Wer im März eine kleinere Rente auf dem Kontoauszug entdeckt, ist meist zu spät dran. Die Frist für einen Kassenwechsel ist dann schon seit Wochen abgelaufen.
Genau das droht vielen Rentnerinnen und Rentnern im neuen Jahr. Kassenvertreter und Opposition rechnen damit, dass zahlreiche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027 anheben. Die Erhöhung landet bei Rentnern erst zwei Monate später auf dem Konto, das Wechselrecht endet dagegen Ende Januar.
Zusatzbeitrag 2027: Was der Schätzerkreis berechnet hat
Der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober seine Prognose für 2027 vorgelegt. Demnach reicht rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, genauso viel wie in diesem Jahr.
Bis zum 1. November gibt das Bundesgesundheitsministerium den Wert amtlich bekannt. Für den eigenen Geldbeutel sagt er allerdings wenig: Zahlen muss jeder Versicherte den Satz seiner eigenen Kasse.
Streit um den Zusatzbeitrag: 2,9 oder 3,1 Prozent?
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat bestätigt, dass der Durchschnitt 2027 stabil bleiben soll. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen rechnet dagegen mit mindestens 3,1 Prozent.
Die aktuellen Sätze stützen eher die höhere Zahl. Laut der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands verlangen die frei wählbaren Kassen derzeit zwischen 2,18 und 4,39 Prozent, im tatsächlichen Schnitt rund 3,13 Prozent.
Die Techniker Krankenkasse liegt bei 2,69 Prozent, die Barmer bei 3,29 Prozent. Ihre Sätze für 2027 beschließen die Kassen im November und Dezember.
Rente sinkt erst im März: der Zwei-Monats-Versatz
Erhöht die Krankenkasse zum 1. Januar, behält die Rentenversicherung den höheren Beitrag erst ab März von der Rente ein. So regelt es das Gesetz für Rentner, die über ihre Rente gesetzlich krankenversichert sind.
Das wäre harmlos, wenn sich die Wechselfrist danach richten würde. Tut sie aber nicht.
Kein Brief von der Krankenkasse mehr
Bis zum Sommer mussten die Kassen jedes Mitglied vor einer Erhöhung schriftlich warnen und auf das Wechselrecht hinweisen. Seit dem 30. Juli 2026 ist diese Pflicht ersatzlos gestrichen, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Was das im Alltag bedeutet, haben wir in diesem Text ausführlich erklärt.
Für Rentner heißt das: Weder ein Brief noch der Kontoauszug warnt rechtzeitig.
Sonderkündigungsrecht: Frist endet Ende Januar
Das Recht auf einen Kassenwechsel gibt es weiterhin, auch wer noch keine zwölf Monate versichert ist, darf gehen. Die neue Kasse muss aber bis zum Ende des Monats gewählt sein, für den der höhere Beitrag erstmals gilt.
Steigt der Zusatzbeitrag zum 1. Januar, ist das der 31. Januar 2027. Der spätere Abzug von der Rente verlängert diese Frist nicht.
Sofort wirkt der Wechsel allerdings nicht. Die Mitgliedschaft endet in der Regel erst zum Ende des übernächsten Monats. Die höheren Beiträge für die ersten Monate des Jahres fallen also trotzdem an.
Rentner sollten bei der neuen Kasse nachfragen, ob sie den Wechsel an die Rentenversicherung meldet. Einige Ratgeber empfehlen, die Mitgliedsbescheinigung sicherheitshalber selbst dorthin zu schicken.
Was der Kassenwechsel Rentnern bringt
Rentner tragen den Zusatzbeitrag zur Hälfte, die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Ein Prozentpunkt mehr kostet bei 1200 Euro Rente rund 6 Euro im Monat, bei 1800 Euro Rente rund 9 Euro.
Zwischen der günstigsten und der teuersten frei wählbaren Kasse liegen derzeit 2,21 Prozentpunkte. Bei 1500 Euro Rente macht der Rentneranteil daran gut 16 Euro im Monat aus, aufs Jahr gerechnet knapp 200 Euro.
Zusatzbeitrag prüfen: So gehen Rentner vor
Im Dezember muss jede Kasse ihren neuen Satz auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Wer ihn mit den anderen vergleichen will, findet alle Kassen in der Liste des GKV-Spitzenverbands.
Liegt die eigene Kasse deutlich über dem Durchschnitt, sollte die Entscheidung im Januar fallen und nicht erst, wenn die Märzrente kommt.
Wer bis Jahresende ohnehin einiges bei der Krankenkasse erledigen sollte, kann den Beitragscheck gleich mit in den Kalender schreiben.
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