Landtagswahl

Wenn das Kreuz zum Hindernis wird - wie barrierefrei ist eigentlich die Wahl?

60 Prozent der Wahllokale in MV sind barrierefrei. Doch für Blinde und Sehbehinderte gibt es weiter Hürden, und die reichen vom Wahlzettel bis zur Wahlkabine.

Danilo Vitense
Danilo Vitense
8 Min
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob das jeweils zugeordnete Wahllokal barrierefrei ist.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob das jeweils zugeordnete Wahllokal barrierefrei ist.

© Sebastian Gollnow/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Der Stimmzettel liegt vor ihm. Wo genau ist das Feld, in das er sein Kreuz setzen muss? Für einen sehenden Wähler ist das meist eine Sache von Sekunden. Für einen blinden Menschen kann daraus eine größere Suche werden. Wo beginnt der Wahlzettel, welches Feld gehört zu welcher Partei und sitzt das Kreuz am Ende tatsächlich dort, wo es sitzen soll?

Eigentlich soll ja eine Wahl möglichst einfach sein. Hingehen, Stimmzettel entgegennehmen, in die Kabine gehen, Kreuz setzen, Zettel falten und fertig. Doch für Menschen mit Behinderungen kann schon der Weg ins Wahllokal zur Hürde werden. Und selbst wenn die Tür offensteht, ist damit längst nicht garantiert, dass die Stimmabgabe wirklich selbstständig möglich ist.

Denn barrierefreies Wählen ist nach wie vor leider nicht überall gegeben. In Deutschland, wo eigentlich fast alles irgendwie bürokratisch geregelt ist, gibt es dafür keine gesetzliche Vorschrift. Es existiert also keine Mussregelung, vielmehr ist es eine Sollregelung. Mit anderen Worten: Die Gemeinden sollen Barrierefreiheit möglichst gewährleisten, heißt es.

Blindenverband: „Es könnte noch einiges besser laufen“

Wieviel Platz noch nach oben ist, darüber geben die nackten Zahlen Auskunft. Bei der Landtagswahl am 20. September stehen in Mecklenburg-Vorpommern genau 1635 Urnenwahllokale zur Verfügung. Nach Angaben der Landeswahlleitung sind davon 981 barrierefrei. Das entspricht rund 60 Prozent. 169 weitere Wahllokale, das sind 10,3 Prozent, gelten als teilweise barrierefrei. Knapp drei von zehn Urnenwahllokalen sind damit nicht als barrierefrei ausgewiesen.

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Für Raimar Schwarz ist das ein Thema, bei dem es nicht nur um Rampen, Treppen oder breite Türen geht. Der Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbands MV kennt die Situation aus eigener Erfahrung. Grundsätzlich seien die Wahllokale für blinde Menschen nutzbar, sagt er. „Es könnte aber noch einiges besser laufen.“

Schwarz nennt dabei Verbesserungen, die vergleichsweise einfach umzusetzen wären. In jedem Wahllokal sollte es aus seiner Sicht mindestens eine größere Wahlkabine geben. Dort könnten blinde oder sehbehinderte Menschen gemeinsam mit einer Vertrauensperson ihren Stimmzettel ausfüllen. Das ist grundsätzlich erlaubt, offenbar aber nicht allen Wahlhelfern bekannt. „Da muss definitiv besser geschult und sensibilisiert werden“, fordert der Verbandsvorsitzende. Barrierefreiheit hängt demnach nicht allein von der Beschaffenheit eines Gebäudes ab. Sie kann auch daran scheitern, dass ein Wahlhelfer nicht weiß, welche Unterstützung zulässig ist.

Und gerade für Menschen mit einer Sehbehinderung kann auch die Beleuchtung einen entscheidenden Unterschied machen. Schwarz plädiert deshalb dafür, in jedem Wahllokal eine zusätzliche Lichtquelle bereitzustellen, etwa eine kleine Tischlampe in der Wahlkabine. Denn die vorhandene Beleuchtung sei häufig zu schwach – vor allem für Menschen, die Kontraste nur eingeschränkt wahrnehmen.

