Kindeswohlgefährdung

Wenn der Gehweg zum Zuhause wird: Das Ringen um das Kindeswohl in Dresden

Ein Leben ohne Obdach, der Vater im Hungerstreik. Das Jugendamt steht vor der Frage: Wie gefährlich ist der Protest der Eltern für das Kind? Die Polizei hat sie heute Morgen abgeholt – zum Psychocheck.

6 Min
Die vier Mädchen halten zusammen. Im Fokus der Ämter ist allerdings nur die Jüngste, Zarina (10).

Die vier Mädchen halten zusammen. Im Fokus der Ämter ist allerdings nur die Jüngste, Zarina (10).

© Ines Mallek-Klein für die Ostdeutsche Allgemeine

Es ist Freitagmorgen, gegen 9.30 Uhr. In der Stephensonstraße fahren mehrere Polizeifahrzeuge vor. Die Beamten sind gekommen, um Michael und Annette Rednik mitzunehmen. Ihr psychischer Zustand soll heute beurteilt werden. Eine Begutachtung, die per Beschluss eigentlich schon für den vergangenen Dienstag geplant war. Zurück auf dem Gehweg bleiben vorerst die drei erwachsenen Töchter Jenny, Anna und Michelle. Sie sind verängstigt und wissen nicht, wie es für ihre Eltern weitergeht. Im Raum steht die psychiatrische Unterbringung.

Auch Mitarbeiter vom Dresdner Jugendamt machen sich am Freitagmorgen auf den Weg nach Dresden-Leuben. Sie suchen nach Zarina, dem zehnjährigen Mädchen, das seit 17. August mit ihrer Familie auf einem Gehweg lebt, nachdem ihr Haus geräumt worden war. Die Grundsteuerschulden der Eltern waren der Auslöser. Doch das Mädchen ist nicht da, es hat wie in der Frostnacht zuvor bei einer Bekannten übernachtet.

Die Großeltern als Hoffnungsträger

Die Präsenz des Jugendamtes überrascht die Familie. „In den vergangenen elf Wochen haben wir auch schon hier gelebt, oder besser vegetiert, aber das hat niemanden interessiert“, sagt Mutter Annette noch am Donnerstag. Jetzt herrscht plötzlich Aufregung, nicht nur weil die Temperaturen nachts unter den Gefrierpunkt fallen und eine Übernachtung unter freiem Himmel lebensgefährlich werden kann, sondern auch weil der Vater seit fünf Tagen im Hungerstreik ist. Das führte zu medialem Interesse, das so groß ist, dass zeitweise mehrere Kamerateams gleichzeitig bei der Familie sind. Der Vater pellt sich aus seinem Schlafsack und gibt im Sitzen Interviews. Die Energie überrascht nach so vielen Tagen ohne Nahrung.

Bereits am Dienstag dieser Woche waren Mitarbeiter des Jugendamtes bei Steffi und Rainer Paul, den Großeltern von Zarina. „Sie wollten wissen, ob wir das Kind bei uns aufnehmen“, erzählt Rainer Paul. Das sei möglich. „Aber nur, wenn die Eltern, die Geschwister und vor allem sie selbst das auch will“, so Rainer Paul. Die Großeltern haben in der Vergangenheit immer wieder ihre Hilfe angeboten, die von der Familie abgelehnt wird.

Zarina wäre nicht ihr erstes Pflegekind. Sie hatten auch schon für Jenny (27) das Sorgerecht, die unter ihrer Aufsicht ihren Abschluss an der Oberschule gemacht hat, mit 1,2. Sie wollte Frisörin werden, so wie ihre Oma. Der Ausbildungsvertrag war schon unterschriftsreif. Dann entschied Jenny anders. Um gute Pflegeeltern zu sein, hat Rainer Paul extra einen Kurs belegt. Er und seine Frau trauen sich das auch noch ein weiteres Mal zu, wenn auch nicht auf die Dauer. „Wir sind ja nicht mehr die Jüngsten“, sagt der Opa. Aber es wäre erst einmal eine Lösung und als das die Damen vom Jugendamt gehört hätten, wären sie spürbar erleichtert gewesen. Die Frage, wie und ob Zarina überhaupt zu ihren Großeltern kommt, ist noch offen. Rainer Paul hat nur einen Wunsch: „Bitte nicht wieder mit einem Großaufgebot an Polizei, so wie bei der Inobhutnahme der drei älteren Mädchen 2015 und der Zwangsräumung 2026.“

