Ein Strafverfahren nach einem tödlichen Verkehrsunfall könnte den festgefahrenen Streit über den EU-Beitritt Nordmazedoniens weiter verschärfen. Bulgarische Politiker werfen der Justiz des Nachbarlandes vor, die Rechte einer Angeklagten mit bulgarischer und nordmazedonischer Staatsangehörigkeit zu verletzen.
Nach Einschätzung des Brüsseler Nachrichtenportals Euractiv könnte der Fall Sofia ein zusätzliches Argument liefern, weitere Fortschritte Nordmazedoniens im Beitrittsprozess zu blockieren.
Bei der Angeklagten handelt es sich um Iva Mihaylova. Ihr werden schwere Verstöße gegen die Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit einem Unfall im Oktober 2025 vorgeworfen. Ein Mensch kam dabei ums Leben, mehrere weitere wurden verletzt, darunter Mihaylova selbst.
Am Montag wurde das Verfahren vor dem Gericht in Kočani fortgesetzt. Acht Abgeordnete aus vier bulgarischen Parteien reisten zur Beobachtung der Verhandlung an. Parallel demonstrierten Unterstützer vor dem Gericht und vor der nordmazedonischen Botschaft in Sofia.
Acht Anträge auf Behandlung abgelehnt
Seit dem Tag nach dem Unfall hält das Gericht nach Angaben von Euractiv beide Pässe Mihaylovas ein. Acht Anträge, für eine medizinische Behandlung nach Bulgarien reisen zu dürfen, seien abgelehnt worden. „Jeden Tag geht es mir körperlich schlechter“, sagte sie vor dem Gerichtsgebäude.
Laut dem bulgarischen Fernsehsender BNT legte Mihaylova eine Stellungnahme ihrer Ärzte vor. Demnach könne die notwendige Behandlung nur außerhalb Nordmazedoniens erfolgen. Die Staatsanwaltschaft lehne eine Ausreise dennoch ab, solange ihr Zustand nicht lebensbedrohlich sei. Bulgarische Anwälte bereiten nun BNT zufolge eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.
Mihaylovas Verteidiger Naser Raufi sagte Euractiv, das Gericht habe die seit dem 8. Oktober geltenden Reisebeschränkungen nicht von sich aus überprüft. Die nordmazedonische Strafprozessordnung schreibe eine Überprüfung alle zwei Monate vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, dass Reiseverbote individuell begründet und regelmäßig gerichtlich kontrolliert werden.
Stadtzentrum von Nordmazedoniens Hauptstadt Skopje
© Serhii Viana/imago
Unterschiedliche Gutachten zum Unfall
In dem Strafverfahren selbst ist umstritten, welches Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geriet. Nach Angaben der bulgarischen Nachrichtenagentur BTA kam ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass Mihaylovas Auto rund 90 Zentimeter in die andere Fahrspur hineinragte. Zwei Gutachter der Verteidigung vertreten hingegen die gegenteilige Auffassung.
Der zuletzt vernommene Zeuge, ein Polizist, hatte den Zusammenstoß nach eigenen Angaben nicht gesehen, sondern lediglich gehört. Die Verhandlung soll am 28. September mit der Befragung der Sachverständigen fortgesetzt werden.
Bulgarische Abgeordnete warfen Staatsanwaltschaft und Gericht Parteilichkeit vor. Das nordmazedonische Fernsehen Kanal 5 berichtete dagegen über Vorwürfe, wonach Sofia den Fall politisch instrumentalisiere.
Ein von dem Sender zitierter Anwalt verwies auf eine mögliche Fluchtgefahr, da Bulgarien und Nordmazedonien eigene Staatsangehörige nicht gegenseitig auslieferten. Ein früherer nordmazedonischer Botschafter erklärte, es gebe keine Diskriminierung, sondern einen künstlich erzeugten Konflikt.
EU-Kommission könnte Fall prüfen
Bulgarische Europaabgeordnete forderten die EU-Kommission am 13. August auf, das Verfahren in ihre Bewertung der Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien aufzunehmen. Ein Kommissionssprecher erklärte Euractiv, einzelne Fälle könnten in den Rechtsstaats- und Erweiterungsbericht einfließen, wenn sie Hinweise auf systemische Probleme der Justiz lieferten.
Der für den Herbst erwartete Erweiterungsbericht kann Nordmazedoniens Beitritt allerdings nicht selbst blockieren. Entscheidungen über Fortschritte im Aufnahmeverfahren müssen die EU-Staaten einstimmig treffen. Bulgarien kann daher im Rat sein Veto einlegen.
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Bulgarien verlangt Verfassungsänderung von Nordmazedonien
Sofia nutzt diesen Hebel bereits seit Jahren. Nordmazedonien soll seine Verfassung ändern und die bulgarische Minderheit als eines der konstituierenden Völker anerkennen. Diese Forderung ist Bestandteil des im Jahr 2022 vermittelten Kompromisses zur Überwindung der bilateralen Blockade.
Die Regierung in Skopje verlangt jedoch Garantien, dass Bulgarien nach einer Verfassungsänderung keine weiteren Bedingungen stellt. Sofia lehnt eine Neuverhandlung der Vereinbarung ab. EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos erklärte im Juli, die Verfassungsänderung bleibe der notwendige nächste Schritt, um den Beitrittsprozess voranzubringen.
Eine kritische Bewertung des Falls Mihaylova würde somit kein eigenständiges neues Veto schaffen. Sie könnte Bulgarien aber ein weiteres rechtsstaatliches Argument für seine ohnehin bestehende Blockade liefern – und den seit mehr als fünf Jahren dauernden Stillstand zusätzlich verschärfen.
Nordmazedoniens Beitrittsbemühungen dauern schon lange an
Nordmazedonien bemüht sich seit mehr als zwei Jahrzehnten um die Aufnahme in die EU und erhielt bereits 2005 den Status eines Beitrittskandidaten. Zunächst blockierte Griechenland den Prozess wegen des Streits um den damaligen Staatsnamen Mazedonien. Der Konflikt wurde 2018 mit dem Prespa-Abkommen und der Umbenennung in Nordmazedonien beigelegt.
Anschließend erhob Bulgarien Einwände wegen historischer, sprachlicher und minderheitenpolitischer Fragen. Seit dem Jahr 2020 verhindert Sofia weitere Fortschritte. Ein 2022 unter französischer Vermittlung vereinbarter Kompromiss sieht vor, die bulgarische Minderheit in der nordmazedonischen Verfassung anzuerkennen. Dafür fehlt im Parlament jedoch bislang die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
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