Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat in Berlin die Einigung der Koalition über die künftige Finanzierung der Integrationskurse bekannt gegeben. Demnach werden die jährlichen Ausgaben auf 600 Millionen Euro begrenzt. Zuvor waren die Kosten auf 1,3 Milliarden Euro gestiegen.
Asylbewerber und Menschen mit einer Duldung haben nach der Neuregelung keinen generellen Anspruch mehr auf die staatlich finanzierten Kurse. Diese umfassen bis zu 700 Unterrichtsstunden und führen die Teilnehmenden zum Sprachniveau B1 sowie zu vertieften Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung.
Ausnahme für Geflüchtete aus der Ukraine
Anstelle dieser umfangreichen Angebote will der Bund für die betroffenen Gruppen die sogenannten Erstorientierungskurse ausweiten. Diese fallen deutlich kürzer aus und vermitteln nur einfache Deutschkenntnisse sowie praktische Hilfen für den Alltag in Deutschland.
Eine Ausnahme ist für Geflüchtete aus der Ukraine vorgesehen, die weiterhin Zugang zu den vollständigen Integrationskursen erhalten sollen.
Die SPD-Fraktion bezeichnete die Vereinbarung als Kompromiss. Damit sei ein vollständiger Zulassungsstopp abgewendet worden. Die Neuregelung soll am 1. Juni in Kraft treten.
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