VERMÖGEN - Nicht nur der Bundespräsident will Arbeitnehmern mehr Gewinnbeteiligung ermöglichen. CDU-Politiker schlagen neue Formen vor - zum Beispiel die Förderung der Riester-Rente auf Belegschaftsaktien auszudehnen.

Kapital für Arbeit

Bettina Vestring
5 Min

BERLIN. Es hat lange gedauert, bis der CDU-Politiker Gerald Weiß für sein wichtigstes Anliegen Gehör fand. Die meisten Kollegen in der Union hielten es für nicht so besonders bedeutsam, und die Sozialdemokraten waren schon gar nicht daran interessiert. Im Koalitionsvertrag ist jedenfalls kein einziges Wort zu dem Thema zu finden. "Das Thema war unmodern, ohne Realisierungschance", sagt Weiß selbst. "Aber plötzlich hat es dann seine Zeit."Es geht um die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Erträgen und dem Kapital ihrer Unternehmen. Wer in einer Firma arbeitet, soll in guten Jahren etwas von den Gewinnen abbekommen, und er soll auch über Belegschaftsaktien oder andere Beteiligungen zum Miteigentümer werden können. Der Arbeitnehmerflügel der Union, zu dessen Führungsspitze Weiß gehört, fordert dies schon lange; er sieht darin ein wichtiges Element der sozialen Marktwirtschaft. Doch erst jetzt, da Bundespräsident Horst Köhler sich öffentlich für Mitarbeiterbeteiligungen einsetzt, beginnt die öffentliche Debatte.Er halte die Zeit für gekommen, die Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer oder ihre Beteiligung am Produktivvermögen wieder auf den Tisch zu bringen, hatte Köhler der Zeitschrift Stern gesagt. "In der Globalisierung können solche Kapitalbeteiligungen dazu beitragen, einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken."Auch Weiß sieht die Verteilungswirkung als großen Vorteil der Mitarbeiterbeteiligung. Mit Lohnpolitik alleine lasse sich die Vermögensverteilung nicht mehr ändern. "Wegen der Globalisierung schwinden die Chancen, anständigen Lohn für anständige Arbeit einzufordern", sagt Weiß der Berliner Zeitung. "Deswegen brauchen wir neben dem Geldlohn auch den Kapitallohn und den Erfolgslohn."Der Arbeitnehmerflügel der Union hat Vorschläge entwickelt, wie die Kapitalbeteiligungen gefördert werden könnten. Weiß, der im neuen Bundestag auch dem Ausschuss für Arbeit und Soziales vorsitzt, will die Fördermöglichkeiten der Riester-Rente auf Belegschaftsaktien ausdehnen. Der Staat würde dann Zuschüsse und Steuervergünstigungen nicht nur für langfristige Sparverträge zahlen, sondern auch für den Aufbau von Beteiligungsdepots. Auch dies diene schließlich der Alterssicherung, sagt Weiß. Voraussetzung sei, dass die Kapitalanteile langfristig gehalten werden. Außerdem müsse das eingezahlte Kapital versichert werden, damit die Altersversorgung des Mitarbeiters nicht gefährdet sei, falls sein Betrieb in Konkurs gehe.Der CDU-Politiker glaubt, dass sich auf diesem Wege große Summen mobilisieren lassen: Ab 2008 könnte die Riesterförderung für bis zu vier Prozent des Lohns in Anspruch genommen werden. Selbst wenn nur ein kleiner Teil davon für Belegschaftsaktien verwendet werde, kämen Milliarden zusammen. "Stellen Sie sich mal vor, was wäre, wenn es bei der AEG schon seit 1955 solche Mitarbeiterbeteiligungen gegeben hätte", sagt Weiß. "Womöglich hätten die Mitarbeiter inzwischen einen solchen Anteil am Kapital angesammelt, dass sie sogar die Schließung des Stammwerks in Nürnberg hätten verhindern können."Als einen wichtigen gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Mitarbeiterbeteiligungen nennt der CDU-Politiker deswegen auch die "Stabilisierung der Unternehmensentscheidungen zu Lasten von Heuschrecken-Schwärmen". Gerade für mittelständische Unternehmen eigneten sie sich aber auch als Finanzierungsquelle. Denn wenn die Mitarbeiter einen Teil ihres Lohns im eigenen Unternehmen anlegten, zähle dies als Eigenkapital.Weiß hofft, dass nun auch andere Politiker der Regierungskoalition sich für Belegschaftsaktien erwärmen. