Der Kreistag im brandenburgischen Spree-Neiße beschäftigt sich am Mittwoch mit einem Wahleinspruch der AfD gegen die Stichwahl um das Landratsamt. Die Partei stellt unter anderem das Ergebnis der Briefwahl sowie die Zahl der ungültigen Stimmen infrage.
Bei der Wahl am 22. März hatte sich der CDU-Kandidat Martin Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Bewerberin Christine Beyer durchgesetzt, die 48,5 Prozent erreichte. Während Beyer bei der Auszählung zunächst vorne lag, brachte die Briefwahl Heusler den entscheidenden Vorsprung. Nach Angaben des Kreises erhielt Heusler bei den Briefwählern 70,6 Prozent der Stimmen, Beyer 29,4 Prozent. Bei der Urnenwahl lag dagegen Beyer mit 54,1 Prozent vor Heusler mit 45,9 Prozent.
AfD sieht Klärungsbedarf
Die AfD Spree-Neiße hält die Differenz zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis von knapp 25 Prozentpunkten für auffällig. In dem Einspruch verweist AfD-Kreisvorsitzender Steffen Kubitzki darauf, dass die Abweichung deutlich über den bei vergleichbaren Wahlen in Brandenburg beobachteten Unterschieden liege.
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Zudem sieht die Partei Klärungsbedarf bei einer Differenz von rund 1600 Personen zwischen der Zahl der ausgegebenen Wahlscheine und den registrierten Wählern mit Wahlschein. Auch der Umgang mit Briefwahlsendungen wird kritisiert. Nach Darstellung der AfD seien in einzelnen Wahlbehörden Briefwahlunterlagen unverschlossen in Briefwahlzentren eingegangen. Darüber hinaus fordert die Partei eine Überprüfung der 432 ungültigen Stimmzettel.
Die Kreiswahlleiterin Anja Sendsitzky hat den Einspruch zurückgewiesen. Jetzt liegt der Ball beim Kreistag.
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