Es sind alles Beispiele dafür, dass Barrierefreiheit nicht immer an großen Umbauten scheitern muss. Manchmal geht es um eine größere Kabine, eine zusätzliche Lampe oder einen Wahlhelfer, der weiß, was zu tun ist.

550 Schablonen für blinde Wähler in MV

Eine wichtige Hilfe für blinde Menschen ist die Stimmzettelschablone. Diese wird einfach über den Stimmzettel gelegt, die Wahlfelder sind durch tastbare Markierungen und Nummern zu erkennen. Das funktioniert auch bei der Briefwahl. Rund 550 Exemplare werden für die diesjährige Landtagswahl hergestellt und können beim Blinden- und Sehbehindertenverband bestellt werden. Die Landeswahlleitung übernimmt die Kosten, der Versand erfolgt als Blindensendung.

Wer also die entsprechende Nummer kennt, kann das richtige Feld ertasten und dort sein Kreuz setzen. Genau hier sieht Schwarz jedoch eine Schwachstelle. Welche Partei dahintersteht, müssen Wähler vorher anhand einer Audioinformation erfahren. Der Verbandschef wünscht sich deshalb eine noch unmittelbarere Lösung, und die heißt zusätzlich tastbare Parteinamen in Brailleschrift auf der Schablone. Dann könnte ein blinder Wähler direkt ertasten, bei welcher Partei er sein Kreuz setzen will.

Ein Mitglied vom Blinden und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt erklärt die Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie kommt auch in MV zur Landtagswahl zum Einsatz.

Ein Mitglied vom Blinden und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt erklärt die Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie kommt auch in MV zur Landtagswahl zum Einsatz.

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Selbstständig wählen – aber nur mit Vorbereitung

Theoretisch ist damit eine vollständig selbstständige und geheime Wahl möglich. In der Praxis wählen viele blinde Menschen allerdings gemeinsam mit einer Vertrauensperson. Das sei häufig unkomplizierter und funktioniere in der Regel problemlos, sagt Schwarz.

Die Briefwahl ist für blinde Menschen übrigens nicht automatisch barrierefrei, wie er weiter erklärt. Zwar kann der Stimmzettel mithilfe der Schablone ausgefüllt werden. Bei den verbleibenden Unterlagen können jedoch Angaben erforderlich sein, bei denen gegebenenfalls ebenfalls die Unterstützung einer Vertrauensperson nötig ist.

Und noch eine organisatorische Frage beschäftigt den Blindenverband. Für die Schablonen müssen die aktuellen Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vorliegen, damit die entsprechenden Informationen erstellt werden können. Schwarz hält das bisherige Verfahren für unnötig knapp. Die digitalen Wahllisten könnten seiner Ansicht nach bereits dann an den Verband übermittelt werden, wenn die Stimmzettel in den Druck gehen. Das würde mehr Zeit für die Vorbereitung schaffen.

Checklisten für die Barrierefreiheit

Die Debatte über barrierefreies Wählen beginnt dabei schon lange vor dem Kreuz auf dem Stimmzettel. Wie bereits erwähnt, sind knapp 60 Prozent der Urnenwahllokale im Nordosten als barrierefrei ausgewiesen. Die Entscheidung darüber treffen die Gemeinden und Ämter vor Ort, eine zentrale Prüfstelle gibt es nicht.

Als Orientierung dient eine Handreichung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus dem November 2024. Sie enthält Checklisten für die Einrichtung barrierefreier Wahllokale und wird über die Kreiswahlleitungen an die Gemeinden weitergegeben.

