Nach den Schüssen vor einem Supermarkt in Dresden-Friedrichstadt am Mittwoch werden neue Details zum mutmaßlichen Täter bekannt. Ein 41-jähriger türkischer Staatsbürger hatte dort eine selbstgebaute Waffe nach Art einer Muskete auf Passanten und Polizisten gerichtet und dabei mehrfach „Allahu akbar" gerufen.
Polizeibeamte schossen ihn daraufhin nieder und nahmen ihn schwer verletzt fest. Nun teilen Staatsanwaltschaft und Polizei mit: Anhaltspunkte für ein islamistisches Tatmotiv hätten die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.
Stattdessen deuten die Erkenntnisse auf eine schwere psychische Erkrankung des Mannes hin. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte bei der Tat zumindest vermindert schuldfähig gewesen sein könnte, und beabsichtigt, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen. Vernommen werden konnte der 41-Jährige bislang nicht – er wird weiterhin im Krankenhaus behandelt. Eine Vorführung vor einer Ermittlungsrichterin war für Donnerstag angesetzt worden.
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Die Tat selbst hatte sich am Mittwochmorgen in mehreren Schritten zugespitzt: Zunächst soll der Mann an einer Baustelle auf der Berliner Straße eine Waffe auf drei Bauarbeiter gerichtet und dabei Schussgeräusche imitiert haben. Anschließend betrat er einen Supermarkt an der Kreuzung Berliner Straße/Menageriestraße, wobei er die Waffe offen trug. Zeugen alarmierten die Polizei.
Nach dem Verlassen des Marktes ging der Beschuldigte auf die Knie, rief mehrfach „Allahu akbar“ und richtete die Waffe ruckartig auf ein Einsatzteam der Polizei. Ob dabei tatsächlich ein Schuss fiel, ist noch unklar. Polizeibeamte schossen zweimal auf ihn, wodurch er schwer verletzt wurde.
Bereits am Sonntagnacht soll der Mann am Dr.-Külz-Ring in Dresden versucht haben, einen 23-jährigen Syrer mit einem Hammer anzugreifen. Das Opfer konnte den Schlag abwehren und dem Angreifer den Hammer entreißen.
Das Landeskriminalamt (LKA) untersucht die sichergestellte Tatwaffe derzeit auf ihre Schussfähigkeit. Ermittelt wird wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung sowie des unerlaubten Führens einer Schusswaffe.
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