Unterweltkönig wegen Drogenhandels angeklagt / Verfassungsgericht blamiert Berliner Richter

Justiz-Panne: Kommt der "Präsident" frei?

Sabine Deckwerth
4 Min

Weil Berliner Richter einen Fehler gemacht haben, könnte einer der mutmaßlich einflussreichsten Kriminellen der Stadt schon bald auf freien Fuß kommen. Es geht um Mahmoud Al-Z., auch "der Präsident" genannt. Jahrelang hatten Polizei und Staatsanwaltschaft vergeblich versucht, den Unterweltkönig hinter Gitter zu bringen. 1982 reiste er in Deutschland ein und gab an, libanesischer Bürgerkriegsflüchtling zu sein. Seitdem fiel er der Polizei immer wieder auf, sie hält ihn für den Chef eines Clans, der die Drogen- und Türsteherszene beherrschen soll. Immer wieder nahm sie auch Familienmitglieder fest, die durch Rotlichtkriminalität, Gewalttaten und Drogenhandel auffielen. Mahmoud Al-Z. selbst konnte sie aber nur wenig nachweisen. Dann, im April 2005, wurde er in einer Aufsehen erregenden Aktion von einem Sondereinsatzkommando der Polizei in Rudow festgenommen. Vorausgegangen waren Anschuldigungen eines ehemaligen Gefolgsmannes. 470 Seiten dick ist die Anklageschrift. Sie wirft Mahmoud Al-Z. und anderen schweren Drogenhandel vor. Sie sollen als Bande Haschisch, Heroin und Kokain aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht haben.Mahmoud Al-Z. droht eine Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Seit eineinhalb Jahren sitzt er in Untersuchungshaft. Doch in den nächsten Tagen könnte er wieder ein freier Mann sein. Andreas Wattenberg, Anwalt von Mahmoud Al-Z., rechnet damit, dass sein Mandant bereits in der kommenden Woche aus dem Gefängnis entlassen werden könnte. Polizisten befürchten, dass er dann untertaucht.Das Bundesverfassungsgericht gab jetzt einer Beschwerde von ihm gegen die Dauer seiner Haft statt und ordnete an, dass das Berliner Kammergericht "unverzüglich" und unter Berücksichtigung der Argumente der Karlsruher Richter eine Entscheidung über die Fortdauer seiner Haft zu treffen habe. Hintergrund ihrer Entscheidung ist ein Fehlverhalten der Berliner Richter im ersten Verfahren gegen den "Präsidenten", das im März dieses Jahres begann. Verhandelt wurde immer unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Drei Monate später platzte der Prozess. Die Richter hatten außerhalb der Verhandlung mit zwei Angeklagten und deren Verteidigern Gespräche geführt.So war einem in Haft sitzenden Angeklagten Haftverschonung in Aussicht gestellt worden, wenn sowohl er als auch seine Verlobte ein Geständnis ablegten. Die in Freiheit lebende Frau hatte aber eine Tatbeteiligung bestritten. Verteidiger werteten dieses Vorgehen als Aussageerpressung und stellten erfolgreich Befangenheitsanträge. Der Prozess musste im September neu beginnen.Das Kammergericht lehnte damals eine Haftentlassung von Al-Z. ab. Es wertete die Absprachen der Richter nur als ein "leichtes Fehlverhalten", die Verzögerung des Verfahrens müsste der Angeklagte deshalb hinnehmen, gerade wegen der erheblichen Vorwürfe gegen ihn und bestehender Fluchtgefahr.Die Bundesverfassungsrichter sehen dies anders und weisen nachdrücklich auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit hin. Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte müssten alle möglichen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Ermittlungen schnell abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, heißt es. "Kommt es zu vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen" und überschreite deshalb der weitere Vollzug der Untersuchungshaft eine bestimmte Frist in ungewöhnlichem Maß, so liege ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit vor. Daran würden auch auch erhebliche Vorwürfe und das zu erwartende Strafmaß nichts ändern.Aus Sicht von Verteidiger Wattenberg gibt es nun für das Kammergericht "keine rechtlichen Argumente" mehr, um eine weitere Inhaftierung zu begründen. Sollte der Haftbefehl gegen Mahmoud Al-Z. aufgehoben werden, kommt er als freier Mann zum Prozess. Ein neuer Haftbefehl gegen ihn, der sich auf die selben Gründe stützt wie der alte, ist nicht möglich. Auch Meldeauflagen kommen nicht in Frage. Wird Mahmoud Al-Z. tatsächlich freiwillig zu den weiteren Terminen erscheinen? Sein Verteidiger sagt, "ja, mit Sicherheit".------------------------------Der Fall Mahmoud Al-Z.Unterweltgröße: Im April 2005 war Mahmoud Al-Z. in Neukölln verhaftet worden. Er gilt bei der Polizei als Unterweltgröße mit enormem Einfluss auf mehrere kurdisch-libanesische Großfamilien.Vorwurf Drogenhandel: Im laufenden Prozess wird Al-Z. schwerer Drogenhandel vorgeworfen. Das Verfahren war erstmals im März eröffnet worden, platzte aber wegen eines Richterfehlers. Im September begann es neu. Al-Z. sitzt seit April 2005 in Untersuchungshaft. Die lange Haft sei nicht zu rechtfertigen, stellte das Bundesverfassungsgericht nun fest.Unklare Identität: Seit September steht Mahmoud Al-Z. auch wegen Urkundenfälschung vor Gericht. Er habe die Behörden über seine Identität getäuscht, um eine Duldung zu erhalten, so die Anklage. Al-Z. sagte, er sei 1966 in Beirut geboren worden und kurdischer Libanese. Von Beruf sei er Tischler. Laut Anklage soll er Türke sein. Das Verfahren läuft noch.------------------------------Foto: Gefesselt und zugedeckt: Bei der Festnahme des "Präsidenten" im April 2005 waren schwer bewaffnete Polizisten im Einsatz.

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