Kein Ansturm in der Verbraucherzentrale, kein Boom bei Hausbaufirmen. Ganz anders als Ende vorigen Jahres, da die Nachricht, dass es die Eigenheimzulage ab 1. 1. 2003 nur noch in gekürzter Form und allein für Bauherren mit Kindern im Haushalt gibt, viele Eigenheiminteressierte mobilisierte. Dabei ist seit zwei Wochen klar: Wohnungskäufer und Bauherren können die Eigenheimzulage in ungeschmälerter Form und auch als Kinderlose weiter in Anspruch nehmen - bis zur Veröffentlichung eines neuen Gesetzes im Bundesanzeiger.Das gilt weiter, auch wenn am 21. Februar das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen (Artikel 14 zur Änderung des Eigenheimzulagegesetzes) den Bundestag passiert hat. Der Bundesrat muss diesem Vorhaben nämlich noch zustimmen und CDU sowie FDP haben längst Ablehnung signalisiert. Und egal, was herauskommt: Es wird keine rückwirkende Kürzung geben."Richtig angekommen ist die Meldung, dass die Eigenheimzulage vorerst weiter nach altem Recht gilt, bei vielen Hausinteressenten noch nicht", meint Bauberater Peter Dirk von der Verbraucherzentrale Berlin. "Ende vorigen Jahres konnten wir gar nicht alle Anmeldungen für unsere Bauberatung und Angebotsprüfung berücksichtigen. Aber jetzt wären noch Termine frei. " (50 Euro je individueller Beratung, Anmeldung unter 030/21485-160) Unter dem Termindruck wären manche Bauverträge im Dezember unüberlegt abgeschlossen worden. Peter Dirk weiß von mehreren Fällen, dass eine Baufirma Kunden einredete, sie könnten ohne Eigenkapital ein Haus erwerben. Wer aber weder Eigenkapital in Form von Bausparverträgen, Erspartem oder ein Grundstück besitzt, bekommt keine Finanzierung bei der Bank. So mussten die Betroffenen den Auftrag stornieren und Vertragsstrafen von bis zu 5 000 Euro zahlen.A und O bei Vertragsabschlüssen seien ansonsten exakter Baubeginn und Fertigstellungstermin sowie Festpreisbindung. Wer kaufentschlossen ist, sollte auf jeden Fall vor Vertragsabschluss mit dem Architekten eine Grundstücksbegehung vereinbaren, so Dirk. Dabei könnten Bebaubarkeit und Befahrbarkeit und die eventuellen Zusatzkosten geklärt werden. Angesichts der vielen Insolvenzen von Baufirmen solle neben einer Sicherheit dafür, dass der Bau auf jeden Fall zu Ende gebaut wird, eine fünfjährige Gewährleistungsfrist vereinbart werden und dafür fünf Prozent der Bausumme auf ein Sicherungskonto deponiert werden."Kein Haus wird mängelfrei übergeben", erinnert Peter Dirk. Besser sei es, vorher daran zu denken, als mit viel Kosten und unsicherem Ausgang vor Gericht zu gehen, zumal ein Vergleich ja nicht bedeutet, dass man den Schaden in voller Höhe ersetzt bekommt. Vor dem Grundstückskauf sei ein Blick ins Grundbuch empfehlenswert, um unliebsame Überraschungen mit eventuellen Grundschulden zu vermeiden.Dass die Bevölkerung es noch gar nicht richtig wahrgenommen hat, dass die Zulage noch in alter Form gilt, meint auch Heinz H. Lachmann, Vorstandsvorsitzender des Verbandes "Wohnsiegel - Das europäische Markenhaus". Bei den Mitgliedern - 24 Massiv- und Fertighausfirmen - herrsche noch absolute Verkaufsflaute, zumindest bei denen, deren Kundschaft sich nur mit Zulage den Bau leisten kann. Ende letzten Jahres sei wohl das Geschäft