Überwiegend Kritik bei den Anhörungen im Bundestag / Entwurf soll überarbeitet werden

Schlupflöcher im Gesetz über Stammzellen

Jörg Michel
2 Min

BERLIN, 11. März. Der Gesetzentwurf zum Import embryonaler Stammzellen weist deutliche Defizite auf und entspricht in entscheidenden Punkten nicht dem Beschluss des Bundestages. Das wurde bei der Anhörung von Experten aus Recht, Medizin, Forschung und Politik am Montag im Bundestag in Berlin deutlich. Die Initatoren des Gesetzes kündigten daraufhin an, das Gesetz noch einmal redaktionell zu überarbeiten. Der fraktionsübergreifende Entwurf war jüngst vorgestellt worden und soll die Entscheidung des Parlaments vom 30. Januar umsetzen. Danach wird die Einfuhr embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter strikten Auflagen erlaubt.Weltweit nur 72 ZelllinienIn der Anhörung hatten viele Sachverständige bemängelt, dass im Entwurf die strengen Auflagen, die das Parlament mehrheitlich verlangt hatte, im Nachhinein zu Gunsten der Wissenschaft aufgeweicht wurden. So stellte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Ernst Benda fest, dass die Abgeordneten in ihrem Beschluss nur Stammzelllinien für den Import zulassen wollten, das Gesetz nun aber zusätzlich einzelne Stammzellen zulasse. Dadurch stünde den Forschern mehr Material zur Verfügung. Denn diese können dann aus den tiefgefrorenen Stammzellen in Deutschland auch eigene Linien herstellen. Diese entstehen, wenn individuelle Stammzellen in Labors zu Kulturen vermehrt und gezüchtet werden. Weltweit gibt es nach Erkenntnissen der US-Administration nur 72 solcher Linien. Wie viele Individual-Zellen in den Tiefkühlschränken der Reproduktionsmedizin lagern, ist dagegen unbekannt. Dies würde eine wirksame Kontrolle der zukünftigen Überwachungsbehörden erschweren.Experten der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Bundesärztekammer bemängelten, dass die Abweichung zu einer Verschiebung des geplanten Stichtages führe. Denn Forscher könnten dann tiefgefrorene Zellen auch nach dem geplanten Stichtag am 1. Januar 2002 zu Linien kultivieren. Auch der geplante Genehmigungsprozess werde aufgeweicht. Während im Beschluss vom Januar vor einem Import das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen eingeholt werden musste, beschränke sich das Gesetz auf die Einwilligung der "dazu berechtigten natürlichen Personen".Otmar Kloiber von der Bundesärztekammer forderte in beiden Punkten "dringende Nachbesserungen". Die Initiatorinnen des Gesetzes, Margot von Renesse (SPD), Maria Böhmer (CDU) und Andrea Fischer (Grüne) stellten in Aussicht, dass es insbesondere bei der elterlichen Zustimmung noch Veränderungen geben werde. Vertreter der Forschung verteidigten dagegen die nachträglichen Änderungen. Eine Begrenzung auf vorhandene Linien würde die Importmöglichkeiten zu sehr beschränken, sagte die Vize-Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Bärbel Friedrich. Der "bürokratische Genehmigungsprozess", der mit einem Importantrag einhergehe, müsse vereinfacht werden.

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