Ein Jahr nach Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie registrieren Ordnungsämter wieder mehr Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz. "Das hat mit der Zahl der Kontrollen und mit dem Wetter zu tun", sagt Jens-Holger Kirchner (Grüne), zuständiger Stadtrat in Pankow. Im Sommer hätten alle draußen gesessen, da sei Rauchen kein Problem gewesen. Und ab 22 Uhr gebe es so gut wie keine Kontrollen. "Es gibt eine Grauzone von Etablissements, wo geraucht wird und keinen stört es. Wenn sich keiner beschwert, dann ist die Gefahr bei 2 500 gastronomischen Betrieben im Bezirk sehr klein, dass wir die zufällig kontrollieren", so Kirchner. Er sagt auch, die schrittweise Einführung des Gesetzes sei nicht hilfreich gewesen.Auch beim Interventionsteam Jugendschutz des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg heißt es, das Verbot werde immer schlechter eingehalten. "Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Einraum-Kneipen pappen manche ein Schild dran mit Raucherkneipe und glauben, damit ist es getan", sagt Stadtrat Peter Beckers (SPD). Es sei bei manchen noch nicht richtig angekommen, dass dort, wo Speisen zubereitet würden, nicht geraucht werden dürfe.Das soll sich bald ändern. Ein Gesetzentwurf von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) liegt bei den Koalitionsfraktionen zur Beratung. Das Abgeordnetenhaus hat bis Ende 2009 Zeit, ein neues Gesetz zu verabschieden. "Wir rechnen damit, dass sich die Koalitionsfraktionen noch im ersten Quartal einig werden und das Gesetz weit vor Ende 2009 kommt", sagt Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung. Ein absolutes Rauchverbot sei vom Tisch, man werde eine verfassungskonforme Regelung für die Einraumkneipen finden, die regelt, unter welchen Bedingungen dort geraucht werden darf. In der Gesundheitsverwaltung ist man unzufrieden, dass die Bezirke die Einhaltung des Rauchverbots so unterschiedlich kontrollieren. Da diese aber laut Gesetz zuständig seien, könne man das nicht ändern.Die Zahl der bisher eingeleiteten Bußgeldverfahren ist denn auch sehr verschieden. In Friedrichshain-Kreuzberg, wo auch nach 22 Uhr kontrolliert wird, wurden 115 Verfahren eingeleitet, in Charlottenburg-Wilmersdorf waren es 50 und in Pankow lediglich 15.Kneiding sagt aber, in den Restaurants werde das Gesetz zum großen Teil eingehalten. Diese haben nach Angaben von Klaus-Dieter Richter vom Hotel- und Gaststättenverband zu 80 Prozent kein Problem mit dem Rauchverbot. Anders als die Einraum-Kneipen, aber das seien nur 600 von rund 7 000 gastronomischen Betrieben.------------------------------Rauchen, nicht essenDas Nichtraucherschutzgesetz wurde im November 2007 beschlossen. Seit 1. Januar 2008 darf in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und auf Flughäfen nicht mehr geraucht werden. In Gaststätten kann ein Nebenraum für Raucher eingerichtet werden.Bußgelder können seit dem 1. Juli erhoben werden. Wirten, die das Verbot nicht durchsetzen, droht eine Geldstrafe von bis zu 1 000 Euro, Gäste müssen mit bis zu 100 Euro rechnen.Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung Ende Juli gekippt. Es sah eine Benachteiligung für Einraum-Kneipen, wo kein eigener Raucherraum möglich ist. Der Senat muss bis Ende 2009 ein neues Gesetz vorlegen. In der Übergangszeit darf in Einraum-Kneipen unter bestimmten Bedingungen wieder geraucht werden.Die Einraum-Kneipen dürfen nicht größer als 75 Quadratmeter sein. Es darf keine selbst zubereiteten Speisen, sondern nur Salzstangen, Kekse, Nüsse, Brezeln, Räucherwurst und ungeschältes Obst geben. Jugendliche haben keinen Zutritt. Die Kneipe muss als Raucherort gekennzeichnet sein.
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