BERLIN. Es ist ein Versuch, eine Probe auf's Exempel, und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Wenn die Unionsparteien heute einen neuen Anlauf unternehmen, endlich die Reform der Erbschaftsteuer auf den Weg zu bringen, geht es ein bisschen auch um die Sache. Vor allem aber geht es um Prestige, um Durchsetzungskraft und um politische Signale ein Jahr vor der Bundestagswahl, bei der Wirtschafts- und Sozialfragen eine zentrale Rolle spielen werden.Denn bei der Erbschaftsteuer geht es zunächst auf sehr konkrete Weise um Gerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2007 entschieden, dass die Erben großer Geldbeträge benachteiligt sind: Sie zahlen mehr Steuern als Menschen, die Grundstücke, Häuser oder Betriebe vermacht bekommen. Diese nämlich werden bisher nur mit einem Bruchteil ihres tatsächlichen Wertes berücksichtigt. Die Karlsruher Richter gaben der Politik auf, die verfassungswidrige Regelung bis Ende 2008 zu ändern.In der Praxis der großen Koalition aber erwies sich dieser Auftrag als schwer durchführbar. Das Bundeskabinett beschloss schon im Dezember vor einem Jahr eine Reform der Steuer, die den Ländern zusteht und ihnen zuletzt rund vier Milliarden Euro jährlich eintrug. Danach sollten Immobilien bei der Erbschaftsteuer höher bewertet werden als bisher, zugleich aber die Freibeträge für direkte Nachkommen und Ehegatten generell steigen. Selbstgenutzte Häuser oder Wohnungen wären bis zu einem Verkehrswert von einer halben Million Euro steuerfrei. Für Betriebe sah die Regierung lange Haltefristen und Auflagen zur Beschäftigungssicherung vor - als Ausgleich für weitgehende Steuerfreiheit. Damit wollte das Kabinett vermeiden, dass Unternehmererben den Fiskus umgehen, um kurz darauf die Firma zu veräußern oder zu zerschlagen.Eben diese Auflagen für Firmenerben aber stoßen bei der CSU und bei Mittelstandspolitikern der CDU auf Widerstand, der seit Dezember noch gewachsen ist. Die CSU-Minister Horst Seehofer und Michael Glos machten schon beim Kabinettsbeschluss Vorbehalte geltend. Der bayerische Wahlkampf stimmte sie nicht milder, und die deftige CSU-Niederlage Ende September tat ihr Übriges. Für die Christsozialen und ihren neuen Chef Seehofer geht es jetzt um's Prinzip und darum, einen Punktsieg als Ausweis unverminderter Schlagkraft zu erringen.Auch deshalb hat die CSU noch bei den Verhandlungen mit CDU und SPD im Oktober weiter draufgesattelt, vor allem was die Freistellung von Hausbesitz anbelangt: Sie verlangte, bis zu zwei Millionen Euro sollten eigengenutzte Immobilien als Vermächtnis steuerfrei bleiben. Unterstützung erhielt sie dafür vor allem aus Baden-Württemberg. Dort und im CSU-Stammland Bayern sind schon mittelgroße Eigenheime oft mehr wert als eine halbe Million Euro. Die SPD aber kritisiert, geschützt werden solle die Witwe mit Villa am Starnberger See. Für die SPD geht es ebenfalls um ein Prinzip, nämlich das einer gerechten Besteuerung. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) möchte sich im Wahljahr ungern nachsagen lassen, sie schone reiche Erben. Genau das aber könnte passieren, wenn es keine Einigung gibt: Nach einem Gutachten der Steuerberaterkammer müsste die Steuer dann ab 2009 ersatzlos entfallen. Am Sonntag sucht der Koalitionsausschuss nach einer Lösung.------------------------------DEUTSCHLANDREGIERUNGSENTWURFImmobilien: Sie sollen im Erbfall wie Bargeld oder Aktien behandelt und nach ihrem tatsächlichen Wert veranlagt werden. Freigestellt wären Eigenheime bis zu einer halben Million Euro für Kinder, Enkel, Ehegatten.Unternehmen: Nur auf 15 Prozent des vererbten Betriebsvermögens müssen Steuern entrichtet werden. Bedingung: Es bleibt über 15 Jahre erhalten, und die Gehaltszahlungen des Unternehmens sinken nicht unter 70 Prozent des ursprünglichen Wertes -- eine Art Bestands- und Jobgarantie.Bares: Auch hier sollen höhere Freibeträge von einer halben Million Euro gelten. Angehoben werden dagegen die Steuern für Neffen, Nichten, Onkel und Tanten.CSU-POSITIONImmobilien: Eigenheime sollen für Witwen oder Witwer bis zu zwei Millionen Euro steuerfrei bleiben. Um unterschiedliche Immobilienpreise zu berücksichtigen, könnten die Grenzen länderspezifisch geregelt werden.Unternehmen: Die Haltefrist soll von 15 auf zehn oder sieben Jahre verkürzt werden. Auch für die Lohnsumme soll eine Frist von nur sieben Jahren für Firmenerben gelten. Die SPD wäre mit einem Kompromiss bei jeweils zehn Jahren einverstanden, um den Mittelstand zu entlasten.Bares: Kinder oder Eheleute sollen noch bessergestellt werden, wenn sie Wertpapiere oder Bargeld erben. Die Freibeträge, bisher uneinheitlich, würden stärker steigen.------------------------------EUROPAIn der Schweiz wird nur wenig Erbschaftssteuer verlangt. Die Zuständigkeit liegt bei den 26 Kantonen. Die meisten Gesetze haben kaum Regelungen für Bar- und Betriebsvermögen, bei Firmenanteilen gibt es großen Spielraum. Bei nicht-landwirtschaftlichen Immobilien wird der Marktpreis für die Bewertung zugrunde gelegt.In Großbritannien werden für die Steuerberechnung zunächst alle Vermögenswerte addiert und dann der Freibetrag von 395 000 Euro (312 000 Pfund) abgezogen. Auf den Rest werden 40 Prozent fällig. Aber es gibt viele Ausnahmen, so dass nur wenige Erben zahlen. Ehepartner bleiben zum Beispiel steuerfrei. Das gilt auch für alles, was der Verstorbene sieben Jahre vor seinem Tod verschenkt hat.In Frankreich bleiben wie in England die hinterbliebenen Ehepartner und die, die in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt haben, von der Erbschaftssteuer unbehelligt. Der Freibetrag wurde pro Kind von 50 000 auf 150 000 Euro erhöht. Erben von Familienunternehmen zahlen nichts, wenn der Betrieb mehr als zwei Jahre im Familienbesitz ist und vier Jahre weitergeführt wird.In Italien müssen nur die Erben großer Vermögen zahlen. Für Angehörige bis zum dritten Grad gilt ein Freibetrag von einer Million Euro, darüber vier Prozent. Bei Immobilien werden drei Prozent Grundbesitzsteuer fällig.------------------------------Karte: Erbschaftssteuereinnahmen nach Bundesländern 2007------------------------------Foto: Omas Häuschen soll auch weiterhin steuerfrei vererbt werden können.
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