Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des deutschen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt und eine Reform der entsprechenden Bestimmungen bis 2011 gefordert. Im konkreten Fall ging es um das sogenannte negative Stimmgewicht. Es regelt den Mandatausgleich zwischen Erst- und Zweitstimmen einer Partei und kann dazu führen, dass ein Gewinn an Zweitstimmen zum Verlust eines Abgeordnetenmandats führen kann. Die Bundestagswahl 2005 sei dennoch verfassungskonform, befanden die Richter. Kommentar Seite 4, Politik Seite 6
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