Angesichts einer drohenden Pensionierungswelle in der Thüringer Justiz hat die BSW-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf erarbeitet, der Richtern die freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit um bis zu drei Jahre ermöglichen soll. Das teilte der Haushaltssprecher der Fraktion und Mitglied im Justizausschuss, Alexander Kästner, der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Vorhaben müsse noch mit den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD abgestimmt werden und solle dann gemeinsam möglichst noch im Mai in den Landtag eingebracht werden.
Konkret sieht der Entwurf eine Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwaltsgesetzes vor. Richter sollen demnach auf Antrag ihren Ruhestandseintritt um bis zu drei Jahre hinausschieben können – maximal bis zum 70. Lebensjahr. Die Regelung soll befristet bis Ende 2032 gelten. Ausnahmsweise sollen dem Entwurf zufolge auch Richter, die noch nicht länger als zwei Jahre im Ruhestand sind, einmalig einen solchen Antrag stellen können.
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Derzeit müssen Richter in Thüringen spätestens mit 67 Jahren in den Ruhestand treten – eine Verlängerungsoption ist gesetzlich nicht vorgesehen. Durch die freiwillige Verlängerung der Dienstzeit solle verhindert werden, dass erfahrene Juristen in großer Zahl gleichzeitig ausscheiden, erklärte Kästner. Neueinstellungen allein könnten den kurzfristigen Verlust an Erfahrung und Spezialwissen nicht ausgleichen. Zugleich werde mit einer Flexibilisierung der Altersgrenze dem Wunsch von Richtern entsprochen, die gerne noch weiterarbeiten möchten, so Kästner.
Thüringen steht vor besonderen Problemen
Ähnliche Modelle werden bereits in anderen Bundesländern wie Hessen und Sachsen praktiziert. Das BSW will in Thüringen mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr jedoch über die bisherigen Regelungen anderer Länder hinausgehen, um im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen zu können. Die Zahlen des Thüringer Justizministeriums verdeutlichen die Dringlichkeit des Vorhabens: In den kommenden zehn Jahren wechseln demnach 369 Richter und Staatsanwälte regulär in den Ruhestand – das entspricht knapp 45 Prozent des gesamten derzeitigen Personalbestands. Der Fachkräftemangel werde durch die geplante Regelung abgemildert und die künftige Altersstruktur entzerrt, erklärte Kästner. Dies sei insbesondere für komplexe und langwierige Verfahren von Relevanz.
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Thüringen ist von der Personalnot in der Justiz besonders stark betroffen. Neben der ungünstigen Altersstruktur – in Ostdeutschland insgesamt steht eine ältere Richterschaft vor dem Ruhestand, wie der Thüringer Richterbund warnt – kommt ein politisches Problem hinzu: Neue Richter- und Staatsanwaltsstellen konnten zeitweise nicht regulär besetzt werden, weil die nötigen Ausschüsse im Landtag blockiert waren. Dadurch verschärfte sich die Personalnot zusätzlich, obwohl Stellen dringend gebraucht wurden. Bei den Verwaltungsgerichten hat sich die Lage nach Berichten des MDR zuletzt durch sprunghaft gestiegene Asylverfahren weiter zugespitzt, während gleichzeitig weniger Richter zur Verfügung standen.
Der Richtermangel ist allerdings kein reines Thüringer Phänomen. Auch in Niedersachsen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen meldeten Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Vergangenheit deutliche Unterbesetzungen. Der Deutsche Richterbund weist seit Jahren darauf hin, dass die Justiz in vielen Bundesländern an ihre Belastungsgrenze kommt – verursacht durch zahlreiche Pensionierungen, hohe Arbeitsbelastung und zu wenig Nachwuchs. Die Situation fällt je nach Bundesland unterschiedlich gravierend aus, doch in Thüringen treffen demografische, politische und organisatorische Probleme in besonderer Weise zusammen.
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