Leibliche Väter haben auch künftig nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und wies die Klage eines Mannes aus Zwickau ab. Wenn das Kind eine „sozial-familiäre Beziehung“ zu seinem rechtlichen Vater habe, sei eine entsprechende Klage ausgeschlossen, entschieden die Richter in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (dpa)
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