Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Linken-Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak eingeleitet – wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung.
Bestätigt hat die Behörde das Verfahren auf Anfrage dieser Redaktion, Details nannte sie wegen der laufenden Ermittlungen aber nicht. Der Vorwurf hängt nach Koçaks eigener Darstellung mit einer Aktion in den sozialen Medien zusammen.
Im Zentrum steht ein grüner „Bundestagsausweis“, den sein Büro nach seinen Angaben eigens als Requisite bastelte. Auf der Plattform X schilderte Koçak am Mittwoch seine Version der Geschehnisse.
Was die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt hat
Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte das Verfahren auf Anfrage – allerdings ohne Namen zu nennen. „Ich kann in diesem Zusammenhang bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen 47-Jährigen Abgeordneten des Bundestages ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung eingeleitet hat“, hieß es in der Mitteilung.
Weiter erklärte die Behörde: „Zum Schutz der noch andauernden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erfolgen“. Dass es sich bei dem Abgeordneten um Ferat Koçak handelt, bestätigte der Abgeordnete am Mittwoch selbst.
„Ferat Tausch“: Der Rollentausch mit einem Kioskbesitzer
Wie es zu dem Verdacht kam, schilderte Koçak am Mittwoch selbst. Am Anfang steht demnach ein Social-Media-Video unter dem Motto „Rollentausch“. Sein Titel: „Ferat Tausch“.
Für den Dreh arbeitete der Abgeordnete nach eigenen Angaben einen Tag lang in einem Kiosk. Im Gegenzug verbrachte der Kioskbesitzer einen Tag als Besucher im Deutschen Bundestag.
Der grüne „Bundestagsausweis“ als Requisite
Auf Anfrage teilte das Büro des Abgeordneten mit: „Um diesen Rollentausch auch bildlich festzuhalten, überreichte der Kioskbesitzer MdB Koçak ein Namensschild mit dem Logo seines Kiosks. Im Gegenzug erhielt der Kioskbesitzer symbolisch einen vom Büro Koçak gebastelte Requisite „Bundestagsausweis“ in grüner Farbe, der ausdrücklich nicht dem offiziellen Bundestagsausweis ähnelt“.
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Der Kioskbesitzer sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen und habe den Bundestag ganz regulär unter Vorlage seines amtlichen Ausweisdokuments betreten. „Die lediglich als Requisite für das Social-Media-Video angefertigte Karte wurde beim Einlass wahrgenommen. Aus diesem Umstand entstand offenbar der nun erhobene Vorwurf“.
Was jetzt offen ist
Ob die Staatsanwaltschaft dieser Darstellung folgt, ist offen. Zu Einzelheiten schweigt die Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen. Ein Anfangsverdacht bedeutet nicht, dass eine Straftat feststeht. Er markiert lediglich den Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Ob es am Ende zu einer Anklage kommt, bleibt damit vorerst offen.
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