Politik

Zivilcourage bei Messerattacke: „Held von Aschaffenburg“ droht Abschiebung

Ein Somalier, der in Aschaffenburg einen Messerangreifer stoppte, wurde für seine Zivilcourage ausgezeichnet. Jetzt droht ihm die Abschiebung aus Deutschland.

3 Min
Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messersteches von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung für Zivilcourage verlassen.

Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messersteches von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung für Zivilcourage verlassen.

© Daniel Vogl

Der Somalier, der nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen im Januar dieses Jahres in Aschaffenburg als mutiger Helfer in Erscheinung trat, droht die Ausreise aus Deutschland. Die Regierung von Unterfranken in Würzburg teilte mit, dass der Mann das Land verlassen soll. Zuvor hatte das Main-Echo berichtet.

Grund seien insbesondere das Nichtantreten einer genehmigten Beschäftigung und das Ausbleiben eines neuen Antrags auf Genehmigung der Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus sei der Mann in der Zwischenzeit wegen „diverser Straftaten“ mehrfach rechtskräftig verurteilt worden, so die Behörde.

Die Regierung von Unterfranken erklärte, dass ohne eine feste Arbeitsstelle keine dauerhafte Bleibeperspektive bestehe. Er habe „die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt“, teilte die Regierung von Unterfranken mit. Die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts gilt als wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel.

Täter befindet sich in forensischer Psychiatrie

Der Somalier widerspricht dieser Darstellung. Gegenüber dem Main-Echo erklärte er: „Die Behörden lügen. Sie suchen eine Ausrede, um mich loszuwerden.“ Er bestreitet, sich nicht um eine Arbeitsstelle bemüht zu haben.

Nach dem Angriff im Aschaffenburger Park, bei dem ein afghanischer, psychisch kranker Flüchtling ein Kind und einen Mann mit einem Messer tötete, war der Somalier als wichtiger Zeuge für das Ermittlungsverfahren eingestuft worden. Infolgedessen erhielt er eine Duldung – einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Inzwischen wurde das Verfahren gegen den Angreifer am Landgericht Aschaffenburg abgeschlossen, der Täter befindet sich nun in einer forensischen Psychiatrie.

Der Somalier hatte für sein engagiertes Eingreifen bei der Messerattacke in Aschaffenburg von Ministerpräsident Markus Söder die Christopherus-Medaille erhalten. Das bayerische Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe „bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen“, „sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient“.

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Somalier reiste zunächst nach Italien ein

Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden – deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte. Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des Dublin-Verfahrens ist Deutschland in solchen Fällen nicht für ein weiteres Asylverfahren zuständig.

Im Frühjahr hatte es nach Medienberichten zunächst geheißen, dem Mann drohe die Abschiebung. Das bayerische Innenministerium sprach damals von einem „Missverständnis“ und verwies auf die Duldung des Mannes als Zeuge sowie auf seine Arbeitserlaubnis.

Die Behörde empfiehlt dem Mann die freiwillige Ausreise nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitzt. So bliebe ihm die Option, später gegebenenfalls über ein Fachkräftevisum zurück nach Deutschland zu kommen, „wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt“.

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