Wussten Sie, dass die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland – kurz ARD – nicht nur neun Landesrundfunkanstalten vereint, sondern neben 15 gemeinsamen Einrichtungen wie dem Deutschen Rundfunkarchiv oder dem Beitragsservice seit 2006 auch ein Generalsekretariat betreibt?
Offiziell sollte dieses Gremium, das irgendwie nach DDR klingt, den jeweiligen Vorsitzenden der ARD bei der Führung des riesigen Senderverbundes unterstützen. Alle zwei Jahre übernimmt ja eine der neun Landesanstalten die Geschäftsführung der ARD, und der jeweilige Intendant wird zusätzlich zu seinem eigentlichen Job auch noch Chef des gesamten ARD-Konstrukts.
Zusätzliche Kommandobrücke
Offensichtlich war der Tanker spätestens vor 20 Jahren so groß, dass man meinte, eine zusätzliche Kommandobrücke einziehen zu müssen, statt großflächig abzuwracken. Oder man gestand sich bei der ARD schon damals – vor Corona, Ukraine-Krieg und AfD – ein, dass immer weniger Menschen Lust verspürten, mit dem überdimensionierten alten Kahn weiter durch das unendliche Medienmeer zu schippern. Besonders dann nicht, wenn man gezwungen wird, ein Ticket zu lösen.
Denn von Anfang an sollte das Generalsekretariat in erster Linie Lobbyarbeit für die ARD machen, Kontakte zu Medienpolitikern, Verbänden und Institutionen wie Nichtregierungsorganisationen knüpfen und pflegen. Doch ist das wirklich die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sollte dafür wirklich der Beitrag verwendet werden?
Der aktuelle Reformstaatsvertrag, Ende 2025 von allen Landtagen ratifiziert, hätte das eigentlich mit einem klaren Nein beantworten und das Generalsekretariat komplett entsorgen müssen. Stattdessen steht dort in § 6 nur ein einziger, sehr unspezifischer Satz: „Der ARD-Vorsitz wird administrativ durch ein gemeinsames Büro unterstützt.“ Da steht also weder etwas vom derzeitigen Generalsekretariat und schon gar nichts von dessen Nachfolgeeinrichtung, die nun aber bereits in Stein gemeißelt ist. Trotzdem wird es ab 1. Januar 2027 eine ARD-Geschäftsstelle geben, die weitaus mehr darstellt als ein rein administratives Büro und auch noch weitreichender agieren soll.
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Aus den bisher zwölfeinhalb, sehr gut dotierten Vollzeitstellen werden siebenundzwanzigeinhalb. Was an das berühmte Gleis 9¾ aus „Harry Potter“ erinnert, lässt sich aber weniger mit Zauberei als vielmehr mit einem Taschenspielertrick vergleichen.
Im schönsten ARD-Vernebelungsdeutsch wird diese großzügige Verdopplung des äußerst kostenintensiven Personals folgendermaßen begründet: „Netto handelt es sich nicht um einen Aufwuchs. Sämtliche jetzt ‚zusätzlichen‘ in der ARD-Geschäftsstelle vorgesehenen Kräfte müsste anderenfalls der jeweilige Vorsitz in der eigenen Landesrundfunkanstalt aufbauen.“
Und das könnten die Anstalten nicht mehr gewährleisten, weil sie mit zu vielen anderen Aufgaben beschäftigt seien, als sich ausreichend um den ARD-Vorsitz zu kümmern. So heißt es in einem Papier der Intendantensitzung im April 2026. Eine genaue Festlegung, wieviel zusätzliches Personal jede Landesanstalt dann trotzdem für die Zeit des Vorsitzes einstellen darf, fehlt natürlich; das ließe sich „pauschal nicht abschätzen“.
Eigenmächtig verschobenes Beitragsgeld
Im Reformstaatsvertrag steht auch nur, dass „ein zusätzlicher Personalaufbau während der jeweiligen Vorsitzzeiten vermieden werden“ soll, verboten ist es also nicht. Die Begründung für eine personelle Verdopplung der zukünftigen Geschäftsstelle fußt also auf Annahmen, nicht auf betriebswirtschaftlich belegten Zahlen und Fakten.
Auch die sogenannten „Anlaufkosten“ für das neue Gremium wurden nicht mit Zahlen hinterlegt. In dem Intendantenpapier steht lediglich, dass in diesem Jahr das Budget des ARD-Generalsekretariats wohl überschritten wird und diese Differenz von den Anstalten getragen werden müsse. Beitragsgeld, das von der ARD also wieder einmal eigenmächtig von A nach B verschoben und dann möglicherweise im Programm fehlen wird.
