Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, „dass jedem klar sein muss, dass das keine Lappalie ist, einen Impfausweis zu fälschen“. Denn wer dies tue, spiegle anderen Menschen einen Gesundheitsschutz vor, den er nicht habe und gefährde sie damit. Das sei sehr ernst zu nehmen.
Landgericht: Vorlage von gefälschtem Impfausweis in Apotheke keine Straftat
Corona: Scharfe Kritik an Gesetzeslücke bei gefälschten Impfpässen
CDU plant Gesetzentwurf und kritisiert Justizministerin
Die Unionsfraktion hatte für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen, empfindliche Strafen gefordert. Sie kündigte an, einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen“ im Bundestag einzubringen. Damit wolle man eine Lücke im Gesetz schließen, um die sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu wenig gekümmert habe.
Die Justizministerkonferenz hatte Lambrecht im Juni gebeten, einen möglichen Reformbedarf zu prüfen und einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober wurde das Thema erneut aufgerufen. Die Länderchefs betonten, dass eine Rechtslage notwendig sei, „mit der alle Fälle der Fälschungen von Gesundheitszeugnissen angemessen sanktioniert werden können“.
IT-Sicherheitsexperte: „Alle Impfzertifikate zurückziehen“
Mann legt gefälschten Impfpass vor – Attacke auf Apothekerin
Gericht: Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises nicht strafbar
Das Landgericht Osnabrück hatte im Oktober festgestellt, dass das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln darstelle. Es sei von einer „Strafbarkeitslücke“ auszugehen. Dagegen hieß es am Donnerstag von der Generalstaatsanwaltschaft Celle: „Es besteht kein Anlass zur Annahme einer Strafbarkeitslücke. Eine solche widerspräche ganz offensichtlich dem Willen des Gesetzgebers.“
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