Sexualstraftat

Sextourismus-Prozess in Schwerin: Sechs Jahre Haft für Rentner aus Ludwigslust-Parchim

Ein 72 Jahre alter Mann ist vom Landgericht Schwerin wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Asien verurteilt worden. Für den Vorsitzenden Richter war es ein Novum.

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Der Angeklagte (r) und sein Anwalt Andreas Lange (l) vor Beginn des Prozesses wegen besonders schwerem Missbrauch.

Der Angeklagte (r) und sein Anwalt Andreas Lange (l) vor Beginn des Prozesses wegen besonders schwerem Missbrauch.

© Jens Büttner/dpa

Das Landgericht Schwerin hat einen 72-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Asien zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde in 13 Fällen schuldig gesprochen, wie der Vorsitzende Richter Armin Lessel bei der Urteilsverkündung mitteilte. Der Mann hatte die Taten im Verlauf des Verfahrens gestanden.

Nach Angaben des Gerichts missbrauchte der Rentner zwischen 2008 und 2012 in Asien mehrfach Mädchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren. In die Szene sei er dort über unbekannte Hintermänner geraten. Die Übergriffe soll er fotografiert und gefilmt haben. Zusätzlich lud er zwischen 2022 und 2025 kinder- und jugendpornografische Inhalte aus dem Internet herunter oder versuchte dies.

Richter Lessel bezeichnete den Fall als Besonderheit: In seinen vielen Jahren am Landgericht Schwerin sei es für ihn das erste Verfahren, bei dem die Taten im Rahmen eines sogenannten Sextourismus im Ausland begangen worden seien. Die Höhe der Strafe begründete er unter anderem damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft, schwer krank und in fortgeschrittenem Alter sei. „Er hat den größten Teil seines Lebens hinter sich“, sagte Lessel.

Hinweis einer US-Organisation führte zu Ermittlungen

Auf den 72-Jährigen aufmerksam geworden waren die Ermittlungsbehörden im Jahr 2025. Grundlage war ein Hinweis einer US-Organisation, der sich auf die von dem Mann im Internet genutzte IP-Adresse bezog. Bei einer anschließenden Durchsuchung stellte die Polizei Laptops und externe Festplatten mit Tausenden Dateien sicher.

Zu Beginn des Prozesses in der vergangenen Woche hatte sich der Angeklagte zunächst nicht geäußert. In einem Rechtsgespräch verständigten sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hinter verschlossenen Türen auf einen Strafrahmen von fünf bis sieben Jahren für den Fall eines Geständnisses. In einer vor Gericht verlesenen Erklärung räumte der Mann die Taten schließlich ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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