Nach dem Angriff eines Wolfes auf ein achtjähriges Mädchen in einem Wildpark bei Baruth/Mark südlich von Berlin haben mehrere Tiereinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern einen ähnlichen Vorfall bei sich als ausgeschlossen bezeichnet. Besucher kämen zu keinem Zeitpunkt in direkten Kontakt mit den Tieren und befänden sich auch nicht gleichzeitig mit ihnen in einem Gehege, teilte der Bärenwald Müritz mit.
Das Mädchen war am Mittwochmorgen laut Polizei gemeinsam mit zwei weiteren Kindern und einer Mitarbeiterin in einem Gehege, als es von mindestens einem Wolf angegriffen wurde. Das Kind kam schwer verletzt per Rettungshubschrauber in eine Klinik. Der Wildpark wurde nach dem Vorfall vorerst geschlossen. Der genaue Ablauf sei Teil der Ermittlungen und werde nicht öffentlich kommuniziert, hieß es seitens der Polizei.
Zusatzangebote für den Blick hinter die Kulissen
Den Wunsch mancher Gäste nach größerer Nähe zu Wildtieren bedienen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern mit speziellen Programmen – allerdings unter engen Vorgaben. Im Bärenwald Müritz können nach Angaben der Sprecherin maximal zwei volljährige Personen die Tierpfleger einen Tag lang begleiten. Bei Arbeiten im Gehege, etwa dem Verstecken von Futter, befänden sich die Bären nicht im Freigelände, sondern „sicher im Bärenhaus“. Der Ablauf folge einem festgelegten Sicherheitsprotokoll.
Auch andere Häuser bieten solche Formate an. Im Wildpark Güstrow können Interessierte in einer Hütte übernachten, die mitten im Wolfsgehege steht – laut Angaben des Parks auf dessen Internetseite „natürlich sicher hinter dem Zaun“. Der Zoo Schwerin vermittelt Begegnungen mit Löwe und Hyäne, im Rostocker Zoo lässt sich der Eisbär „nur durch ein Gitter getrennt“ erleben.
Keine gemeinsamen Gehege mit Raubtieren
Der Zoo Schwerin verweist auf strenge Regeln für Begegnungen mit großen Raubtieren. „Die Teilnehmenden betreten zu keinem Zeitpunkt die Tieranlagen“, erklärte eine Sprecherin. Sie würden das Tiertraining aus gesicherten Pflegebereichen begleiten und erhielten dabei Einblicke in die Arbeit mit den Tieren.
An den Begegnungen dürften höchstens zwei Personen teilnehmen, das Mindestalter liege bei 16 Jahren. Minderjährige müssten von einer volljährigen Person begleitet werden. Jede Begegnung werde von zwei Mitarbeitern betreut, darunter mindestens eine Fachkraft aus dem zuständigen Pflegerevier. Auch die Tierpfleger selbst betreten die Gehege den Angaben zufolge nie gemeinsam mit den Raubtieren.
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