Verfassungskonformes Sterben

BLZ
1 Min

Mit dieser Entscheidung zu weltweiten Kriseneinsätzen der Bundeswehr im Rahmen der Nato hat das Bundesverfassungsgericht zweierlei erreicht: Es erleichtert der Bundesregierung die Trauerarbeit und zukünftige Opfer haben die tröstliche (?) Gewissheit, dass sie zumindest verfassungskonform sterben (Seite 1: "Karlsruhe billigt Tornado-Einsatz" von Holger Schmale, 4. Juli). Eine glorreiche Entscheidung - und das auch noch im Namen des Volkes! Hier wird deutlich, wie weit die hohen Richter sich von der Realität entfernt haben, denn das Volk lehnt den Einsatz in Afghanistan mit großer Mehrheit ab.Manfred Alles, per E-Mail------------------------------Foto

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