Die Lobbyarbeit geht weiter
Wesentlich dreister als diese neuerliche Selbstbedienungsmentalität ist aber, dass die Intendanten die einzige Vorschrift des Reformstaatsvertrages – eine rein administrative Funktion der neuen Geschäftsstelle – einfach unterlaufen. Da Kommunikation und Medienpolitik, also klassische Lobbyarbeit, die eigentliche Aufgabe des bisherigen Generalsekretariats waren und von den künftig vorsitzenden Anstalten nicht ausreichend umgesetzt werden könnten, müssen beide Felder weiter beackert werden.
Wörtlich heißt es in dem Papier: „Mit dem Wegfall der Position der ARD-Generalsekretärin entfallen nicht die zu leistenden Aufgaben in der Medienpolitik. Daher muss die Kapazität in der Säule Medienpolitik angemessen erweitert werden, anderenfalls droht ein Verlust an politischer Wirksamkeit.“
Das beschreibt wohl die größte Angst der ARD‑Hierarchen: dass ihr guter Draht in die Politik immer dünner werden und eines Tages gänzlich abreißen könnte. Das wiederum könnte dann wirklich zu einem Abwracken des Tankers führen. Deshalb genügt es offensichtlich nicht, dass es neben den PR-Büros der Landesrundfunkanstalten auch eine Kommunikationsabteilung der ARD-Programmdirektion gibt, um der Politik weiterhin Sand in die Augen streuen und eine wirkliche Reform verhindern zu können.
Geschäftsstelle für Kontakte zur Bundespolitik
Neben den zwei Bereichen Zentrale Aufgaben und Kommunikation der zukünftigen ARD-Geschäftsstelle wird vor allem der Bereich Medienpolitik – mit eigener Leitung in Tarifgruppe A und mehreren Referentenstellen – explizit für „Lobbyarbeit bei bundespolitischen Akteuren“ zuständig sein, wie es in der ARD-eigenen Vorlage unverblümt heißt.
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Aus einer Stabsstelle, die vorgeblich die wechselnden Vorsitzenden organisatorisch unterstützen soll, wird damit de facto eine ständige politische Interessenvertretung – mit festem Personalkörper in Berlin, denn die Geschäftsstelle ist genau wie das bisherige Generalsekretariat beim RBB Berlin angesiedelt. Genau das aber sollte durch den neuen Staatsvertrag zurückgedrängt, wenn nicht gar ganz verhindert werden. Denn Lobbyarbeit ist nicht Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages.
Das „beigestellte“ Personal
Interessant ist auch der Blick auf die Personalien der Geschäftsstelle und wie sie mittlerweile besetzt wurden. In öffentlich-rechtlichen Häusern gilt eigentlich der Grundsatz: Neue Stellen werden ausgeschrieben, Bewerbungen verglichen, Auswahlgespräche geführt. Für die drei Führungspositionen der Geschäftsstelle war genau das vorgesehen – real bewerben musste sich am Ende aber nur einer, und der ist auch noch ein Eigengewächs. Christoph Rosenthal, bislang Leiter „Zentrale Aufgaben“ im Generalsekretariat, übernimmt die Gesamtleitung der Geschäftsstelle. Alle weiteren Stellen können ohne offene, transparente Auswahl vergeben werden.
Möglich macht das ein Instrument, das die ARD selbst „Beistellung“ nennt: Statt eine Stelle regulär auszuschreiben, „stellt“ eine Landesrundfunkanstalt der Geschäftsstelle eigene Mitarbeiter zur Verfügung – Vertrag und Anstellung bleiben beim Heimatsender. Im Konzeptpapier der Intendanten heißt es dazu unumwunden: Kommt eine solche Lösung zustande, „kann die Ausschreibung entfallen“.
Unterlaufener Wettbewerb und Stellen
Es wird also wieder einmal ein nachvollziehbares, öffentlich einsehbares Verfahren umgangen und die Öffentlichkeit, respektive der Beitragszahler, erfährt nicht, warum im konkreten Einzelfall wie entschieden wurde, wer „beigestellt“ wird und wer sich bewerben muss. Denn eigentlich soll diese Beistellung eine Ausnahme sein. Inwiefern sie das am Ende sein wird, bleibt fraglich und müsste daher transparent gemacht werden.
Erfahrung mit solchen Beistellungen zwischen Rundfunkanstalten gibt es bislang nur in Ausnahmefällen, so z. B. bei den Entsendungen von Mitarbeitern der Landesanstalten ins ARD-Hauptstadtstudio oder zu ARD-Aktuell, der Redaktion, die beim NDR in Hamburg „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ verantwortet. Diese Beistellungen oder Entsendungen sind meist klar geregelt.
