Arbeitskampf an der Berliner Charité. Die Beschäftigten treten vom 2. bis 4. September in einen dreitägigen Warnstreik. Sie wollen nach Angaben der Gewerkschaft Verdi Verbesserungen des Tarifvertrags Entlastung erreichen.
Die Charité hat den bisherigen, seit fünf Jahren geltenden Tarifvertrag gekündigt. Grund sind die Reformen im Bund rund um die stationäre medizinische Versorgung. Laut Geschäftsführung führten diese zu neuen Rahmenbedingungen.
Charité widerspricht Darstellung der Gewerkschaft
Die Charité widersprach unterdessen der Darstellung der Gewerkschaft, das Universitätsklinikum gehe vor dem Arbeitsgericht gegen den Streik vor. Ebenso klage man nicht gegen die eigenen Mitarbeiter. „Diese falsche Behauptung weisen wir deutlich zurück. Das Unternehmen respektiert selbstverständlich das grundgesetzlich verankerte Streikrecht“, heißt es in einer Mitteilung an diesem Dienstagnachmittag.
Die Charité könne jedoch die notwendige medizinische Versorgung während eines Streiks nicht einstellen. „Zu einer Notdienstvereinbarung war mit ver.di bislang keine gemeinsame Verständigung möglich, daher hat die Charité das Arbeitsgericht angerufen, um über die konkrete Ausgestaltung eines Notdienstes zu entscheiden und die notwendige Patientenversorgung auch während des Streiks sicherzustellen“, hieß es weiter.
Gisela Neunhöffer von Verdi erklärte: „Dass die Positionen in Tarifkonflikten auseinandergehen, liegt in der Natur der Sache. Dass die Charité, ein landeseigenes Unternehmen, diesen Konflikt nun lösen will, indem sie das Streikrecht von Pflegekräften, Funktionsdiensten und vielen anderen Beschäftigten einschränkt, ist ein massives Foulspiel.“
Der Termin vor dem Arbeitsgericht Berlin findet an diesem Mittwoch um 11.30 Uhr statt.
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