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Für deutsche Autobahnen weichen Häuser. Für Braunkohle verschwanden sogar ganze Dörfer. Der Staat zahlte, die Bagger rollten, und alles geschah stets im Namen des gern bemühten Gemeinwohls. Als Berlin 2021 per Volksentscheid forderte, große Wohnungskonzerne zu vergesellschaften, führte dies jedoch mancherorts eher zu empörter Schnappatmung als zu rationalem Diskurs.
Das sagt viel über unsere Prioritäten. Enteignung für wirtschaftliche Interessen gilt als pragmatischer Sachzwang. Sobald es um soziale Grundbedürfnisse geht, wittern viele den Untergang der Marktwirtschaft. Man sieht daran, wie weit das Verständnis von Sozialstaatlichkeit verrutscht ist – denn die Berliner Initiative beruft sich auf nichts weiter als Artikel 15 des Grundgesetzes, der genau das erlaubt: Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Wer sich darüber empört, empört sich über die Verfassung.
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Die rechtliche Realität
Knapp 60 Prozent der Abstimmenden wollten im September 2021, dass große Wohnungskonzerne vergesellschaftet werden. Juristisch bindend war das nicht, weil der Initiative ein ausformulierter Gesetzestext fehlte. Es war ein Arbeitsauftrag an den Senat. Und was macht der? Aussitzen. Wer aber ein halbes Jahrzehnt lang nach Wegen sucht, ein unliebsames Abstimmungsergebnis ins Leere laufen zu lassen, sollte sich Sonntagsreden über Politikverdrossenheit vielleicht doch eher sparen.
Dabei hat eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission die größten Hürden längst geräumt. Sie stellte 2023 fest: Berlin hat die Gesetzgebungskompetenz, Artikel 15 ist anwendbar.
Wer jetzt auf den gescheiterten Mietendeckel verweist, verkennt zudem die Rechtslage. Karlsruhe hat den Deckel nicht inhaltlich gekippt, sondern klargestellt, dass Mietpreisrecht Bundessache ist. Berlin durfte sich nicht einmischen. Bei Artikel 15 liegt der Fall anders, hier hat der Bund die Zuständigkeit bisher nicht an sich gezogen – aber genau das wird nun versucht nachzuholen. Jahrzehntelang galt der Verfassungsartikel als reine Theorie. Kaum droht die Anwendung, arbeiten Regierung und Lobbygruppen daran, Vergesellschaftungen gesetzlich zu erschweren. Eine Verfassungsnorm, die nur so lange unangetastet bleibt, wie niemand sie benutzt, ist eher Dekoration als wirkliche Norm.
DW steht für die Deutsche Wohnen SE, für eins der größten Wohnungsunternehmen Deutschlands mit Sitz in Berlin. Seit 2021 gehört es mehrheitlich zu Vonovia.
© Winfried Rothermel/Imago
Tote Miete und das Märchen vom Profitzwang
Gegner warnen gern: Ohne Profit baut niemand, und Vergesellschaftung schafft keine neuen Wohnungen. Das Zweite stimmt und geht am Punkt vorbei. Eine wachsende Stadt braucht Neubau, ja – aber Vergesellschaftung regelt den Bestand. Und die großen Bestandshalter lösen das Neubauproblem ohnehin nicht. Ihr Geschäft ist die Verwertung des Vorhandenen.
Wohnen entzieht sich zudem der klassischen Marktlogik. Städtischer Boden lässt sich nicht vermehren, und „nicht wohnen" ist keine Option. Wer durch Arbeit oder Kita gebunden ist, zieht auch nicht mal eben um. Wenn sich bei einer so existenziellen Daseinsvorsorge private Profiteure dazwischenschalten, wird es meistens nur eines: teurer. Auf die Idee, Polizei oder Feuerwehr renditeorientiert zu betreiben, käme ja wohl auch niemand.
Dass der Staat den Wohnungsmarkt sehr wohl prägen kann, zeigt ausgerechnet die frühe Bundesrepublik. In den fünfziger Jahren entstanden Millionen Wohnungen, ein großer Teil davon öffentlich gefördert. Der Staat war damals der größte Akteur am Markt und nutzte dieses Gewicht, um die Preise zu drücken. Das war keine Sozialromantik, sondern Wirtschaftspolitik. Volkswirtschaftlich betrachtet ist Miete totes Kapital, das auf den Konten weniger Eigentümer landet. Wer nach der Miete noch Geld übrig hat, kauft einen Kühlschrank oder geht ins Kino und kurbelt damit die Wirtschaft an.
Dass dieses Modell nicht bloß ein Kapitel Wirtschaftsgeschichte ist, zeigt Wien. Die Stadt bewirtschaftet seit einem Jahrhundert einen riesigen kommunalen Wohnungsbestand und dämpft damit bis heute das gesamte Mietniveau – auch das privater Vermieter, die sich in diesem Umfeld einfach weniger herausnehmen können.
Verschwunden ist die deutsche Nachkriegsordnung nicht, weil ein freier Markt besser funktioniert hätte. Sie wurde politisch abgeräumt: durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit und mehrere Privatisierungswellen. Berlin selbst verkaufte 2004 rund 65.000 landeseigene Wohnungen an Finanzinvestoren – teils genau jene Bestände, die man heute teuer zurückholen will. Die Wohnungskrise ist keine Naturkatastrophe. Sie ist hausgemacht.
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Was kostet der Status quo?
Natürlich wäre eine Vergesellschaftung teuer. Schätzungen für die Entschädigung, die laut Kommission deutlich unter dem Verkehrswert liegen darf, bewegen sich im Milliardenbereich. Das muss so refinanziert werden, dass die laufenden Mieteinnahmen die Kosten decken – sonst zahlen die Mieter am Ende die Aktionäre über Mieterhöhungen selbst aus. Es geht dabei übrigens nicht um die Rentnerin mit der Einliegerwohnung. Die Schwelle der Initiative liegt bei 3000 Wohnungen; alles andere ist Panikmache.
Ein bloßer Eigentümerwechsel reicht dabei nicht. Ohne Reprivatisierungsschutz, harte Transparenzregeln und Mieterbeteiligung kauft Berlin nur teuer zurück, was die übernächste Regierung wieder verscherbeln kann.
Vor allem aber wird die Kostenfrage einseitig gestellt. Gefragt wird, was Vergesellschaftung kostet. Kaum jemand fragt, was der Status quo kostet. Der Staat subventioniert heute mit Milliarden an Wohngeld private Renditen. Dazu kommen Verdrängung, endlose Pendelwege und Personalmangel in Kliniken und Kitas, weil sich Fachkräfte die Stadt nicht mehr leisten können.
Artikel 14 des Grundgesetzes sagt: Eigentum verpflichtet. Artikel 15 liefert das Instrument dazu. Die Verfasser im Parlamentarischen Rat hatten gerade eine Diktatur hinter sich und wussten, wohin es führt, wenn wirtschaftliche Macht politisch unantastbar wird. Ein Vergesellschaftungsgesetz ist nicht radikal. Radikal ist der Zustand, den es beenden soll.
Stefan Ruthenfranz ist im Ruhrgebiet geboren und lebt seit vielen Jahren als freier Künstler und Schriftsteller in Berlin. Neben Malerei und Musik beschäftigt er sich leidenschaftlich gerne mit Politik und diskutiert gerne über den erstarkenden Rechtsextremismus und über innerlinke Debatten.
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