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Bei der neuen ARD-Geschäftsstelle wurden nun aber die beiden anderen, neben der Gesamtleitung existierenden Schlüsselposten auf genau diese undurchsichtige Weise besetzt: der Bereich Kommunikation und, besonders brisant, der Bereich Medienpolitik. Zwei Drittel der Führungsebene einer neuen, dauerhaften Institution auf dem Weg der Beistellung zu besetzen, unterläuft jeglichen Wettbewerb um die bestmögliche Besetzung, den Ausschreibungen eigentlich sicherstellen sollen.
Neuer Job für die Ex-RBB-Justiziarin
So wird ausgerechnet die ehemalige Justiziarin des RBB, Kerstin Skiba, den Bereich Medienpolitik übernehmen, samt eigenem Referentenstab.
Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden ist Skiba vor allem im Zusammenhang mit der sogenannten Gelbhaar-Affäre.
Als RBB-Justiziarin verantwortete sie unter anderem, dass der Sender zum Jahresende 2024 einen denunzierenden und jeglichen journalistischen Standards widersprechenden Beitrag über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar ausstrahlte. Die darin enthaltenen Vorwürfe erwiesen sich als nicht haltbar und das Stück hätte schon allein aus handwerklichen Gründen in dieser Art nie gesendet werden dürfen.
Der RBB musste Gelbhaar nach verlorenem Rechtsstreit eine hohe, sechsstellige Entschädigung zahlen – ein Vorgang, der das Image des Senders und des gesamten ÖRR bis heute schwer beschädigt hat. Zudem konnte ein ehemaliger leitender Mitarbeiter des RBB verhindern, dass der 60.000 Euro teure Untersuchungsbericht entgegen der vollmundigen Ankündigung von RBB-Intendantin Demmer veröffentlicht wurde. Dazu kommen Prozesse, wie der gegen die frühere Programmdirektorin Claudia Nothelle, den das RBB-Justiziariat unter Leitung von Kerstin Skiba verlor, weshalb der Sender nun monatlich ein Ruhegeld von knapp 8500 Euro zahlen muss.
Automatische Verdächtigungen
Ob man diese Rochade als Versorgung einer eher glücklos agierenden Führungskraft liest oder als schlichten Zufall der föderalen Personalpolitik, muss am Ende offen bleiben – belastbare Belege für Absprachen dieser Art liegen nicht vor. Aber eine Struktur, die formale Ausschreibungen durch informelle Beistellungen ersetzen kann, produziert automatisch Verdächtigungen und ist alles andere als transparent.
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Man kann der ARD zugutehalten, dass Kontinuität bei einem wechselnden Vorsitz ein gewisses Problem darstellt – alle zwei Jahre neue Ansprechpartner, neue Netzwerke, neues Personal. Trotzdem war die Installation eines weiteren Gremiums wie des ARD-Generalsekretariats der falsche Weg, wie sich spätestens jetzt zeigt. Die Umwandlung in die neue Geschäftsstelle ist wieder mit mehr Personal, höheren Kosten und einem fragwürdigen Besetzungsprozedere verbunden.
Kostenintensiver Ausbau der Machtbasis
Außerdem zeigt dieser Fall, dass der sogenannte Reformstaatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keineswegs schlanker, moderner und effizienter macht, wie es von den ARD-Hierarchen versichert und von den meisten Politikern abgenickt wird.
Auch im Schatten dieses Vertrages baut der ÖRR in Zeiten angeblicher Sparsamkeit seine Machtbasis weiter kostenintensiv aus, verstärkt die Einflussnahme auf die Politik und investiert in alles Mögliche, nur nicht in seinen gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag.
So soll es auch nicht bei der jetzigen Verdopplung des Personals für die neue ARD-Geschäftsstelle bleiben. Sollten nämlich neben der Lobbyarbeit tatsächlich weitere administrative Aufgaben übernommen werden – ursprünglich das einzige Aufgabenfeld dieses Gremiums –, dann müsse aufgestockt werden.
„Dieser Schritt ist prinzipiell für eine spätere Ausbaustufe der ARD-Geschäftsstelle geplant, um 2027 nicht zu viele Veränderungen auf einmal vorzunehmen“, heißt es dazu in dem Beschlusspapier der Intendanten. Übersetzt bedeutet das: Wir vergrößern den Selbstbedienungsladen schrittweise, dann bekommt das keiner mit.
Wer für dieses System weiterhin auf selbstreinigende Prozesse vertraut, der sollte sich jetzt schon mal einen Platz im Rettungsboot reservieren. Der Tanker wird untergehen, denn die Mannschaft schaut weg oder haut selbst ein Leck nach dem anderen in die Planken.
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