Mit einem einzigen Satz schiebt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Problem beiseite, das für die Betroffenen sehr real ist. Deutschen Rentnern, die dauerhaft in Russland leben und ihre Rente auf ein dortiges Konto überwiesen bekommen, fehlen seit Juni 2026 jeden Monat 200 Euro. Belegt ist das bislang für Zahlungen, die über die Raiffeisen Bank International (RBI) in Wien laufen.
Die Bank begründet den Abzug mit den Kosten für Prüfungen auf Geldwäsche und Sanktionsumgehung. Die 200 Euro werden pauschal pro Zahlung fällig, egal wie hoch die Rente ist. Wer wenig bekommt, verliert also anteilig am meisten.
Nicht vorbereitet, keine Spekulation
In der Regierungspressekonferenz am 28. September fragte diese Zeitung, ob der Bundesregierung diese Fälle bekannt sind und was sie den Betroffenen rät. Josef Hinterseher, Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA), sagte, er habe das Thema für heute nicht vorbereitet, „weder was den Bezieherkreis noch was die Größe des Problems betrifft“. Er sei sich aber sicher, dass man eine Antwort nachliefern könne.
Marius Mühlhausen, Sprecher des BMAS, schloss sich an. Auch auf die Frage nach der Rechtsgrundlage gab es keine Antwort. Es sei „keine gute Idee, zu rechtlichen Sachverhalten zu spekulieren“, sagte Hinterseher.
Ein Satz als Nachlieferung
Vom AA kam bis Redaktionsschluss nichts. Das BMAS antwortete am Donnerstag, dem 1. Oktober, nachdem diese Zeitung noch einmal bei beiden Ministerien schriftlich nachgefragt hatte. Nach eigener Darstellung hatte das Ministerium die Antwort schon in der Regierungspressekonferenz am Mittwoch dabei. Sie lautet laut BMAS: „Das BMAS kann die vorgetragene Behauptung nicht erklären, da die deutschen Renten an in Russland lebende Personen unverändert weiter ausgezahlt werden.“
An diesem Satz fallen drei Dinge auf. Erstens die Wortwahl: Von einer bloßen „Behauptung“ kann keine Rede sein, denn die beteiligte Bank hat den Abzug schriftlich bestätigt. Zweitens beantwortet der Satz nicht, was gefragt war. Niemand hat behauptet, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweise weniger. Gefragt war, warum weniger ankommt, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht und was die Bundesregierung den Betroffenen rät. Drittens: Am Montag konnten beide Sprecher nichts dazu sagen, zwei Tage später sieht das BMAS keinen Erklärungsbedarf mehr. Ob das Ministerium in der Zwischenzeit bei der DRV nachgefragt hat, geht aus der Antwort nicht hervor.
Formal korrekt, politisch ausweichend
Rechtlich dürfte der Satz sogar stimmen. Nach Paragraf 47 Absatz 2 des Ersten Sozialgesetzbuchs gilt für Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums: Der Leistungsträger trägt „die Kosten bis zu dem von ihm mit der Zahlung beauftragten Geldinstitut“. Kosten, die danach anfallen, etwa bei Korrespondenzbanken, gehen zulasten der Empfänger, solange das Rentenrecht nichts anderes regelt. Ob der Gesetzgeber dabei an eine Pauschale von 200 Euro pro Zahlung gedacht hat, darf man bezweifeln. Gerade deshalb hätte es eine politische Antwort gebraucht. Zumal es einen Ausweg gibt, auf den die Bank selbst hinweist.
Zwei Ministerien, eine Frage: Warum fehlen Deutschen in Russland 200 Euro Rente im Monat?
Was die RBI schreibt
Das zeigt der Fall des in Moskau lebenden Journalisten Ulrich Heyden. Seine Rente geht über die RBI als Korrespondenzbank auf sein Konto bei der Raiffeisenbank in Moskau. Seit Juni fehlen ihm 200 Euro im Monat, nach seinen Worten „fast die Hälfte meiner Rente“, und das „ohne Begründung, ohne Vorwarnung“.
Zunächst wollte ihm die RBI gar keine Auskunft geben, weil sie „im Auftrag einer anderen Bank“ handle. Am 12. August erklärte das Beschwerdemanagement dann: Weil die EU Russland als Hochrisikoland einstuft, müssten Zahlungen dorthin genauer geprüft werden. Um die Kosten dafür zu decken, erhebe die RBI „seit 01.01.2026 eine Gebühr idHv EUR 200 pro Zahlung“.
