Polizeigesetz

Verzicht auf Palantir: CDU, SPD und BSW einigen sich auf neues Polizeigesetz für Sachsen

CDU, SPD und BSW haben sich in Sachsen auf ein neues Polizeigesetz verständigt. Zentraler Punkt war der Verzicht auf die Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir.

OAZ
2 Min
Der Einsatz von Tasern bleibt dem neuen sächsichenPolizeigesetz zufolge weiterhin Spezialeinheiten vorbehalten.

Der Einsatz von Tasern bleibt dem neuen sächsichenPolizeigesetz zufolge weiterhin Spezialeinheiten vorbehalten.

© dpa

Die sächsische Minderheitskoalition aus CDU und SPD hat sich mit dem BSW auf Eckpunkte für ein neues Polizeigesetz geeinigt. „Damit ist der Weg frei für einen gemeinsamen Beschluss im Juni-Plenum“, teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner, mit.

Zu den zentralen Ergebnissen zählt nach Angaben des BSW der Verzicht auf den Einsatz der Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir Technologies. „Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph. „Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben.“ Der Einsatz von Tasern bleibe zudem Spezialeinheiten vorbehalten.

Die BSW-Fraktion brachte laut einer Pressemitteilung, die der Redaktion vorliegt, zudem einen Antrag im Landtag ein, mit dem die Staatsregierung auch zum Verzicht auf Machbarkeitsstudien oder Marktanalysen zu Palantir-Produkten aufgefordert wird. Sicherheitsbehörden dürften sich „nicht in eine dauerhafte technische Abhängigkeit von einzelnen außereuropäischen Anbietern begeben“, erklärte Rudolph.

BSW besteht auf Unabhängigkeit von Palantir

Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzte, der Antrag richte sich nicht gegen moderne Technik. Bei KI-gestützten Analyseplattformen dürften aber „Grundrechtsschutz, Transparenz und parlamentarische Kontrolle nicht hinter wirtschaftlichen oder technischen Interessen zurückstehen“.

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Das Kabinett hatte seinen Gesetzentwurf im Februar vorgestellt. Geregelt werden darin auch der Einsatz und die Abwehr von Drohnen, die verdeckte und automatisierte Erfassung von Autokennzeichen sowie die rechtliche Grundlage für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Damit kann die Polizei im Einzelfall und unter Richtervorbehalt verschlüsselte Kommunikation mitlesen.

„Uns als CDU war es wichtig, vor allem für die Abwehr schwerer Straftaten und von Terrorismus die sogenannte Quellen-TKÜ zu schaffen“, sagte Wähner. Kriminelle nutzten verschlüsselte Dienste wie WhatsApp; hier müsse die Polizei „auf Augenhöhe gegenhalten“.

Kritik kam von den Grünen. Das BSW habe sich „für ein paar Feigenblattänderungen über den Tisch ziehen lassen“, so der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann. Die Einigung gehe zudem „zulasten der Bürgerrechte“.

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