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller sei aufgeschlossen für das Thema, sein hessischer Amtskollege Roland Koch ebenfalls. Und auch mit führenden Sozialdemokraten habe das Gespräch begonnen.Risiko im KonkursfallDoch gerade bei den Sozialdemokraten und bei den Gewerkschaften ist die Zurückhaltung traditionell groß. Arbeitnehmer trügen bereits das Risiko, im Konkursfall ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie sollten deswegen nicht auch noch ihr Kapital einsetzen, hieß es immer. Und womöglich haben auch manche Gewerkschaftler die Sorge, die Grenzen zwischen Kapital und Arbeit könnten zu sehr verwischen.------------------------------Die wichtigsten BeteiligungsmodelleMitarbeiterdarlehen: Geld der Mitarbeiter fließt zu festen oder gewinnabhängigen Zinsen als Darlehen an das Unternehmen. Es stellt reines Fremdkapital dar. Die Kreditkosten sind Betriebsausgaben. Die Zinsen stellen für den Arbeitnehmer Einkommen aus Kapitalvermögen dar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Mitarbeiterdarlehen gegen Insolvenz abzusichern.Stille Beteiligung: Unabhängig von der Rechtsform übernehmen die Mitarbeiter stille Anteile an der Firma mit Gewinnbeteiligung. Eine Verlustbeteiligung kann vereinbart werden. Der Mitarbeiter hat Informations- und Kontrollrechte. Die Zinsaufwendungen können im Unternehmen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und stellen für den Arbeitnehmer Einkommen aus Kapitalvermögen dar. Für das Unternehmen stellt es wirtschaftliches Eigenkapital dar und verbessert somit die Eigenkapitalquote. Eine Insolvenzsicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.Genussrechte: Sie sind der stillen Beteiligung sehr ähnlich, jedoch sind keine Informations- und Kontrollrechte vorgeschrieben. Genussrechte lassen sich als Wertpapier (Genussschein) verkaufen.Indirekte Beteiligung: Die Mitarbeiter beteiligen sich an einer zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaft (GbR oder GmbH), die sich wiederum an dem arbeitgebenden Unternehmen beteiligt.Genossenschaftsanteil: Genossenschaften vergeben Anteile an ihre Mitarbeiter, so dass der Mitarbeiter gesellschaftsrechtlich beteiligt ist.GmbH-Anteil: Dies ist eine weitreichende Beteiligungsform - Mitarbeiter werden Gesellschafter. Als Miteigentümer sind sie an Gewinnen, Verlusten und an der Unternehmenssubstanz beteiligt.Belegschaftsaktie: Substanzbeteiligung mit echtem Eigenkapitalcharakter. Die Mitarbeiter übernehmen Stammaktien oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Ausschüttungen stellen keine Betriebsausgaben dar, sondern Gewinnverwendung. Der Mitarbeiter ist an Erfolg und Misserfolg direkt durch den Wert der Aktie beteiligt. Die Ausschüttung stellt Einkommen aus Kapitalvermögen dar.Investmentfonds: Jeder Bürger kann sich durch Aktienkauf an Gewinnen beziehungsweise Verlusten börsennotierter Unternehmen beteiligen.------------------------------Grafik: BeteiligungsformenBeteiligungsform Unternehmen Mitarbeiter Kapitalabsolut in % absolut in % in Mio Euro in %Darlehen 570 17,27 110 000 4,31 440 3,38Stille Beteiligung 850 25,76 220 000 8,62 1 100 8,46Indirekte Beteiligung 450 13,64 90 000 3,53 450 3,46Genussrecht 350 10,61 110 000 4,31 880 6,77Belegschaftsaktie 550 16,67 2 000 000 78,34 10 000 76,91Genossenschaft 330 10,00 17 000 0,67 43 0,33GmbH-Beteiligung 200 6,06 6 000 0,24 90 0,69Gesamt 3 300 100 2 553 000 100 13 003 100------------------------------Foto (2): Gerald Weiß, CDU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und SozialesMitarbeiter von Siemens sind durch Belegschaftsaktien am Gewinn ihres Unternehmens beteiligt.

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