Struck erklärt Online-Durchsuchungen zur Chefsache

SPD: Kein Ausspähen ohne Richterbeschluss

Sigrid Averesch
3 Min

BERLIN. Im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen wird der koalitionsinterne Streit schärfer. SPD-Fraktionschef Peter Struck erklärte das Thema zur Chefsache. Er habe die "klare Anweisung" erteilt, dass es in diesem Punkt keine Regelung mit der Union geben werde, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum heimlichen Computer-Ausspähen nicht vorliege, sagte Struck am Freitag in seinem Wahlkreis Celle, "Ich bin nicht gegen Online-Durchsuchungen, aber ich will wissen, welche rechtsstaatlichen Voraussetzungen erforderlich sind." Struck warf Schäuble vor, Vereinbarungen der Koalition zu unterlaufen, so Strucks Vorwurf. Der Minister versuche, die Ressortabstimmung mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu hintergehen, indem er eine Verständigung auf Expertenebene anstrebe.Entschieden stellte sich die SPD auch gegen die Pläne Schäubles, dem Bundeskriminalamt das heimliche Computer-Ausspähen bei Gefahr im Verzug ohne richterliche Anordnung zu ermöglichen. Das sei mit der SPD nicht zu machen, hieß es am Freitag von SPD-Innenpolitikern. Wie berichtet, geht dies aus dem Gesetzentwurf hervor. Die Union nannte die Debatte dagegen hysterisch. Bei Gefahr im Verzug müsse die Polizei sofort handeln dürfen, wenn Menschenleben nicht anders gerettet werden können, sagte der Vize-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach. Dies sei in einem Rechtsstaat selbstverständlich.Anders beurteilte dies der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz. Er bezeichnete die Pläne für dreitägige Online-Durchsuchungen ohne Richtererlaubnis als indiskutabel. "Drei Tage reichen immer aus, um eine Festplatte vollständig abzusuchen", sagte er im Bayerischen Rundfunk.Widerstand kam auch von der Opposition. Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler betonte im ZDF, in einem Rechtsstaat sei eine Richterentscheidung für eine solche Maßnahme zwingend erforderlich. Der Vorsitzende der FDP-Jugendorganisation (Julis), Johannes Vogel, nannte das heimliche Computer-Ausspähen ohne richterliche Beschluss als unvereinbar mit dem Geist der Verfassung. "Ein solches Vorhaben unterstreicht die Maßlosigkeit und den innenpolitischen Wahnsinn, der gegenwärtig getrieben wird", sagte er.Matthias Mehldau vom Chaos Computer Club warf Schäuble vor, seine Pläne liefen demokratischen Grundsätzen zuwider. "Zudem sind sie technisch grob fahrlässig, weil sie sie Manipulationen ermöglichen". So sei es möglich, etwa Anleitungen zum Bombenbau zu verschicken, ohne dass der PC-Nutzer davon Kenntnis bekomme. Dieser gerate bei heimlichen Online-Durchsuchungen ins Visier der Ermittler, warnte der Computer-Experte.Kritisch äußerte sich auch der Branchenverband für Informationswirtschaft und Telekommunikation, Bitkom. Als bedenklich bezeichnete es Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder, dass bei einer Online-Durchsuchung in hohem Maße Daten Dritter betroffen wären. "Auch Firmen müssen sich auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können, etwa in Forschung und Entwicklung", sagte Rohleder der Berliner Zeitung. Eine Online-Durchsuchung würde weit umfangreicher in den Kernbereich privater Lebensführung eingreifen als etwa die Telefonüberwachung. "Ein Gesetzentwurf müsste hier besonders hohe Hürden setzen. Das ist nach dem bisherigen Informationsstand nicht erkennbar", sagte Rohleder. Am Freitag fand ein Gespräch der koalitionsinternen Arbeitsgruppe über die Online-Durchsuchungen statt.------------------------------Der Gesetzentwurf unter: www.berliner-zeitung.de/terror------------------------------"Scheibchenweise kommen täglich neue Rezepte aus der Giftküche von Innenminister Schäuble ans Licht der Öffentlichkeit." Claudia Roth, Grüne

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