Der Prozess vor dem Landgericht Magdeburg um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 geht in die Schlussphase. Am 33. Verhandlungstag wurde nach Angaben des MDR das letzte Sachverständigengutachten verlesen. Damit seien alle Zeugen gehört und alle Gutachten in das Verfahren eingeführt, hieß es. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg setzte den Verfahrensbeteiligten eine Frist bis zum 2. Juni für weitere Beweisanträge. Anschließend könnten die Plädoyers beginnen. Der derzeit spätestens vorgesehene Verhandlungstag ist laut Gericht der 26. Juni 2026.
Angeklagt ist der zur Tatzeit etwa 50 Jahre alte Taleb A. aus Saudi-Arabien. Ihm wird unter anderem mehrfacher Mord und mehrfacher Mordversuch vorgeworfen. Bei der Todesfahrt mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 starben sechs Menschen, darunter fünf Frauen und ein neunjähriger Junge. Mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Ein psychiatrisches Gutachten kam nach Angaben aus dem Verfahren zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei. Im Fall einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Großverfahren in eigens errichtetem Gebäude
Der Prozess läuft seit dem 10. November 2025 in einem eigens errichteten Interimsgebäude des Landgerichts. Beteiligt sind nach Angaben des Gerichts fast 200 Personen, darunter weit über 100 Nebenkläger. Mehrere Nebenkläger haben angekündigt, in den Plädoyers selbst das Wort zu ergreifen.
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Untersuchungsausschuss kritisiert Behörden
Parallel zum Strafprozess hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt einen Entwurf seines Abschlussberichts vorgelegt. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ aus dem Papier zitiert, hätten „Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden“ es dem mutmaßlichen Täter „leicht gemacht“, die Tat zu begehen.
Am schärfsten wird dem Bericht zufolge die von Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) geführte Stadtverwaltung kritisiert. „Die politische Verantwortung ist ganz überwiegend bei der Stadt Magdeburg zu verorten“, heißt es laut Zeitung im Entwurf. Dem Ordnungsamt wird attestiert: „Die Kompetenz im Amt war nicht ausreichend.“ Der Polizei weist der Ausschuss demnach „Verantwortungsbeiträge“ zu; es habe an Übersicht über die Gesamtsicherheitslage gefehlt. Der Landesregierung wird laut Bericht eine „gewisse politische Mitverantwortung“ zugeschrieben, weil nach dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz 2016 keine klareren Zuständigkeitsregeln aufgestellt worden seien.
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