TERRORBEKÄMPFUNG - Die Koalition hat sich auf das BKA-Gesetz geeinigt. Es erlaubt das heimliche Ausforschen von Computern. Der Staat sammelt immer mehr Informationen über seine Bürger, Gerichte bremsen ihn.

Karlsruhe schränkt erneut Vorratsdatenspeicherung ein

Sigrid Averesch
2 Min

BERLIN. Kritiker hatten die Koalition wiederholt gewarnt: Die sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Doch die Bundesregierung beeindruckte dies kaum. Sie verwies immer darauf, dass sie eine EU-Richtlinie umsetze.Doch seit Monaten wird die Koalition aus Karlsruhe eines Besseren belehrt. Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt. Die Richter legten fest, dass die Geheimdienste die gesammelten Daten nur dann erhalten dürfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Planung oder Begehung bestimmter schwerer Straftaten vorliegen. Der Verdacht müsse durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein, befanden die Richter und setzten Bestimmungen aus den Polizeigesetzen von Bayern und Thüringen außer Kraft.Bereits im März dieses Jahres hatte das Gericht die Weitergabe der Daten an die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Nur bei dem Verdacht auf schwere Straftaten wie Mord dürften die Daten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, entschieden damals die Richter. Diese Anordnung verlängerte das Gericht um ein halbes Jahr.Kaum ein Gesetz hat bisher einen derartigen Protest hervorgerufen. Eine Massenklage von Bürgern liegt dem Karlsruher Gericht vor. Wann sie entschieden wird, ist noch unklar. Auch der gestrige juristische Erfolg ging auf diese Bürgerinitiative zurück.Auch die Opposition sieht sich in ihrer Kritik an der Datensammlung bestätigt. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein extremer Sündenfall", sagte der FDP-Politiker Max Stadler der Berliner Zeitung. "Die Daten von Millionen unschuldiger Bürger werden gespeichert. Das weicht vom rechtsstaatlichen Grundsatz ab, dass die Behörden nur dann eingreifen können, wenn ein konkreter Verdacht besteht." Er zeigte sich überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe keinen Bestand haben wird. "Das Gericht verbietet äußerst selten die Anwendung von Gesetzen mit einstweiligen Verfügungen. Deshalb sind die Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren hoch." Grünen-Politiker Volker Beck forderte die Regierung auf, die Datensammelwut einzustellen und die Datenspeicherung zurückzunehmen. Allein von Mai bis Juli beantragten die Behörden 1 742 Mal Auskunft über gespeicherte Verbindungsdaten. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor. In 96 Fällen blieb das Ersuchen der Ermittler allerdings erfolglos, weil die Telefonunternehmen die Daten mit Verweis auf die Karlsruher Entscheidung nicht herausrückten.

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