Ein tödlicher Unfall während einer rücksichtslosen Verfolgungsfahrt in Dresden beschäftigt die Justiz: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 23-jährigen Deutschen erhoben. Der Vorwurf gegen Ayman R. wiegt schwer: Mord, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Was war geschehen? Unbeteiligter stirbt bei Verfolgungsfahrt
Laut Staatsanwaltschaft soll der mutmaßliche Todesfahrer am Morgen des 9. Mai mit einem Kleintransporter von Bad Gottleuba-Berggießhübel nach Pirna gefahren sein. Gegen 6.30 Uhr soll er dann mit überhöhter Geschwindigkeit an Polizeibeamten vorbeigefahren sein. Diese nahmen umgehend die Verfolgung auf. Etwa eine halbe Stunde später stellten die Beamten auf der B 172 in Richtung Dresden erneut Sichtkontakt her. Der Beschuldigte war weiterhin zu schnell unterwegs. Doch statt anzuhalten, wollte er sich der Kontrolle entziehen.
Die anschließende Verfolgungsfahrt soll rund fünf Minuten gedauert haben. Mit bis zu 115 km/h raste der 23-Jährige durch Dresden. Mehrere rote Ampeln soll er dabei ohne abzubremsen überfahren haben. Aufforderungen der Polizei, anzuhalten, habe er ignoriert. Mit tragischem Ausgang.
An der vielbefahrenen Dohnaer Straße in Dresden kam es dann zu einem verheerenden Unfall. An einer Kreuzung kollidierte Ayman R. mit dem Kleinwagen eines 32-Jährigen. Die Wucht des Aufpralls war erheblich: Laut Ermittlern wurde das Fahrzeug des Unbeteiligten fast 75 Meter über die Fahrbahn geschleudert. Der Mann erlitt schwerste Verletzungen. Tagelang kämpften die Ärzte um sein Leben. Doch Hannes T. schaffte es nicht: Er starb am 13. Mai.
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Nach dem Zusammenstoß soll der 23-Jährige noch versucht haben, zu Fuß zu fliehen. Die Polizei konnte ihn jedoch nach wenigen Metern stellen und festnehmen.
Staatsanwaltschaft Dresden sicher: Es war Mord
Die Staatsanwaltschaft geht von einem Tötungsvorsatz aus, sieht mindestens ein wesentliches Mordmerkmal als erfüllt an. Zudem soll der 23-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben. Ein Ermittlungsrichter verfügte am Tag einen Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Doch das Landgericht Dresden hob den Haftbefehl am 1. Oktober 2026 auf. Zur Begründung hieß es, es könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat schuldunfähig war. Seitdem ist Ayman R. auf freiem Fuß.
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Die Anteilnahme am Schicksal des so tragisch ums Leben gekommenen Hannes T. ist enorm. Der 32-Jährige galt als sehr beliebt, hatte viele Freunde, war jahrelang in der Freiwilligen Feuerwehr Wallroda aktiv. „Hannes war ein lebensfroher, hilfsbereiter und herzlicher Mensch, der mit seiner Art stets gute Laune verbreitete“, schrieben Angehörige des Getöteten auf der Spendenplattform Gofundme. Mehr als 20.000 Euro an Spenden sind bislang für die Hinterbliebenen zusammengekommen.
Der Beschuldigte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft und hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
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