Ein T-Shirt und eine Haarspange, direkt aus China bestellt: Auf dieses Päckchen werden ab Sonntag zehn Euro Abgaben fällig. Die Einfuhrumsatzsteuer kommt noch dazu.
Grund ist eine neue Bearbeitungsgebühr, die die EU ab 1. November auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern erhebt. Sie beträgt zwei Euro je Warenart und kommt zum Pauschalzoll von drei Euro hinzu, der seit Juli auf Kleinsendungen bis 150 Euro gilt.
Selbst ein einzelnes Teil kostet damit mindestens fünf Euro extra. Bei einer Handyhülle für sieben Euro sind das über 70 Prozent Aufschlag.
Neue EU-Gebühr: Was ab 1. November gilt
Offiziell heißt die Abgabe „Union Handling Fee“. Sie soll die Kosten decken, die den Zollbehörden durch die Flut an Kleinsendungen entstehen, etwa für Datenprüfung, Risikoanalyse und Kontrollen.
Die Mengen sind gewaltig. Im Jahr 2025 haben die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern abgewickelt. 90 Prozent davon kamen aus China.
Die Höhe von zwei Euro hat die EU-Kommission am 21. September per delegierter Verordnung festgelegt. Erhoben wird die Gebühr vom Zoll, und zwar je Position der Zollanmeldung.
Betroffen sind nicht nur Temu, Shein und AliExpress. Die Gebühr gilt für alle Online-Käufe aus Drittstaaten, also auch für Bestellungen aus den USA, Großbritannien oder der Schweiz.
So viel kostet die Päckchen-Gebühr: Rechenbeispiele
Gezählt wird die Art der Ware, nicht die Stückzahl. Die Deutsche Presse-Agentur rechnet es vor: Für ein T-Shirt und eine Haarspange fallen vier Euro Gebühr an. Liegen im Päckchen dagegen ein, drei oder zehn T-Shirts, bleibt es bei zwei Euro.
Der Drei-Euro-Zoll folgt demselben Prinzip. Für T-Shirt und Haarspange werden also sechs Euro Zoll und vier Euro Bearbeitungsgebühr fällig, zusammen zehn Euro.
Neu ist auch: Die Gebühr gilt unabhängig vom Warenwert, wie die IHK Chemnitz erläutert. Wer ein Smartphone für 300 Euro direkt aus China bestellt, zahlt sie ebenfalls, zusätzlich zu den regulären Zöllen und Steuern.
Wer die neue Gebühr bezahlt
Auf dem Papier zahlt die Plattform. An der Kasse dürfte es am Ende meist der Kunde sein.
Der neue EU-Zollkodex hält zwar ausdrücklich fest, dass der Verbraucher nicht Schuldner der Gebühr ist. Die Kammer geht aber davon aus, dass Händler die Kosten ganz oder teilweise weitergeben, über höhere Produktpreise oder Versandkosten.
Wichtig bei Rücksendungen: Die Gebühr entsteht, sobald der Zoll die Anmeldung annimmt. Laut Zoll wird sie nicht erstattet, auch wenn die Ware später zurückgeht.
Temu und Shein: Umsatz in Deutschland bricht ein
Schon der Drei-Euro-Zoll hat die China-Plattformen spürbar gebremst. Shein, Temu und AliExpress setzten im dritten Quartal in Deutschland nur noch 566 Millionen Euro um. Das sind 35,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, meldete der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH).
Der Marktanteil der drei Plattformen im deutschen Onlinehandel fiel demnach von 5,3 auf 3,1 Prozent. „Den margenschwachen Niedrigpreisprodukten aus Asien setzen die höheren Abgaben deutlich zu“, sagte Verbandschefin Alien Mulyk.
Die Plattformen weichen aus. Temu hat laut Börse Express seit Juli rund 80 Prozent seiner Bestellungen in Lager innerhalb der EU verlagert. Ware, die per Container eingeführt und aus Europa verschickt wird, fällt nicht unter die Pauschalen für Kleinsendungen.
Spartipps für Bestellungen aus China
- Bündeln: Mehrere Teile derselben Warenart in einem Paket lösen Zoll und Gebühr nur einmal aus. Fünf Einzelbestellungen kosten fünfmal.
- Versandort prüfen: Viele Händler zeigen an, ob aus einem Lager in Europa verschickt wird. In der Regel entfallen dann die Pauschalen für Direktsendungen aus China.
- Rücksendungen vermeiden: Größen und Maße vorher genau prüfen. Die Gebühr ist mit der Einfuhr angefallen und kommt nicht zurück.
- Preise vergleichen: Bei Kleinkram unter zehn Euro machen die Abgaben schnell die Hälfte des Preises aus. Ein vergleichbares Produkt aus dem deutschen Handel kann dann günstiger sein.
Wie lange die neuen Gebühren gelten
Die Bearbeitungsgebühr ist dauerhaft angelegt. Die EU-Kommission soll alle zwei Jahre prüfen, ob die zwei Euro noch den tatsächlichen Kosten der Zollbehörden entsprechen.
Der Drei-Euro-Zoll ist dagegen eine Übergangslösung bis Juli 2028. Dann soll eine neue digitale Zollplattform starten, und auf alle Bestellungen aus Drittstaaten werden reguläre Zölle ab dem ersten Euro fällig.
Für Schnäppchenjäger gilt ab Sonntag eine einfache Regel: Je kleiner die Bestellung, desto härter schlagen die Gebühren durch.
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