Warum also sind nicht alle Wahllokale barrierefrei? Die Antwort der Landeswahlleitung darauf ist vor allem eine praktische: Welche Gebäude stehen zur Verfügung? Sind Umbauten technisch möglich? Gibt es dafür Geld? Gibt es geeignete Ersatzräume? Und können diese möglichst kostenneutral genutzt werden? Insbesondere wenn eine Gemeinde nicht Eigentümer oder Träger eines Gebäudes ist, sind die Optionen begrenzt.

Auf der Wahlbenachrichtigung wird angegeben, ob das jeweils zugeordnete Wahllokal barrierefrei ist. Zudem gibt es eine Telefonnummer, über die Informationen zu barrierefreien Wahlräumen und Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen eingeholt werden können.

Im schlimmsten Falle bleibt für Wahlberechtigte, die ihr Wahllokal nicht nutzen können, nur die Möglichkeit, in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Allerdings gibt es keine Vorgabe, wie weit ein alternatives Wahllokal vom eigentlich zuständigen Wahlraum entfernt sein darf. Oder man steigt gleich auf Briefwahl um.

In Sachsen-Anhalt sieht es etwas besser aus

Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht besonders weit vorne liegt. In Sachsen-Anhalt, wo schon an diesem Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird, sind nach Auskunft der dortigen Landeswahlleiterin 1451 von 2126 Wahllokalen barrierefrei. Das entspricht 68,25 Prozent.

Und in Sachsen-Anhalt hat sich der Anteil in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Bei der Landtagswahl 2011 waren erst 41,28 Prozent der Wahllokale barrierefrei. 2021 waren es 61,67 Prozent, bei der Bundestagswahl 2025 bereits 67,05 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen kaum Bewegung zu erkennen. Bei der kombinierten Bundes- und Landtagswahl 2021 sowie bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil nicht barrierefreier Wahllokale jeweils bei 28,9 Prozent. Bei der Landtagswahl 2026 sind es 29,7 Prozent.

Silvio Witt, der Bürgerbeauftragte von MV, sieht dennoch einen langfristigen Weg zu mehr Barrierefreiheit. Ziel müsse es sein, die Wahllokale in absehbarer Zeit umfassend barrierefrei zu entwickeln. Barrierefreiheit sei eine Daueraufgabe, heißt es aus seinem Büro. Dafür brauche es verlässliche Strukturen zwischen Selbsthilfe, Behindertenvertretungen, Behörden, Ministerien und weiteren Akteuren.

Das Wahlrecht endet nicht an der Treppe

Am Ende geht es um mehr als die Frage, ob ein Rollstuhl durch eine Tür passt. Es geht darum, ob Menschen ihre Stimme möglichst selbstständig, unkompliziert und geheim abgeben können. Für einen blinden Menschen bedeutet das, den richtigen Wahlzettel zu finden, die Parteien eindeutig zuordnen zu können und das Kreuz an der richtigen Stelle zu setzen. Für einen Menschen mit eingeschränkter Mobilität heißt es möglicherweise, überhaupt erst den Eingang des Wahllokals zu erreichen. Und für einen älteren Menschen kann schon eine Treppe oder ein längerer Weg zur Belastung werden.

MV-Landeswahlleiter Christian Boden betont zwar, allen Wahlberechtigten die Teilnahme im Urnenwahllokal ermöglichen zu wollen. Gleichzeitig räumt er aber ein, dass eine vollständige Barrierefreiheit nicht überall möglich sei. Für Raimar Schwarz ist das kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Die Wahllokale seien grundsätzlich nutzbar, sagt er, aber eben noch nicht optimal. Größere Kabinen, bessere Beleuchtung, geschulte Wahlhelfer und weiterentwickelte Wahlschablonen wären seiner Ansicht nach konkrete Schritte.

Es bleibt festzuhalten, dass eine Wahl erst dann wirklich geheim und selbstbestimmt ist, wenn niemand darauf angewiesen ist, dass andere sehen, wo er sein Kreuz macht.

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