Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) wartet auf eine Förderung in Millionenhöhe aus dem Bundeshaushalt. Der zuständige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lässt den Antrag weiterhin prüfen. Die Stiftung wirft ihm deshalb Rechtsbeugung vor und hat Strafanzeige gegen ihn erstattet.
Der Streit um den Förderantrag, den die Stiftung nach dem neuen Stiftungsfinanzierungsgesetz gestellt hat, zieht sich bereits seit über einem Jahr hin und spitzt sich nun weiter zu. Dabei geht es längst um mehr als die staatliche Finanzierung politischer Stiftungen. Im Kern dreht sich alle um die Fragen nach politischer Einflussnahme, Gleichbehandlung und den Grenzen staatlicher Macht.
Ein Antrag, der auf sich warten lässt
Im März 2025 stellte die DES ihren Antrag auf staatliche Fördermittel. Bis Dezember desselben Jahres blieb dieser unbeantwortet. Dann erhielt die Stiftung laut eigener Aussage einen umfangreichen Fragenkatalog, den sie vollständig beantwortete und an das Bundesinnenministerium (BMI) zurückschickte. Seither wird die Antwort geprüft.
Für die DES ist die lange Dauer des Verfahrens kein gewöhnlicher Verwaltungsvorgang, sondern ein Fall von Rechtsbeugung. Gegen Alexander Dobrindt will sie deshalb nun strafrechtlich vorgehen. Rechtsbeugung zählt zu den schweren Straftaten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Darüber hinaus hat die DES eine Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.
„Das gesamte Vorgehen des Bundesinnenministeriums und des zuständigen Ministers halten wir nicht nur für pure Schikane, es ist für mich auch ein skrupelloser Frontalangriff gegen elementare rechtsstaatliche und demokratische Grundprinzipien“, sagte Erika Steinbach, Vorsitzende der DES, dieser Zeitung.
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Was spricht für eine Förderung?
Die DES vertritt die Auffassung, dass ihr die staatliche Förderung zusteht, weil sie die Voraussetzungen des Stiftungsfinanzierungsgesetzes erfüllt. Eine Voraussetzung ist, dass die Partei, der die Stiftung nahesteht, zum dritten Mal in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen und nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist. Auf die AfD trifft beides zu.
Darüber hinaus muss sich die Stiftung aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen. Auch diese Voraussetzung sieht Erika Steinbach als erfüllt an. Zudem beruft sie sich auf den Grundsatz der Chancengleichheit: Die DES müsse ebenso Anspruch auf staatliche Förderung haben wie andere parteinahe Stiftungen, etwa die Konrad-Adenauer-Stiftung, die der CDU nahesteht. Insgesamt fördert der Bund derzeit sechs parteinahe Stiftungen.
Das Bundesinnenministerium verweist hingegen darauf, dass insbesondere der verfassungstreue Charakter der Stiftung eingehend geprüft werden müsse. Diese Zeitung hat das Innenministerium um eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren und zu den Vorwürfen der DES gebeten. Eine Antwort blieb jedoch aus.
Im Raum steht vor allem eine zentrale Frage: Handelt es sich tatsächlich um eine aufwendige, aber notwendige rechtliche Prüfung oder wird die Förderung einer politisch missliebigen Stiftung bewusst erschwert?
Im Schatten der AfD
Die DES beschreibt sich selbst als Stiftung, die sich für die Förderung der Demokratie und die Vermittlung staatsbürgerlicher Bildung einsetzt. Zu ihren Grundsätzen zählt sie außerdem die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit als tragende Säulen der Gesellschaft sowie die Bewahrung kultureller Identität.
Gleichzeitig steht die Stiftung wegen ihrer politischen Nähe zur AfD immer wieder in der Kritik. Genau hier liegt der Kern des Konflikts: Wie eng darf eine staatlich geförderte Stiftung mit einer Partei verbunden sein, deren politische Positionen kontrovers diskutiert werden?
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Mehr als nur eine Finanzierungsfrage
Damit geht es längst nicht mehr nur um die Frage, ob und wann die DES-Fördermittel aus dem Bundeshaushalt erhält. Im Kern steht die Frage, nach welchen Maßstäben der Staat politische Stiftungen fördern darf und wie der Grundsatz der Gleichbehandlung dabei umgesetzt wird.
Erika Steinbach sieht in der ausbleibenden Förderung nicht lediglich eine bürokratische Verzögerung, sondern einen Angriff auf die politische und rechtliche Gleichbehandlung. Ihre Haltung fasst sie selbst so zusammen: „Unsere anhaltende, widerrechtliche Diskriminierung wird uns nicht davon abhalten, für die Rückgewinnung verloren gegangener demokratischer und rechtsstaatlicher Grundprinzipien aktiv einzutreten.“
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