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Rundfunkbeitrag für lokale Medien: Was der Digitale-Medien-Staatsvertrag in Ostdeutschland vorsieht

Die Länder wollen regionale Medien in Ostdeutschland stärken. Ein neuer Staatsvertrag bündelt die Maßnahmen.

3 Min
Die Länder haben einen Entwurf für einen Digitale-Medien-Staatsvertrag vorgelegt.

Die Länder haben einen Entwurf für einen Digitale-Medien-Staatsvertrag vorgelegt.

© Michael Kappeler/dpa

Geld aus dem Rundfunkbeitrag könnte künftig auch lokale Medienangebote fördern. Diese Möglichkeit ist eine von mehreren Maßnahmen im Entwurf für den zweiten Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags.

Mit dem Paket wollen die Länder die Rahmenbedingungen für lokale und regionale Medien verbessern – besonders in den ostdeutschen Ländern, wie Sachsen-Anhalts Medienminister Rainer Robra betont.

Ziel sei es, eine vielfältige Berichterstattung vor Ort auch unter veränderten wirtschaftlichen und medialen Bedingungen dauerhaft zu ermöglichen.

Was der Digitale-Medien-Staatsvertrag für lokale Medien vorsieht

Der Entwurf des zweiten Teils bündelt erstmals mehrere konkrete Ansätze, um lokale und regionale Medien zu stützen. Vorgesehen sind Anreize für Kooperationen zwischen großen und regionalen Medienanbietern. Hinzu kommt die Möglichkeit, Mittel aus dem Rundfunkbeitrag für die Förderung lokaler Medienangebote einzusetzen.

Auch die regionalisierte Werbung will der Entwurf neu regeln. Wer regionale Werbung anbietet, soll künftig zugleich regionale und lokale Inhalte bereitstellen. Dafür kommen laut Entwurf vor allem Kooperationen zwischen lokalen Rundfunkveranstaltern, großen Rundfunkunternehmen und Plattformanbietern infrage.

Der Gedanke dahinter: Die wirtschaftlichen Möglichkeiten regionaler Werbung sollen stärker mit einem vielfältigen lokalen Angebot verbunden werden.

Zwei Teile, zwei Zeitpläne für den Digitale-Medien-Staatsvertrag

Der Digitale-Medien-Staatsvertrag ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil setzt EU-Recht um und wurde vom Kabinett an den Landtag zur Unterrichtung weitergeleitet.

Für den zweiten, inhaltlichen Teil hat die Anhörung der Rundfunkkommission begonnen. Dabei geht es unter anderem um Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz, ein neues Medienkonzentrationsrecht und eine Deregulierung bei den Werbevorschriften. Zusätzlich sollen die Verfahren der länderübergreifenden Medienaufsicht angepasst werden.

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Warum die ostdeutschen Länder besonders im Blick stehen

Für die ostdeutschen Länder enthält der Entwurf nach Angaben der Landesregierung besonders wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Medienvielfalt. „Mit diesem Gesamtpaket schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, die lokale und regionale Medienvielfalt besonders in ostdeutschen Ländern nachhaltig zu stärken“, sagt Robra.

Gerade angesichts der tiefgreifenden Veränderungen in der Medienlandschaft brauche es verlässliche Rahmenbedingungen für eine vielfältige Berichterstattung vor Ort.

Warum die Debatte in Sachsen-Anhalt besonders brisant ist

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September hat AfD-Spitzenkandidat Siegmund noch am Wahlabend in der tagesschau seine Absicht bekräftigt, den Medienstaatsvertrag zu kündigen.

„Als erste Amtshandlung“ will die AfD nach eigenen Angaben die Rundfunkstaatsverträge kündigen, den Rundfunkbeitrag abschaffen und einen sogenannten „Grundfunk“ einführen. Gemeint sind damit die Staatsverträge, mit denen die Länder ARD, ZDF und Deutschlandradio geschaffen haben. Für eine Kündigung von Staatsverträgen ist in Sachsen-Anhalt allerdings die Zustimmung des Landtags nötig.

MDR-Intendant Ralf Ludwig verweist auf eine Kündigungsfrist von zwei Jahren im MDR-Staatsvertrag; kündbar sei der Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine Kündigung zum Ende 2026 würde bei zweijähriger Frist zum 1. Januar 2029 wirksam. Die Länder könnten dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen, der MDR könnte eine Verfassungsbeschwerde erheben.

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