Bei der Bundestagswahl 2009 dürfen keine Wahlcomputer eingesetzt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach war der Einsatz von Wahlcomputern bei der Wahl 2005 verfassungswidrig, weil die Wähler nicht prüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden. Die Wahl bleibe gültig. Der Einsatz von Wahlcomputern sei aber zulässig. Tagesthema Seite 2
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