerhin um das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.Das Gespräch führte Miriam Müller.------------------------------Foto: Constanze Kurz, Informatikerin, ist Expertin für Datenschutz an der Berliner Humboldt-Universität.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]