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Kritik am Vorgehen der Ämter

Rainer Paul hat beim Dresdner Oberbürgermeister einen Termin angefragt. Sein Stellvertreter, Jan Donhauer (CDU), hat ihn heute für 11.50 Uhr ins Rathaus eingeladen. Die Herausnahme von Kindern aus Familien ist immer das letzte Mittel. Davor liegen hohe Hürden und die Entscheidung fällt keineswegs leichtfertig. In der Wahrnehmung von Familie Rednik drohen die Behörden jetzt damit, Zarina wegzunehmen, um die Familie zum Aufgeben zu bewegen. Sie kritisieren auch, dass das Jugendamt nicht vor der Zwangsräumung aktiv geworden sei. Auf eine Anfrage dazu antwortet die Pressestelle in der Tat ausweichend und begründet das mit dem Sozialdatenschutz.

Die Antwort liest sich so: „Grundsätzlich wird das Jugendamt tätig, wenn es Kenntnis davon erhält, dass Minderjährige von einer Zwangsräumung betroffen sein könnten und sich daraus ein Unterstützungs- oder Schutzbedarf ergeben kann. In der Regel wird gemeinsam mit den Sorgeberechtigten die bevorstehende Veränderung der Wohnsituation thematisiert, sowie verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Auch nach einer erfolgten Räumung bleibt das Jugendamt mit der Familie im Kontakt. Der fachliche Schwerpunkt liegt daher auf der Frage, ob die Versorgung und der Schutz von Kindern auch unter den veränderten Lebensbedingungen gewährleistet sind.“

Auch am Tag der Zwangsräumung selbst war kein Vertreter des Jugendamtes vor Ort, sagt Familie Rednik. Und das Jugendamt bestätigt, eine Zwangsräumung an sich sei eine rein rechtliche und vollstreckende Maßnahme. Die Verantwortung für die Durchführung trügen allein die dafür vorgesehenen Stellen wie Gerichtsvollzieher und Polizei. Eine persönliche Anwesenheit von Sozialarbeitern am Tag der Räumung sei daher „nicht grundsätzlich erforderlich“.

Bleibt die Frage, woran das Jugendamt die Kindeswohlgefährdung festmacht. Dafür gibt es standardisierte Kriterien: Ist die Versorgung mit Nahrung, wetterfester Kleidung und einem geeigneten, geschützten Schlafplatz gewährleistet? Sind die notwendige medizinische Versorgung und Hygiene sichergestellt? Gibt es einen sicheren Aufenthaltsort und sind die primären Bezugspersonen erreichbar sowie physisch und psychisch in der Lage, für das Kind zu sorgen? Liegen konkrete Anhaltspunkte für körperliche, psychische oder soziale Missstände vor?

Das Amt bewertet keine Weltanschauungen, politischen Haltungen oder religiösen Überzeugungen von Eltern als solche. Eine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Milieu ist für sich genommen kein Grund für ein staatliches Eingreifen. Die Behörde ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Die Grenze wird aber dann überschritten, wenn sich die Ideologie der Eltern negativ auf das Kind auswirkt – beispielsweise wenn die Schulpflicht dauerhaft verletzt wird, notwendige medizinische Behandlungen aus ideologischen Gründen verweigert werden oder das Kind durch die Handlungen der Eltern in eine physisch oder psychisch gefährliche Isolation gerät. Und da trifft das Jugendamt auf eine Familie, die den engen Zusammenhalt lebt, deren Mitglieder sich gegenseitig unterstützen und die jedes externe Hilfsangebot ablehnt.

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