Justiz

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Thüringens Digitalminister Schütz ein

Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine Geldauflage von 5000 Euro die Ermittlungen gegen Thüringens Digitalminister eingestellt. Es ging um den Verdacht der Vorteilsgewährung.

OAZ
2 Min
Weist den Verdacht der Vorteilsgewährung entschieden zurück: Thüringens Digitalminister Steffen Schütz.

Weist den Verdacht der Vorteilsgewährung entschieden zurück: Thüringens Digitalminister Steffen Schütz.

© Karina Hessland-Wissel/IMAGO

Die monatelangen Ermittlungen gegen Thüringens Digitalminister Steffen Schütz (BSW) wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung sind beendet. Wie Schütz gegenüber der Thüringer Allgemeinen bestätigte, stellte die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro ein. Das Geld fließt an das inklusive Gedenkprojekt „1000 Buchen“ sowie an ein Hospiz in Eisenach. Die Staatsanwaltschaft hat sich bislang nicht dazu geäußert.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine anonyme Anzeige, die Schütz eine fragwürdige Einladung an Franziska Nentwig, die frühere Burghauptfrau der Wartburg, vorwarf. In einer E-Mail hatte Schütz Nentwig auf seine Finca auf Mallorca eingeladen, um an der Bewerbung der Stadt Eisenach für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit zu arbeiten. Obwohl die Reise nie stattfand, wurde der Vorgang von den Ermittlungsbehörden geprüft. Auch Schütz’ frühere Marketingfirma, die den Bewerbungsprozess begleitete, geriet erneut ins Visier – bereits in der Vergangenheit waren ähnliche Ermittlungen gegen ihn und Finanzministerin Katja Wolf (BSW) eingestellt worden.

Schütz wies den Verdacht der Vorteilsgewährung entschieden zurück und erklärte, die Einladung sei lediglich eine humorvolle Bemerkung gewesen. „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Das sieht auch die Zeugin so“, betonte der Minister. Die Zahlung der Geldauflage, die rechtlich keine Schuldfeststellung darstellt, bezeichnete er als rein pragmatische Entscheidung, um das Verfahren abzuschließen. Er verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach eine Zustimmung zu einer Verfahrenseinstellung nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden dürfe.

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Politisch sorgt der Fall weiterhin für Diskussionen. Fabio De Masi, BSW-Bundesvorsitzender, hatte einst kritisiert, dass die Koalitionspartner CDU und SPD in Thüringen Schütz und Wolf während der Ermittlungen nicht unterstützt hätten. Schütz selbst zeigte sich enttäuscht über die monatelange Belastung und die politische Dimension des Falls. „Dass aus einer offensichtlich humoristischen Bemerkung ein derartiges Verfahren werden konnte, bleibt mir unverständlich“, sagte er.

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