Es klingt zunächst vernünftig. Wer im Schweriner Landtag die parlamentarische Ordnung grob verletzt, soll zahlen. 500 Euro beim ersten Mal, bis zu 1000 Euro im Wiederholungsfall. Bei Verstößen gegen Transparenzregeln sind sogar bis zu 15.000 Euro fällig. Zugegeben: Das ist schon eine Hausmarke, was da SPD, Linke und Grüne vorhaben.
Eingebettet in Gesetzesform wollen sie nun also mit empfindlichen Sanktionen im Mecklenburg-Vorpommerschen Landesparlament Ordnung schaffen, Regeln durchsetzen und irgendwie Härte zeigen. Das dürfte nicht bei jedem Parlamentarier gut ankommen. Einmal abgesehen davon, dass dieses neue Abgeordnetengesetz auch die Frage aufwirft, ob es in der Vergangenheit, wie im Kindergarten, immer nur drunter und drüber ging. Und jetzt einfach der Schmerzpunkt erreicht ist und die Würde des Hohen Hauses mit etwas Zwang wieder hergestellt werden muss.
Nur sollte ausgerechnet ein Gesetz für mehr Disziplin nicht selbst durch Unschärfen auffallen. Denn wer Abgeordnete zur Kasse bitten will, muss erst einmal erklären können, wofür genau. Und daran hapert es gerade bei den Plänen von SPD, Linken und Grünen.
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Regeln ja, aber bitte mit klaren Grenzen
Ein Parlament braucht Regeln, das steht außer Frage. Immerhin reden wir hier von einer politischen Volksvertretung und der gesetzgebenden Instanz. Da darf man schon erwarten, dass Debatten in der Regel sachlich, nicht unterhalb der Gürtellinie ablaufen und am Ende das bessere Argument gewinnt. Und ja, Abgeordnete, die Sitzungen gezielt stören, Transparenzpflichten ignorieren oder unzulässige Zuwendungen annehmen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Ordnungsgelder sind weder ein autoritärer Sonderweg noch eine parlamentarische Erfindung aus Schwerin. Der Bundestag und andere Landesparlamente kennen ebenfalls solche Sanktionen. Das Problem ist also nicht, ob es sie geben soll, sondern wie sie ausgestaltet werden. Und an dieser Stelle wird es dünn.
Der Gesetzentwurf aus der Feder von SPD, Linke und Grüne operiert mit Begriffen, die mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten. Was genau ist eigentlich eine „gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung“? Und wann ist ein Verstoß gegen die Hausordnung „nicht nur geringfügig“? Das sind keine juristischen Spitzfindigkeiten. An solchen Formulierungen entscheidet sich, ob ein Gesetz verlässliche Grenzen zieht oder zu viel Interpretationsspielraum lässt.
Je empfindlicher die mögliche Strafe, desto klarer müssen die Tatbestände und nachvollziehbarer die Maßstäbe sein. Für Abgeordnete, die wissen müssen, welches Verhalten welche Folgen hat, ist das keine Nebensache. Es geht schlichtweg um Rechtssicherheit, das ist der Kern.
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Expertenanhörung als Reparaturbetrieb
Deshalb ist es richtig, dass der Landtag nun eine Expertenanhörung beschlossen hat. Aber es ist auch ein Eingeständnis. Wer einen Gesetzentwurf vorlegt und anschließend Sachverständige braucht, um die eigenen Formulierungen auf Verfassungsfestigkeit prüfen zu lassen, hat die Reihenfolge vertauscht. Erst den Entwurf ins Plenum zu bringen und dann zu fragen, ob er vor Gericht Bestand hätte, ist kein Zeichen von Gründlichkeit. Das ist eher handwerkliche Nachlässigkeit, die sich als Sorgfalt verkleidet.
Und ganz nebenbei erwähnt hat der Landtag schon zu Beginn der Wahlperiode eine neue Geschäftsordnung beschlossen, die ebenfalls Ordnungsmaßnahmen regelt. Wie dieses Regelwerk und das geplante Abgeordnetengesetz künftig zusammenwirken sollen, steht noch in den Sternen. Das werden die Sachverständigen auch sortieren müssen.
Das Schweriner Schloss ist der Sitz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern.
© Jens Büttner/dpa
Die Mehrheit muss faire Anwendung garantieren
Politisch ist die Lage hingegen eindeutig. Die AfD als einzige Oppositionsfraktion sieht die Ordnungsgelder als gegen sich gerichtet. SPD, Linke und Grüne weisen das zurück, formal haben sie sogar recht. Das Gesetz gilt für alle Abgeordneten, nicht nur für die der Opposition. Aber formal ist nicht alles, parlamentarische Regeln wirken nie im luftleeren Raum. Wenn drei Fraktionen die Mehrheit stellen und eine einzige Fraktion die gesamte Opposition bildet, berührt jede Verschärfung der Ordnungsregeln auch das Verhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit. Das macht die AfD nicht automatisch zur Leidtragenden. Es verpflichtet die Mehrheit aber, besonders sorgfältig zu begründen, warum die Regeln notwendig sind und wie ihre faire Anwendung gewährleistet wird.
Die Expertenanhörung bietet nun die Chance, den Entwurf dort zu korrigieren, wo er unscharf, unverhältnismäßig oder schlicht schlecht gemacht ist. Jede der vier Fraktionen darf Sachverständige benennen. Das ist gut. Aber es reicht nicht, Experten einzuladen und ihre Gutachten anschließend in der Schublade verschwinden zu lassen. Die Anhörung muss Konsequenzen haben, die in präziseren Tatbeständen und einer sauberen Abgrenzung zur Geschäftsordnung münden.
Denn eines ist sicher: Wenn dieses Gesetz so beschlossen wird, wie es jetzt vorliegt, landet es vor Gericht. Und dann entscheiden nicht mehr die Abgeordneten über die Ordnung im Landtag, sondern die Richter.
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