Heizungsgesetz

Umwelthilfe kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Heizungsgesetz an

Die Deutsche Umwelthilfe zieht gegen das neue Heizungsgesetz vor Gericht. Sie sieht die Klimaziele und die Rechte künftiger Generationen gefährdet.

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Eine Heizungsanlage in einem Mietshaus

Eine Heizungsanlage in einem Mietshaus

© Sina Schuldt/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu Fall bringen zu wollen. Die Organisation sieht die Klimaziele und die Freiheitsrechte künftiger Generationen gefährdet.

Man werde im September so weit sein, die Verfassungsbeschwerde einzureichen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz der Deutschen Presse-Agentur. Der Anwalt Remo Klinger arbeite die Beschwerde derzeit aus. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz sieht vor, dass neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridmodellen oder Biomasseheizungen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweise steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen ist ab 2028 eine „Grüngasquote" von anfangs bis zu einem Prozent vorgesehen. Die Vorgabe der früheren Ampel-Regierung, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt.

Klimaneutralität 2045 aus Sicht der DUH gefährdet

„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. Auch nach 2044 sei der Einbau von Öl- und Gasheizungen weiter möglich. Mieter hätten zudem keinerlei Entscheidungsfreiheit über die im Keller verbaute Technologie. Die vorgesehene stufenweise Beimischung von Biogasen könne sehr teuer werden, weil unklar sei, ob diese überhaupt in ausreichender Menge zur Verfügung stünden. Verfassungsrechtliche Bedenken hätten laut Metz auch andere Verbände und Experten geäußert.

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Bezug auf Artikel 20a Grundgesetz

Eine wesentliche Rolle werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. Dieser verpflichte den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen. Werde die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt, sei die gesamte Zielerreichung infrage gestellt.

Die DUH gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehme, sagte Metz. Bei optimistischer Schätzung dauere ein Verfahren dann ein bis anderthalb Jahre. Bei Erfolg müsste das Gesetz nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 in einem Urteil festgestellt, dass Artikel 20a den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Vertreten wurden die damaligen Kläger ebenfalls von Anwalt Klinger. (mit dpa)

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