Zeitlich passt das nicht recht zusammen. Die Einstufung durch die EU gilt erst seit dem 29. Januar, und die Rentner bemerken die Abzüge erst seit Juni. Außerdem schreibt das EU-Geldwäscherecht verstärkte Sorgfaltspflichten vor, aber keine Gebühr in dieser Höhe. Die 200 Euro hat die Bank selbst festgelegt. Dabei weiß sie, wen die Gebühr trifft. In dem Schreiben heißt es: „Technisch ist eine Vorabausnahme einzelner Zahlungen (zum Beispiel Renten) nicht möglich.“
Der Hebel liegt beim Absender
Gleichzeitig empfiehlt die RBI, Zahlungen mit der Spesenoption „OUR“ statt „SHA“ in Auftrag zu geben. Bei „SHA“ zahlt der Auftraggeber nur die Gebühren seiner eigenen Bank, alle weiteren werden vom überwiesenen Betrag abgezogen. Bei „OUR“ trägt laut RBI die Bank des Auftraggebers die Gebühr, „sodass der Empfänger den vollen Betrag erhält“. Den Abzug könnte also die Stelle verhindern, die die Zahlung in Auftrag gibt. Das ist der Renten Service der Deutschen Post, der die Renten für die DRV auszahlt. Über welche Bank die Zahlungen nach Russland laufen, ist nicht geklärt. Heyden vermutet die Bundesbank, bestätigt ist das nicht.
In einer Beschwerde fragt Heyden, warum die Zahlungen nicht mit „OUR“ in Auftrag gegeben werden. Außerdem will er wissen: „Auf welcher Rechtsgrundlage kann überhaupt eine Rente einer Geldwäscheprüfung unterzogen werden?“ Auf ein deutsches Konto auszuweichen, ist für ihn nicht einfach. Die Hamburger Sparkasse hatte ihm im März sein Konto gekündigt, das er seit 36 Jahren hatte, und dabei auf „EU-Sanktionen“ verwiesen.
„Im Auftrag einer anderen Bank“: Mit diesem Schreiben verweigerte die Raiffeisen Bank International Ulrich Heyden die Auskunft. Seit Juni fehlen ihm jeden Monat 200 Euro Rente.
© Ulrich Heyden
Anfang August eröffnete er ein Konto bei der Berliner Onlinebank N26. Am 6. August teilte er die neue Bankverbindung online und per Einschreiben mit. Die August-Rente ging trotzdem nach Moskau, wieder um 200 Euro gekürzt. Dazu kommt ein formales Problem: Das Online-Formular zur Kontoänderung verlangt die IBAN der bisherigen Bank, und russische Banken haben keine. Sollte der Abzug bleiben, will Heyden rechtlich dagegen vorgehen. Er vermutet Absicht dahinter: Wer überlege, nach Russland zu ziehen, solle es sich noch einmal gut überlegen.
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Wie viele betroffen sind, ist offen
Heyden ist mit dem Problem nicht allein. Auch dieser Zeitung haben weitere deutsche Rentner in Russland von denselben Abzügen berichtet. Namentlich genannt werden möchte keiner von ihnen, weil sie negative Folgen fürchten. Heyden hörte nach eigenen Worten bei anderen Deutschen vor Ort „von allen ein Stöhnen“.
Im Frühsommer 2022 zahlte die DRV laut t-online rund 1.000 Renten an Banken in Russland. Auf diese Zahl stützt sich auch Heyden. Sie ist aber vier Jahre alt und sagt nichts darüber, wie viele der Empfänger Deutsche sind. Diese Zeitung hat die DRV deshalb gefragt, wie viele Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Russland zum 31. Dezember 2025 eine deutsche gesetzliche Rente bezogen haben und wie viele Rentenfälle das insgesamt waren. Eine Antwort steht noch aus.
Ein Vergleich mit damals ist aufschlussreich. 2022 konnten laut DRV fast 90 Prozent der Renten nicht mehr direkt nach Russland überwiesen werden, unter anderem weil russische Banken aus dem Swift-Netz ausgeschlossen worden waren. Die Betroffenen bekamen damals einen Brief mit dem Hinweis, dass sie ein anderes Konto angeben können. Heute kommen die Zahlungen zwar an, aber gekürzt. Auf der Website der DRV gibt es dazu keinen Hinweis. Auch die Deutsche Botschaft in Moskau schweigt nach Heydens Darstellung zu dem Thema.
Was die Regierung schuldig bleibt
Die entscheidenden Fragen bleiben unbeantwortet. Warum werden die Renten nach Russland nicht mit „OUR“ angewiesen, wenn die beteiligte Bank genau das empfiehlt? Wurden die Betroffenen informiert? Und was rät die Bundesregierung deutschen Staatsbürgern, die seit Monaten einen Teil ihrer gesetzlichen Rente verlieren?
Zu rechtlichen Sachverhalten wollte das Auswärtige Amt nicht spekulieren. Den Betroffenen bleibt nichts anderes übrig. Die Bank verweist auf die EU, das Arbeitsministerium auf unveränderte Zahlungen, das Auswärtige Amt auf eine spätere Antwort. Zuständig fühlt sich bislang niemand.
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