Waffenrecht

Sachsen: Schuster verteidigt Erlass zur Überprüfung von AfD-nahen Waffenbesitzern

Sachsens Innenminister verteidigt seinen Erlass zur Überprüfung von AfD-nahen Waffenbesitzern. Einen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen weist er zurück.

OAZ
3 Min
Sachsens Innenminister Armin Schuster weist den Vorwurf des Generalverdachts gegen Jäger und Sportschützen zurück.

Sachsens Innenminister Armin Schuster weist den Vorwurf des Generalverdachts gegen Jäger und Sportschützen zurück.

© Benedict Bartsch/xcitepress/IMAGO/

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat einen Erlass seines Hauses verteidigt, wonach Inhaber von Waffenscheinen auf eine mögliche Nähe zur AfD überprüft werden sollen. Einen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen sieht er darin nicht.

Eine Überprüfung finde nur dann statt, wenn der Verdacht auf eine aktive Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation bestehe, sagte Schuster in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung und der Sächsischen Zeitung. „Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer“, erklärte der Minister.

Derzeit laufen nach Angaben der Landesdirektion 84 entsprechende Prüfverfahren in Sachsen. 20 der betroffenen Personen seien dem Verfassungsschutz als AfD-Mitglieder bekannt. Einen Automatismus beim Waffenentzug gebe es in Sachsen nicht, betonte Schuster. Es gelte „immer der konkrete Einzelfall“. Ein „sturer Automatismus würde der Sache nicht gerecht“, sagte er. „Das heißt, dass nicht jeder Jäger oder Sportschütze allein durch eine Mitgliedschaft unter Verdacht steht. Für waffenrechtliche Konsequenzen muss ein weiterer Umstand hinzutreten, um Unzuverlässigkeit anzunehmen.“

Jäger befürchten Generalverdacht

Nach dem Waffengesetz des Bundes müssen Waffenbesitzer zuverlässig sein. Diese Zuverlässigkeit ist unter anderem dann nicht mehr gegeben, wenn sie einer extremistischen Vereinigung angehören oder diese in erheblichem Maße unterstützen. Der sächsische AfD-Landesverband ist vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Juristisch konnte sich die Partei dagegen bislang nicht erfolgreich wehren. Mit dem Erlass habe das Ministerium den Waffenbehörden eine Handreichung gegeben, damit ein einheitlicher Maßstab angewendet werde, erläuterte Schuster. Jäger und Sportschützen im Freistaat hatten sich unter Generalverdacht gestellt gesehen. Der Minister räumte ein, dass deutsche Gerichte in dieser Frage unterschiedlich urteilten. „Selbst die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz zu diesem Thema, die vor einem Jahr eingesetzt wurde, hat sich noch nicht auf eine einheitliche Linie verständigen können.“

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Wer der AfD maßgeblich helfe – etwa durch das Aufhängen von Wahlplakaten, das Ausleihen von Fahrzeugen oder das Überlassen von Räumen –, müsse damit rechnen, dass die Behörden genau hinschauten, sagte Schuster. Ziel sei es, die „echten Gefährder“ zu identifizieren. Die Waffenbehörden seien verpflichtet, bei Neuerteilungen oder Verlängerungen von Waffenerlaubnissen eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorzunehmen. Eine politisch auffällige Meinungsäußerung allein reiche nicht aus, um ins Blickfeld der Behörden zu geraten, so der Minister. Es müsse ein „extremistischer Bezug“ festgestellt werden.

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