BERLIN. Aufgrund der Ausschreitungen am vergangenen Wochenende bei den G8-Demonstrationen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern das weiträumige Demonstrationsverbot im mecklenburgischen Heiligendamm bestätigt. Zwar äußerte das Gericht verfassungsrechtliche Bedenken an dem generellen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile. Es ließe sich aber nicht ausschließen, dass der für heute geplante Sternmarsch erneut zu Ausschreitungen wie in Rostock genutzt werde, entschied die 1. Kammer des Ersten Senats und lehnte einen Eilantrag der Veranstalter des geplanten Sternmarsches ab. Die Veranstalter hatten erreichen wollen, dass zumindest fünf der ursprünglich sechs geplanten Routen bis 50 Meter vor den umstrittenen Sperrzaun genehmigt werden.Kritik am PolizeikonzeptIn ihrer Entscheidung wogen die Richter zwischen dem grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrecht und dem von den Polizeibehörden dargelegten Sicherheitsrisiko ab, das zur Einrichtung der Bannmeile geführt hatte. Dabei setzten sich die Richter kritisch mit dem Sicherheitskonzept der Polizei auseinander. Es bestünden erhebliche Zweifel, dass die Argumente der Polizeibehörde wie auch des Oberverwaltungsgerichts Schwerin, das das Verbot bestätigt hatte, tragfähig seien, heißt in der Entscheidung des Karlsruher Gerichts. Insbesondere sei es verfassungsrechtlich bedenklich, den Schutzraum so weit auszudehnen und ein absolutes Demonstrationsverbot in der gesamten Zone am Tage vor und während des Gipfels zu stützen, monierten die Richter. Zudem sei an keiner Stelle zu erkennen, dass auch das Anliegen friedlicher Demonstranten, vor allem gegen die Inhalte des G8-Gipfels, in die Polizeistrategie eingeflossen sei.Dass diese Bewertung nicht zu einer Aufhebung des Demonstrationsverbots führte, begründeten die Richter mit der Randale in Rostock. Es könne nicht ausgeschlossen werden, das ein Teil der rund 2 000 gewalttätigen Demonstranten sich am Sternmarsch beteiligen und auch gegen den Willen der Veranstalter Gewalt verübten, begründeten sie ihre Entscheidung. Es bestehe die Gefahr, dass der geplante Sternmarsch zu einem Anziehungspunkt für militante Störer werde, so das Gericht. Diese Einschätzung der Polizei könne nicht als offensichtlich fehlerhaft angesehen werden.Das Sternmarsch-Bündnis reagierte enttäuscht. "Das ist ein einmaliger und skandalöser Akt gegen die Artikulation politischer Meinung", erklärte es. Das Bündnis meldete keine weiteren Versammlungen an. "Der demokratische Weg wurde für uns geschlossen." Das Bündnis hatte am Sonntag außerhalb der Bannmeile Demos angemeldet, die aber untersagt wurden.Verboten bleibt ebenfalls die von der rechtsextremen NPD heute in Rostock geplante Demonstration. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte gestern ein polizeiliches Versammlungsverbot. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag der Schweriner NPD-Landtagsfraktion gegen das Verbot zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, das Verbot sei durch die Sicherheitsinteressen gerechtfertigt. (mit AFP)
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