Verfassungsgericht hegt Zweifel an Hartz-IV-Sätzen

BLZ
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Im Verfahren um die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder hat das Bundesverfassungsgericht gestern deutliche Zweifel geäußert. Das Gericht prüft, ob die Leistungen für Kinder deren tatsächlichen Bedarf abdecken. In der Verhandlung deuteten die Richter des Ersten Senats auch an, dass die Pauschalbeträge für Erwachsene gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Ein Urteil wird Anfang 2010 erwartet. Politik Seite 5

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