Wer schon Rente bekommt, hört bei der großen Rentenreform meist einen beruhigenden Satz: Das betrifft vor allem die Jüngeren. Das stimmt nur zur Hälfte.
Ihr bewilligter Rentenbetrag bleibt unangetastet. Doch eine Stellschraube, die die Rentenkommission drehen will, wirkt auf alle rund 21,5 Millionen laufenden Renten in Deutschland. Sie greift ab Juli 2032 und entscheidet, wie stark Ihre Rente danach noch steigt.
Wird meine Rente gekürzt?
Nein. Bereits bewilligte Renten werden nicht neu berechnet. Entgeltpunkte bleiben, ein einmal festgesetzter Abschlag wird nicht nachträglich erhöht.
Dazu kommt die Rentengarantie: Der Rentenwert darf bei einer Anpassung nicht sinken. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dieser Schutz solle auch nach der Reform gelten.
Die 33 Empfehlungen der Kommission vom 23. Juni 2026 sind außerdem noch kein Gesetz. Bis dahin gilt das heutige Rentenrecht.
Bis 2031 schützt die Haltelinie
Bis einschließlich Juli 2031 darf das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen. Daran hängt auch Ihre jährliche Erhöhung.
Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten um 4,24 Prozent. Für Juli 2027 erwartet die Rentenversicherung rund 4,4 Prozent. Endgültig festgelegt wird das erst im Frühjahr 2027.
Ab 2032: Die Rentenbremse kommt zurück
Ab der Anpassung im Juli 2032 gilt wieder die volle Rentenformel mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. Er bremst die Erhöhung, wenn die Zahl der Rentner schneller wächst als die der Beitragszahler. Genau das passiert, wenn die Babyboomer in Rente gehen.
Diese Bremse steht schon heute im Gesetz. Die Kommission will sie aber anziehen: Der Gewichtungswert „Alpha“ soll von 0,25 auf 0,33 steigen. Die Alterung der Gesellschaft schlägt dann um rund ein Drittel stärker auf Ihre Rentenerhöhung durch.
Wie spürbar das ist, zeigt 2026. Ohne Haltelinie hätte der Faktor die Erhöhung nach Berechnung der Rentenversicherung auf 4,05 statt 4,24 Prozent gedrückt.
Was 0,3 Prozentpunkte über zehn Jahre kosten
Ein paar Zehntel klingen harmlos. Weil jede Erhöhung auf der vorherigen aufbaut, wächst der Abstand aber Jahr für Jahr.
Eine vereinfachte Modellrechnung: Eine Rente von 1.500 Euro steigt zehn Jahre lang um 2,5 Prozent jährlich und liegt dann bei rund 1.920 Euro. Mit 2,2 Prozent sind es nur rund 1.865 Euro.
Das sind 55 Euro weniger im Monat. Über die zehn Jahre summiert fehlen rund 3.400 Euro. Am härtesten trifft es Menschen, die gerade erst in Rente gegangen sind und noch zwei Jahrzehnte vor sich haben.
Heutige Rentner zahlen doppelt
Herzstück der Reform ist eine neue Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen dafür zusätzlich zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen, eingeführt in Schritten ab voraussichtlich 2028.
Der heutige Rentenbestand bleibt laut Bundesarbeitsministerium außen vor. Wer schon Rente bezieht, erhält aus dem neuen Topf keinen Cent, finanziert die Reform aber über die gebremsten Erhöhungen mit.
Die Kommission verspricht, das Rentenniveau werde insgesamt nicht niedriger als nach geltendem Recht. Die Grünen bezweifeln das in einer Kleinen Anfrage: Für Bestandsrentner werde das 48-Prozent-Niveau gar nicht gesichert.
Grundsicherung: Mehr Geld für kleine Renten
Die größte Verbesserung trifft Rentner mit Grundsicherung. Ihre Rente wird heute fast voll angerechnet. Wer 30 Jahre eingezahlt hat, steht dann oft kaum besser da als jemand ohne eigene Rente.
Die Kommission will deshalb einen Freibetrag für alle gesetzlichen Renten, auch bei Erwerbsminderung. Im Gespräch sind 20 oder 30 Prozent der Bruttorente. Bei 700 Euro Rente blieben so 140 oder 210 Euro im Monat zusätzlich in der Tasche, höchstens rund 375 Euro.
Einen Haken hat das Modell. Wer heute 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, behält bereits 100 Euro plus 30 Prozent des Rests, maximal 281,50 Euro. Bei 600 Euro Rente sind das 250 Euro, im 20-Prozent-Modell nur 120 Euro. Ob die neue Regel die alte ersetzt oder ergänzt, ist offen.
Tipp: Wer 33 Jahre zusammenbekommt, sollte beim Sozialamt prüfen lassen, ob der Freibetrag schon jetzt im Bescheid steht. Einen Grundsicherungsantrag sollten Sie wegen der Reform nicht aufschieben.
Erwerbsminderungsrente und Witwenrente
Wer mit Erwerbsminderungsrente wieder arbeiten will, kann das heute in der Regel sechs Monate erproben, ohne den Anspruch zu verlieren. Die Kommission will ein Jahr daraus machen. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten weiter.
Bei der Witwenrente gibt es nur einen Prüfauftrag, kein Kürzungsmodell. Laufende Hinterbliebenenrenten bleiben vorerst unberührt.
Schon beschlossen: Mütterrente und Aktivrente
Die Mütterrente III gilt ab Januar 2027 für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern. Das Geld kommt voraussichtlich erst 2028, dann rückwirkend und ohne Antrag.
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann seit Januar 2026 mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei verdienen.
Wann kommt die Reform?
Ursprünglich sollte der Bundestag bis Ende 2026 entscheiden. Daraus wird nichts. Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas ist seit dem 13. Oktober Alexander Schweitzer (SPD) Arbeitsminister.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) will den Entwurf noch 2026 im Kabinett und den Beschluss im ersten Quartal 2027. Dass seit Juni nichts vorliegt, kommentierte er laut dpa knapp: „Juli, August, September, Oktober – das ist mir schon zu lange.“
Gestritten wird vor allem über das Rentenalter und die Rente nach 45 Beitragsjahren. Für heutige Rentner ist eine andere Frage entscheidend: ob der verschärfte Nachhaltigkeitsfaktor im Gesetzentwurf landet. Darauf sollten sie achten, wenn Schweitzer den Entwurf vorlegt.
Häufige Fragen
Wird meine bewilligte Rente gekürzt? Nein. Die Rentengarantie schützt den Eurobetrag.
Schützt die Rentengarantie vor steigenden Preisen? Nein. Steigen die Preise stärker als die Rente, verlieren Sie trotzdem Kaufkraft.
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