vorweggenommen worden. Schließlich war da bei den Firmen, die im Preissegment von 150 000 Euro pro Haus bauen, ein Schub der Baugenehmigungen von 27 Prozent zu verzeichnen gewesen. Beim höheren Preissegment waren es aber auch noch 8 Prozent. Der 2001 gegründete Verband will das Image der Bauunternehmen verbessern, setzt auf Qualität und Verbraucherorientierung. Lachmann befürchtet, dass der Preisdruck sich erhöht, wenn die Förderung wegfällt und das wiederum auf Kosten der Qualität geht und außerdem die Existenz weiterer Firmen bedroht.Lachmann: "Am 31. März werden wir 50 000 gesammelte Unterschriften gegen die Neuregelung der Eigenheimzulage an Minister Manfred Stolpe übergeben. " Gehofft werde, dass die Gesetzesänderung in beabsichtigter Form so nicht durch den Bundesrat geht. Man könne in vielen Bereichen sparen, meint Lachmann, aber nicht gerade bei einer Zulage, die die Wirtschaft ankurbele. Auf jeden Fall hätten die Verbraucher mindestens sechs Wochen Bedenkzeit für den Hauskauf mit alter Zulage. Sicher würden sich die Entscheidungen solange im Bundesrat hinziehen, wenn die neue Regelung nicht gänzlich gekippt werde.Unter www. europaeisches-markenhaus. de ist im Internet eine Checkliste abzurufen, die beim Prüfen von Angeboten hilft. Auch unter der Telefonnummer 0561/5 29 89 45 12 wird beraten, wie sich Qualität, seriöse Baupartner und ihre Bonität kontrollieren lassen. Fast alle Mitglieder des Verbandes haben eine "Vollkasko-Versicherung" gegen Baupleiten - mit Baufertigstellungs-, Bauabnahme- und Gewährleistungsgarantie. Neu ist ein Bauherren-Schutzbrief, der im Falle von Arbeitslosigkeit 18 Monate lang einen Zuschuss zu den fälligen Darlehenszinsen gewährt und auch bei Scheidung, Unfalltod, beruflicher Versetzung Versicherungsleistungen anbietet. Bisher offeriert das eine Hausfirma, alle Verbandsmitglieder wollen es Mitte des Jahres einführen.Die alte Eigenheimzulage im Kurzüberblick // Noch gilt: Zulage für Neubauten: acht Jahre jährl. max. 2 556 Euro (5% der Bau- oder Erwerbskosten) Zulage für Altbauten, An- und Ausbauten: acht Jahre jährl. max. 1 278 Euro (2,5 % der Kosten inkl. Grundstück) Kinderzulage: pro Kind im Haushalt 767 Euro, 8 Jahre lang Einkommensgrenzen: Die Summe der Einkünfte des laufenden zzgl. des Vorjahres darf nicht höher sein als 81 807 (Singles) bzw. 163 614 Euro (Ehepaare). Je Kind erhöht sich die Grenze um 30 678 Euro.Die Neuregelung - noch nicht verabschiedet // Zulage nur für Familien mit Kindern (bzw. wenn sich innerhalb von drei Jahren nach Bau oder Kauf Nachwuchs einstellt) Zulage für Alt- und Neubauten: acht Jahre jährl. max. 1000 Euro (2 % der Herstellungs- oder Erwerbskosten inkl. Grundstücksanschaffung) Kinderzulage: pro Kind 800 Euro, 8 Jahre lang Einkommensgrenzen: Die Summe der Einkünfte des laufenden zzgl. des Vorjahres darf nicht höher sein als 70 000 (Singles) bzw. 140 000 Euro (Ehepaare). Je Kind erhöht sich der Freibetrag um 20 000 Euro.FINANZPARTNER BHW/ S. FISTER Für den Anbau von Wohn-Wintergärten gilt die Zulage ebenso wie für den Bau und Kauf von Wohneigentum .BV ZIEGELINDUSTRIE Für den Neubau und Kauf, auch für Ausbauten gilt die Zulage.
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